Die Hessische Landesregierung hat im September 2026 den Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2026 bis 2030 beschlossen und dem Hessischen Landtag vorgelegt. Darin skizziert die Landesregierung, ausgehend vom Haushalt 2026, die voraussichtliche finanzielle Entwicklung des Landes bis 2030.
Die mittelfristige Finanzplanung 2026 bis 2030 unterstreicht, dass sich die Lage des Landeshaushalts – trotz der Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre – absehbar weiter eintrübt. Aufgrund der strukturellen Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft ist eine durchgreifende Verbesserung der Einnahmen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Das Land steht damit auch im neuen Finanzplanungszeitraum vor der Herkulesaufgabe, die veränderte Einnahmenperspektive mit den hohen und weiter aufwachsenden Bedarfen auf der Ausgabenseite in Einklang zu bringen.
Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund bereits im Nachtragshaushalt 2024 die Konsolidierung des Landeshaushalts eingeleitet. Die seither ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen zielen darauf ab, das Ausgabenwachstum bei den Personal- und Sachausgaben sowie bei den Finanzhilfen des Landes zu dämpfen und bestehende Einnahmespielräume konsequent zu nutzen. Diesen Kurs, der auf eine Abwägung zwischen erforderlicher Konsolidierung auf der einen Seite und gezielten inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und der Ausschöpfung noch vorhandener Finanzierungsspielräume auf der anderen Seite setzt, wird die Landesregierung auch im neuen Finanzplanungsraum fortsetzen. Ziel muss es sein, durch eine ehrgeizige Modernisierungsagenda Hessen fit für die Zukunft zu machen und dadurch die in den vergangenen Jahren verloren gegangenen Finanzierungsspielräume schrittweise wieder zurückzugewinnen.
Annahmen der Finanzplanung
Die Fortschreibung der Finanzplanung wurde auf Basis des zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Finanzplans im September 2026 geltenden Sach-, Rechts- und Informationsstands vorgenommen.
Hintergrund
Bund und Länder sind nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr ist darzustellen, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum für erforderlich hält, wie diese gedeckt werden sollen, und wie sich der Haushalt in die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung einfügt.
Nach der Hessischen Landeshaushaltsordnung wird der Finanzplan vom Finanzminister aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Er ist dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorzulegen. Die Finanzplanung ist jährlich durch Fortschreibung an die veränderten gesamt- und finanzwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.