Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Lohnsteuerabzug 2015 Freibeträge berücksichtigen lassen möchten, können seit dem 1. Oktober 2014 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Freibeträge müssen für das Jahr 2015 grundsätzlich neu beantragt werden.