Seit dem Beschluss des Hessischen Landtags vom 28. August 1974 berichtet die Landesregierung regelmäßig über die Entwicklung der Finanzhilfen in Hessen. Mit dem 23. Bericht kommt die Landesregierung dieser Bitte des Hessischen Landtags planmäßig nach. Das Kabinett hat diesen Bericht am 17. Oktober 2023 gebilligt.
Der aktuelle Bericht bietet eine Gesamtschau der Fördertatbestände des Landes für die Jahre 2021 bis 2024, mit einer Konzentration auf 40 Wirkungsanalysen. Diese setzen sich zum einen aus den 20 größten freiwilligen Leistungen des Landes zusammen. Die weiteren 20 Wirkungsanalysen wurden hinsichtlich der politischen beziehungsweise finanziellen Schwerpunkte auf die Ressorts aufgeteilt. Auf diese Weise trägt der Bericht dazu bei, einzelne Förderungen des Landes permanent und zeitnah auf ihre Notwendigkeit sowie die Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes hin zu überprüfen und Potenziale bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln zu identifizieren. Sie finden den Finanzhilfenbericht untenstehend zum Download.
Freiwillige Finanzhilfen des Landes Hessen 2020 bis 2024
Im Jahr 2022 erfolgte turnusgemäß eine verkürzte Berichterstattung. Der Fokus liegt entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses aus dem Jahr 2007 ausschließlich auf einer Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen des Landes. Somit werden in diesem Bericht jene Finanzhilfen erfasst, deren Veränderung ausschließlich durch einen entsprechenden politischen Beschluss erfolgen kann und nicht einem neuen Rechtsetzungsakt bedürfen. Der Siebte verkürzte Bericht umfasst die Jahre 2020 bis Haushaltsentwurf 2024. Der diesmal fünfjährige Berichtszeitraum beruht auf der Veranschlagung der Haushaltsjahre 2023 und 2024 als Doppelhaushalt. Sie finden ihn untenstehend zum Download.