Der Staat verlangt von Ihnen Steuern und berechnet diese anhand von Daten, die mindestens ein halbes Jahrhundert alt sind. Klingt eigentümlich? Ist aber so, bei der Grundsteuer. Die zahlt jeder: direkt als Hausbesitzer oder indirekt als Mieter. Daten von 1964 im Westen oder im Osten gar von 1935 als Grundlage für Steuerzahlungen heute: Das ist nicht nur eigentümlich, sondern laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch verfassungswidrig. Eine Reform der Grundsteuer muss daher bis 2025 umgesetzt sein. Wie Hessen diese angehen will, erfahren Sie hier.
„Gerecht, einfach und verständlich: Hessen möchte die Grundsteuer mit einem eigenen Modell neu berechnen.“ Mit diesen Worten hat Finanzminister Michael Boddenberg die Eckpunkte der geplanten Neuregelung in Hessen vorgestellt.