Die Hessische Landesregierung hat am 28. September 2022 den Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen und dem Hessischen Landtag vorgelegt. Darin skizziert die Landesregierung, ausgehend vom Haushalt 2022, die voraussichtliche finanzielle Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2026.
Neben den noch immer spürbaren Folgen der Corona-Pandemie belastet insbesondere der völkerrechtliche Angriffskrieg auf die Ukraine zusammen mit steigender Inflation und steigenden Zinsen die Rahmenbedingungen für die Finanzplanung bis 2026. Auch außerhalb der aktuellen Krisen steht das Land vor weiteren immensen Herausforderungen. Neben der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gilt dies insbesondere für die Bewältigung des Klimawandels.
Die Finanzplanung 2022 bis 2026 zeigt, dass die Landesregierung die derzeitigen Herausforderungen im Rahmen des Regelwerks der Schuldenbremse entschlossen angeht: Es werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den negativen Folgen der aktuellen Krisen wirksam zu begegnen. Gleichzeitig wird auch im neuen Finanzplanungszeitraum wieder in zentrale zukunftsrelevante Felder der Landespolitik wie Bildung, Forschung, Umwelt, Digitalisierung, Innere Sicherheit und Infrastruktur investiert.
Annahmen der Finanzplanung
Grundlage der Finanzplanung sind differenzierte Einschätzungen der mittelfristigen Entwicklungen einzelner Haushaltsansätze. Deren Fortschreibung wurde auf Basis des zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Finanzplans am 28. September 2022 geltenden Sach- und Rechtsstands vorgenommen.
Hintergrund
Bund und Länder sind nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr ist darzustellen, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum für erforderlich hält, wie diese gedeckt werden sollen und wie sich der Haushalt in die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung einfügt.
Nach der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) wird der Finanzplan von dem Minister der Finanzen aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Er ist dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorzulegen. Die Finanzplanung ist jährlich durch Fortschreibung an die veränderten gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.