Schuldenbremse

Nach Artikel 141 Hessische Verfassung (HV) gilt für das Land Hessen seit dem Jahr 2020 ein (strukturelles) Neuverschuldungsverbot. Lediglich zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen, für finanzielle Transaktionen, zum Aufbau der Versorgungsrücklage sowie zur Bewältigung von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen ist eine Neuverschuldung ausnahmsweise zulässig; letztere ist jedoch zwingend mit einer Tilgungsregel zu verbinden.
Die Vorgaben der Schuldenbremse haben zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushalts beigetragen. 2016 war es – erstmals seit 1969 – nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich, nicht nur vollständig auf die ursprünglich vorgesehene Nettokreditaufnahme zu verzichten, sondern bestehende Altschulden des Landes in Höhe von 200 Millionen Euro zu tilgen. Dieser Abbau von Altlasten wurde 2017 bis 2019 mit jährlichen Tilgungsleistungen von je 200 Millionen Euro fortgesetzt. 

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie änderten sich 2020 die finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fundamental. Der Hessische Landtag hat aus diesem Grund am 24. März 2020 erstmals das Vorliegen einer Naturkatastrophe im Sinne des Artikels 141 Absatz 4 HV festgestellt. Für corona-bedingte Maßnahmen wurden vom Land in den Jahren 2020 und 2021 Notlagenkredite in Höhe von insgesamt knapp 3,6 Milliarden Euro aufgenommen. Der vom Hessischen Landtag beschlossene Tilgungsplan sieht zur Rückführung der Notlagenkredite ab dem Jahr 2024 eine jährliche Tilgungsrate in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr vor. 

Im Jahr 2023 stand der Landeshaushalt im Zeichen des verbrecherischen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, stark gestiegener Energiepreise, hoher Inflationsraten und den sich immer stärker abzeichnenden Auswirkungen des Klimawandels. Vor diesem Hintergrund betrug die Grenze für die maximal zulässige Kreditaufnahme bei Haushaltsaufstellung 990 Millionen Euro. Mit einer im verabschiedeten Haushalt vorgesehenen Nettokreditaufnahme in Höhe von 211 Millionen Euro und einer vorgesehenen Entnahme aus der Konjunkturausgleichsrücklage in Höhe von 763 Millionen Euro wurde diese Grenze eingehalten. Umfangreiche Verbesserungen im Haushaltsvollzug 2023 ermöglichten es nach Abschluss des Haushaltsjahres jedoch erneut, auf die ursprünglich vorgesehene Kreditaufnahme vollständig zu verzichten. Zudem konnten Notlagenkredite in Höhe von 186 Millionen Euro außerplanmäßig getilgt werden. Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 hat Hessen damit seit dem Jahr 2016 keine neuen Schulden mehr aufgenommen. 

Das wird 2024 nicht möglich sein. Die Hessen-Daten der Mai-Steuerschätzung 2024 zeigen einbrechende Steuereinnahmen. Diese Ausfälle können im Einklang mit der Schuldenbremse durch eine Kreditaufnahme aufgefangen werden. Gleiches gilt für die Stärkung der Landesbank Hessen-Thüringen. Die Neuverschuldung im Nachtragshaushalt 2024 liegt daher bei etwas über 2,8 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse wird eingehalten. Der Nachtragshaushalt wurde am 11. Juli 2024 durch den Hessischen Landtag verabschiedet.

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