Ein Mann tippt Zahlen in einen Taschenrechner ein.

Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2024 bis 2028

Die Hessische Landesregierung hat am 25. November 2024 den Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2024 bis 2028 beschlossen und dem Hessischen Landtag vorgelegt. Darin skizziert die Landesregierung, ausgehend vom Nachtragshaushalt 2024, die voraussichtliche finanzielle Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2028.

Der aktuelle Finanzplanungszeitraum wird durch ungünstige Einnahmenperspektiven in Folge einer schwachen Wirtschaftsentwicklung, inflationsbedingter Mehrausgaben, anhaltender Migrationsbewegungen und durch die Auswirkungen gestiegener Energiepreise geprägt. Bereits im Rahmen der Mai-Steuerschätzung 2024 mussten die Prognosen für die Steuerentwicklung im Finanzplanungszeitraum deutlich nach unten revidiert werden. Dieser negative Trend setzte sich mit der Oktober-Steuerschätzung 2024 fort. Auf der Ausgabenseite kam es als Reaktion auf die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Preise unter anderem zu umfangreichen Tarif- und Besoldungsanpassungen, die den Landeshaushalt ebenfalls in erheblichem Umfang belasten.

Vor diesem Hintergrund ist in den kommenden Jahren eine ehrgeizige und realitätsgerechte Finanzpolitik unausweichlich, um die Vorgaben der Schuldenbremse dauerhaft einzuhalten und die notwendigen Spielräume für die Fortentwicklung Hessens zu sichern. Die Finanzplanung 2024 bis 2028 beschreibt hierbei den finanziellen Rahmen, in dem sich die Finanzpolitik in Hessen bewegen muss.

Annahmen der Finanzplanung

Die Fortschreibung der Finanzplanung wurde auf Basis des zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Finanzplans am 25. November 2024 geltenden Sach-, Rechts- und Informationsstands vorgenommen.

Hintergrund

Bund und Länder sind nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr ist darzustellen, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum für erforderlich hält, wie diese gedeckt werden sollen und wie sich der Haushalt in die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung einfügt.

Nach der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) wird der Finanzplan von dem Minister der Finanzen aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Er ist dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorzulegen. Die Finanzplanung ist jährlich durch Fortschreibung an die veränderten gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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