Zu sehen sind ein Sparschwein und ein Taschenrechner, beide liegen auf einem Stapel mit Unterlagen ab, die Finanzdaten zeigen.

Alterssparbuch Hessen

Besondere Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu Auskunftszwecken. Sie stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen dar. Mit ihnen ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren, Aktien oder ETFs verbunden. Ferner sind die nachfolgenden Angaben oder Dokumente nicht als Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht. 

Das Alterssparbuch Hessen (ursprünglich: Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Hessen“) wurde 1999 gebildet, um Vorsorge für die Belastungen zu treffen, welche den öffentlichen Haushalten durch künftige Versorgungslasten (u.a. Pensionen der Landesbeamten) entstehen. Die Rechtsgrundlage war damals ein Bundesgesetz, das einen Ansparzeitraum von 15 Jahren vorsah. Anschließend sollte das Geld verwendet werden, um einen kurzzeitigen Anstieg der Versorgungslasten durch den Eintritt der sogenannten Baby-Boomer-Generation (in Deutschland Geburtenjahrgänge ab etwa 1955) in den Ruhestand abzufedern.

Allerdings zeigten Hochrechnungen, dass perspektivisch die Versorgungslasten auch in Hessen nicht nur temporär, sondern dauerhaft ansteigen werden und somit eine strukturelle Herausforderung für den Landeshaushalt darstellen. Die Zuführungen wurden daher über das Jahr 2014 hinaus fortgesetzt. Im Jahr 2018 erfolgte mit dem Versorgungssicherungsgesetz eine Neuregelung. Diese sieht vor, dass durch regelmäßige Zuführungen dauerhaft ein Kapitalstock zu bilden ist, der zur Deckung von mindestens zehn Prozent der Pensionsrückstellungen des Landes ausreicht. Nach Erreichen dieser Deckungsquote dürfen die Erträge des Kapitalstocks dazu verwendet werden, um die durch die Versorgungslasten entstehenden Kosten für den Landeshaushalt zu unterstützen.

Das Alterssparbuch ist ein Sondervermögen des Landes Hessen. Der Vermögensaufbau erfolgt durch regelmäßige gesetzliche Zuführungen, deren Beträge in § 7 Absatz 1 des Hessischen Versorgungsrücklagengesetz benannt sind. Die festgelegten Zuführungen werden jährlich weitergeführt und zum Ausgleich von Lohn- und Preissteigerungen um jährlich jeweils um zwei Prozent angehoben. Zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Zuführungen ist das Land ermächtigt, freiwillige Zuführungen im Vollzug zu leisten, wenn die Haushaltslage dies zulässt. 
 

Eine breit gestreute Vermögensanlage trägt dazu bei, Anlagerisiken zu minimieren und die Anlageziele der Sicherheit, Rendite und Liquidität bestmöglich zu erreichen. Das mit dem Alterssparbuch Hessen aufgebaute Kapital ist daher in festverzinsliche Wertpapiere, Anleihen öffentlicher Emittenten, Pfandbriefe, Green Bonds, europäische und globale Aktien, Unternehmensanleihe und in Anteile an einem Immobilien-Dachfonds angelegt. Die Zuführungsbeträge oder sonstigen Geldmarktmittel werden zeitnah investiert.

Der Marktwert des Alterssparbuchs betrug zum 31. Dezember 2024 6,297 Milliarden Euro. Das Portfolio setzte sich zu diesem Stichtag wie folgt zusammen:

  • 39,6 Prozent Rentenpapiere
  • 31,5 Prozent Aktien aus dem Euroraum
  • 13,0 Prozent globale Aktien
  • 10,5 Prozent Immobilien
  • 5,2 Prozent Unternehmensanleihen sowie
  • 0,2 Prozent Geldmarktmittel. 

Bei der Kapitalanlage sind größtmögliche Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung zu beachten. Ferner sind ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte, Aspekte der ordentlichen Unternehmensführung sowie die in der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen genannten Prinzipien zu berücksichtigen. Dabei sollen internationale Normen und Standards zum Schutz von Umwelt, öffentlicher Gesundheit und Sicherheit, die von OECD, Vereinten Nationen und Internationaler Arbeitsorganisationen formuliert wurden, Beachtung finden. Für die Vermögensanlage werden eine schrittweise Dekarbonisierung im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und ein weitgehender Ausschluss von Unternehmen angestrebt, deren Geschäftsmodell auf die Produktion von Atomenergie oder auf die Gewinnung fossiler Brennstoffe gerichtet ist.

Mit dem Beitritt des Landes zu den UN Principles for Responsible InvestmentsÖffnet sich in einem neuen Fenster im April 2019 hat sich Hessen das Ziel gesetzt, für jede Anlageklasse verbindliche Nachhaltigkeitsvorgaben zu erarbeiten und zu implementieren. Das Land hat sich verpflichtet, regelmäßig über die gewählte Nachhaltigkeitsstrategie und die Fortschritte bei deren Implementierung zu berichten.

Aktien

Zur Einhaltung der selbst auferlegten Nachhaltigkeitsvorgaben investiert das Alterssparbuch Hessen seit September 2019 ausschließlich in eigene, gemeinsam mit vier weiteren Bundesländern aufgelegte Aktienindizes. Die beteiligten Länder haben verbindliche Ausschlusskriterien und Nachhaltigkeitsvorgaben für ein gemeinsames, regelbasiertes Aktieninvestment erarbeitet. Sie haben sich auf eine Indexkonzeption verständigt, die einerseits die Investition großer Anlagebeträge in europäische und globale Aktien ermöglicht und andererseits dem gemeinsamen Anliegen der fünf Bundesländer nach Einhaltung von ESG-Standards und Klimaschutzzielen Rechnung trägt.

Die Anforderungen sind Anfang 2023 überarbeitet worden, um die Auswahl der investierbaren Aktien an aktuelle europaweite Nachhaltigkeitsstandards anzupassen. Seit März 2023 richtet sich das Aktieninvestment des Alterssparbuchs Hessen an den Vorgaben der Delegierten EU-Verordnung (EU) 2020/2018 für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (EU PAB) aus. Dies bedeutet, dass sich die Treibhausgas-Emissionen der investierten Unternehmen im Mittel jährlich um sieben Prozent reduzieren, bis zum Jahr 2045 die CO₂-Neutralität der Investments erreicht ist.

Durch die Anpassung des Nachhaltigkeitskonzepts sind seit März 2023 auch Aktien solcher Unternehmen aus dem Index ausgeschlossen, die an Anbau und Produktion von Tabak beteiligt sind oder die in schwerwiegender Weise gegen die 17 Sustainable Development Goals (SDG) oder gegen die Ziele der EU-Taxonomie verstoßen. Durch die von der EU-Verordnung geforderten strengen Reporting-Vorgaben wird nicht nur – wie bisher schon – die CO₂-Intensität, sondern auch die nachhaltige Wirkung unseres Aktieninvestments transparent gemacht. Es ist vorgesehen, dass zumindest 60 Prozent der investierten Werte zu Sektoren mit einem hohen Emissionspotential gehören. Dadurch sollen die Klimarisiken des Marktes in seiner Breite angemessen abgebildet werden, wie es ebenfalls von der EU-Verordnung gefordert wird.

Unternehmensanleihen

Das Alterssparbuch Hessen erwirbt Anteile an einem Index-Fonds mit Unternehmensanleihen, deren Auswahl anhand von Nachhaltigkeitskriterien erfolgt. Hessen prüft aktuell, ob die gleichen strengen Nachhaltigkeitsvorgaben, die seit 2023 für die Aktienanlage gelten, auf die Anlageklasse der Unternehmensanleihen übertragbar sind, und ob hier ebenfalls ein gemeinsam mit anderen Bundesländern abgestimmtes Investment in Betracht kommt.

Immobilien

Das Alterssparbuch Hessen ist über einen für das Land aufgelegten Immobiliendachfonds europaweit in verschiedenen Immobilienfonds investiert. Auch hier wird bei der Auswahl neuer Investments darauf geachtet, dass diese mindestens ein bewährtes Nachhaltigkeitsrating vorweisen können. Des Weiteren müssen physische und transitorische Risiken berücksichtigt werden.

Bei der Auswahl neuer Immobilienfonds ist erforderlich, dass der Fondsmanager auf die Verringerung des CO2-Fußabdrucks der verwalteten Immobilien hinarbeitet und die dafür notwendigen Analysen durchführt. Bei der Ausübung von Stimmrechten in Anlageausschüssen sind die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens und die EU-Anforderungen zur Dekarbonisierung von Gebäuden zu berücksichtigen.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Alterssparbuch Hessen? Dann helfen unsere Kolleginnen und Kollegen Ihnen gerne unter der nachfolgenden E-Mailadresse weiter.

Kreditreferat

Hessisches Ministerium der Finanzen

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