Ein Mann tippt Zahlen in einen Taschenrechner ein.

Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2023 bis 2027

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Die Hessische Landesregierung hat am 11. Juli 2023 den Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen und dem Hessischen Landtag vorgelegt. Dort wurde er bereits debattiert. Darin skizziert die Landesregierung, ausgehend vom von den Haushaltsansätzen des am 26. Januar 2023 vom Parlament verabschiedeten Doppelhaushalt 2023/2024, die voraussichtliche finanzielle Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2027.

Nach dem Abklingen der Corona-Virus-Pandemie stellen der Ukraine-Krieg, die stark gestiegenen Energiekosten, anhaltend hohe Inflationsraten und der zunehmende Klimawandel das Land weiterhin vor immense Herausforderungen. Zudem mussten die Einnahmeerwartungen des Landes im Rahmen der Mai-Steuerschätzung 2023 zurückgenommen werden. Die Rahmenbedingungen für die Finanzplanung bis 2027 haben sich damit deutlich eingetrübt.

Die Finanzplanung 2023 bis 2027 unterstreicht gleichwohl, dass die Landesregierung trotz des schwierigen Fahrwassers Kurs hält. So sehen der aktuelle Doppelhaushalt und die Finanzplanung trotz Rekordinvestitionen ab dem Jahr 2024 keine Neuverschuldung mehr vor. Damit bewahrt sich das Land finanzielle Spielräume zur Bewältigung von Zukunftsausgaben, die etwa in den Bereichen Digitalisierung und Klimaschutz bestehen.

Annahmen der Finanzplanung

Die Fortschreibung der Finanzplanung wurde auf Basis des zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Finanzplans am 11. Juli 2023 geltenden Sach-, Rechts- und Informationsstands vorgenommen.

Hintergrund

Bund und Länder sind nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr ist darzustellen, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum für erforderlich hält, wie diese gedeckt werden sollen und wie sich der Haushalt in die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung einfügt.

Nach der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) wird der Finanzplan von dem Minister der Finanzen aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Er ist dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorzulegen. Die Finanzplanung ist jährlich durch Fortschreibung an die veränderten gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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