Berichte über die Finanzhilfen des Landes Hessen

Seit dem Beschluss des Hessischen Landtags vom 28. August 1974 berichtet die Landesregierung regelmäßig über die Entwicklungen der Finanzhilfen in Hessen. Mit dem 24. Bericht kommt die Landesregierung dieser Bitte des Hessischen Landtags planmäßig nach. Das Kabinett hat diesen Bericht am 10. November 2025 gebilligt.

Der aktuelle Bericht bietet eine Gesamtschau der Fördertatbestände des Landes für die Jahre 2023 bis 2026, mit einer Konzentration auf 40 Wirkungsanalysen. Diese setzen sich zum einen aus den 20 größten freiwilligen Leistungen des Landes zusammen. Die weiteren 20 Wirkungsanalysen wurden hinsichtlich der politischen oder finanziellen Schwerpunkte auf die Ressorts aufgeteilt. Auf diese Weise trägt der Bericht dazu bei, einzelne Förderungen des Landes permanent und zeitnah auf ihre Notwendigkeit sowie die Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes hin zu überprüfen und Potenziale bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln zu identifizieren. Sie finden den Finanzhilfenbericht untenstehend zum Download.

Freiwillige Finanzhilfen des Landes Hessen 2022 bis 2025

Im Jahr 2024 erfolgte turnusgemäß eine verkürzte Berichterstattung. Der Fokus liegt entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses aus dem Jahr 2007 ausschließlich auf einer Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen des Landes. Somit werden in diesem Bericht jene Finanzhilfen erfasst, deren Veränderung ausschließlich durch einen entsprechenden politischen Beschluss erfolgen kann und nicht einem neuen Rechtsetzungsakt bedürfen. Der Achte verkürzte Bericht umfasst die Jahre 2022 bis Haushaltsentwurf 2025. Sie finden ihn untenstehend zum Download.
 

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