Die Hessische Landesregierung hat am 3. November 2025 den Finanzplan des Lan-des Hessen für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen und dem Hessischen Landtag vorgelegt. Darin skizziert die Landesregierung, ausgehend vom Nachtragshaushalt 2025, die voraussichtliche finanzielle Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2029.
Das Aufeinandertreffen von Wachstumsschwäche und einer krisenbedingt hohen Ausgabendynamik führen zu einer immer stärkeren Anspannung der Haushaltslage auf allen staatlichen Ebenen, der sich auch Hessen nicht entziehen kann. Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund bereits im Haushalt 2024 die Konsolidierung des Landeshaushalts eingeleitet. Diesen Konsolidierungskurs setzt die Landesregierung mit dem Haushalt 2026 und der Finanzplanung fort. Die ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen zielen unter anderem darauf ab, das Ausgabenwachstum zu dämpfen und bestehende Einnahmespielräume konsequent zu nutzen.
Eine ehrgeizige und realitätsgerechte Finanzpolitik ist auch in den kommenden Jahren unausweichlich, um die Vorgaben der Schuldenbremse dauerhaft einzuhalten und die notwendigen Spielräume für die Fortentwicklung Hessens zu sichern. Die Finanzplanung 2025 bis 2029 beschreibt hierbei den finanziellen Rahmen, in dem sich die Finanzpolitik in Hessen bewegen muss.
Annahmen der Finanzplanung
Die Fortschreibung der Finanzplanung wurde auf Basis des zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Finanzplans am 3. November 2025 geltenden Sach-, Rechts- und Informationsstands vorgenommen.
Hintergrund
Bund und Länder sind nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr ist darzustellen, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum für erforderlich hält, wie diese gedeckt werden sollen und wie sich der Haushalt in die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung einfügt.
Nach der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) wird der Finanzplan von dem Minister der Finanzen aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Er ist dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorzulegen. Die Finanzplanung ist jährlich durch Fortschreibung an die veränderten gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.