Bereits mit Kabinettsbeschluss vom 14. Juli 1998 hat die hessische Landesregierung die Einführung einer kaufmännischen Buchführung (Doppik) auf Landesebene beschlossen. Der mit der Eröffnungsbilanz des Landes Hessen auf den 1. Januar 2009 begonnene Weg des transparenten Ausweises der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach kaufmännischen Prinzipien wird mit dem Konzernabschluss des Landes zum 31. Dezember 2025 konsequent fortgeführt. Auch dieser Abschluss wurde im Auftrag des Rechnungshofs von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen bestätigt sowie vom Rechnungshof festgestellt. Die Landesbilanz erhält seit dem Abschluss 2013 ein uneingeschränktes Testat durch die beauftragten Wirtschaftsprüfer.
Das Land Hessen erstellt gemäß den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung jährlich eine Haushaltsrechnung. Als Anlage enthält die Haushaltsrechnung die Konzernrechnung des Landes, bestehend aus dem Konzernabschluss, dem Konzernlagebericht und den Überleitungsrechnungen.