Darum geht es:
Mit bereits über 2,6 Millionen versandten Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag kommt die Grundsteuerreform in Hessen gut voran. Die – auch im Bundesvergleich – niedrige Einspruchsquote spricht für eine allgemein hohe Akzeptanz des Hessischen Grundsteuergesetzes bei den hessischen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Ein erheblicher Anteil der Einsprüche richtet sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes, es war und ist jedoch bislang kein Klageverfahren bei dem Hessischen Finanzgericht anhängig, welches die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes grundlegend in Frage stellt. Um in diesen Einspruchsfällen sowohl Rechtssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Klarheit für die Kommunen zu schaffen, wird die Hessische Steuerverwaltung ab dem 21. Mai 2024 beginnen, die Rechtsbehelfsverfahren gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes abzuschließen und Einspruchsentscheidungen zu versenden. Die Kategorisierung und Aufbereitung der Vorschläge für die finale Entscheidung durch eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten erfolgt mit KI-Unterstützung. Dies ist ein weiterer großer Schritt der Grundsteuerreform in Hessen.
Zitat Finanzminister Professor R. Alexander Lorz:
„Die Hessische Steuerverwaltung hat frühzeitig auf Künstliche Intelligenz gesetzt. Das zahlt sich jetzt aus. Die KI-Unterstützung in der Rechtsbehelfsbearbeitung bei der Grundsteuerreform kann sich sehen lassen und bestätigt wieder einmal die deutschlandweite Vorreiterrolle der Hessischen Steuerverwaltung in Sachen KI. Der Erfolg unterstreicht den immer schnellen wachsenden Bedarf an innovativen Lösungen in der Steuerverwaltung. Neue Möglichkeiten müssen aktiv genutzt werden, um Steuergerechtigkeit zu stärken, die Beschäftigten zu unterstützen und zu entlasten. Für die Arbeit in der Steuerverwaltung hat KI daher ein sehr großes Potenzial: Ein zielgerichteter und gut durchdachter Einsatz macht die Arbeit unserer Verwaltung an vielen Stellen noch effizienter.“
Zitat Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling:
„Die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes und der Abschluss dieser Rechtsbehelfsverfahren bringt die Grundsteuerreform in Hessen noch einmal einen großen Schritt voran. Für Eigentümerinnen und Eigentümer tritt Rechtssicherheit in einem bislang offenen Verfahren ein. Den hessischen Kommunen kommt das im Hinblick auf die Sicherung des Grundsteueraufkommens zugute, da nicht wenige Einspruchsführerinnen und Einspruchsführer zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide begehrt haben, über die in diesem Zuge mitentschieden wird.
Wir haben mit KI-Unterstützung die hessenweit offenen Einsprüche gegen die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2022 kategorisiert, für eine Massenbearbeitung geeignete Fallgruppen identifiziert und diese Fälle für die finale Entscheidung durch eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten vorbereiten lassen. Das ist nicht nur ein riesiger Digitalisierungsschub, sondern auch eine erhebliche Arbeitsentlastung für die Kolleginnen und Kollegen in den hessischen Finanzämtern.“