Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessische Steuerverwaltung beginnt Versand von Einspruchsentscheidungen

Darum geht es:

Mit bereits über 2,6 Millionen versandten Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag kommt die Grundsteuerreform in Hessen gut voran. Die – auch im Bundesvergleich – niedrige Einspruchsquote spricht für eine allgemein hohe Akzeptanz des Hessischen Grundsteuergesetzes bei den hessischen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Ein erheblicher Anteil der Einsprüche richtet sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes, es war und ist jedoch bislang kein Klageverfahren bei dem Hessischen Finanzgericht anhängig, welches die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes grundlegend in Frage stellt. Um in diesen Einspruchsfällen sowohl Rechtssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Klarheit für die Kommunen zu schaffen, wird die Hessische Steuerverwaltung ab dem 21. Mai 2024 beginnen, die Rechtsbehelfsverfahren gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes abzuschließen und Einspruchsentscheidungen zu versenden. Die Kategorisierung und Aufbereitung der Vorschläge für die finale Entscheidung durch eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten erfolgt mit KI-Unterstützung. Dies ist ein weiterer großer Schritt der Grundsteuerreform in Hessen.

Zitat Finanzminister Professor R. Alexander Lorz:

„Die Hessische Steuerverwaltung hat frühzeitig auf Künstliche Intelligenz gesetzt. Das zahlt sich jetzt aus. Die KI-Unterstützung in der Rechtsbehelfsbearbeitung bei der Grundsteuerreform kann sich sehen lassen und bestätigt wieder einmal die deutschlandweite Vorreiterrolle der Hessischen Steuerverwaltung in Sachen KI. Der Erfolg unterstreicht den immer schnellen wachsenden Bedarf an innovativen Lösungen in der Steuerverwaltung. Neue Möglichkeiten müssen aktiv genutzt werden, um Steuergerechtigkeit zu stärken, die Beschäftigten zu unterstützen und zu entlasten. Für die Arbeit in der Steuerverwaltung hat KI daher ein sehr großes Potenzial: Ein zielgerichteter und gut durchdachter Einsatz macht die Arbeit unserer Verwaltung an vielen Stellen noch effizienter.“

Zitat Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling:

„Die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes und der Abschluss dieser Rechtsbehelfsverfahren bringt die Grundsteuerreform in Hessen noch einmal einen großen Schritt voran. Für Eigentümerinnen und Eigentümer tritt Rechtssicherheit in einem bislang offenen Verfahren ein. Den hessischen Kommunen kommt das im Hinblick auf die Sicherung des Grundsteueraufkommens zugute, da nicht wenige Einspruchsführerinnen und Einspruchsführer zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide begehrt haben, über die in diesem Zuge mitentschieden wird.

Wir haben mit KI-Unterstützung die hessenweit offenen Einsprüche gegen die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2022 kategorisiert, für eine Massenbearbeitung geeignete Fallgruppen identifiziert und diese Fälle für die finale Entscheidung durch eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten vorbereiten lassen. Das ist nicht nur ein riesiger Digitalisierungsschub, sondern auch eine erhebliche Arbeitsentlastung für die Kolleginnen und Kollegen in den hessischen Finanzämtern.“ 

Fragen und Antworten

Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist in Hessen weit vorangeschritten. Den guten Reformfortschritt zeigt der hessenweite Stand der Erledigung. In Hessen wurden bereits über 2,6 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag versandt. Das entspricht einer Erledigungsquote von über 94 Prozent. Die Erledigungsquote gibt an, für wie viele der insgesamt vorhandenen Grundstücke sowie land- und fortwirtschaftlichen Betriebe bereits Bescheide durch die hessischen Finanzämter an die Bürgerinnen und Bürger versandt wurden, und ist der maßgebliche Wert zur Beurteilung des Fortschritts der Grundsteuerreform.

Die Akzeptanz des Hessischen Grundsteuergesetzes bei Eigentümerinnen und Eigentümer ist hoch. In Hessen ist derzeit keine hohe Zahl an Einsprüchen zu verzeichnen. Bis Ende April 2024 wurden hessenweit etwa 261.000 Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag eingelegt und damit etwa 10 Prozent der Bescheide mit einem Einspruch angefochten. Davon richten sich etwa 140.000 Einsprüche gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes. Die hessische Einspruchsquote ist auch im Bundesvergleich niedrig. Bundesweit liegen die Einspruchsquoten zum Stichtag 31. Dezember 2023 zwischen 10 und 30 Prozent.

Auch war und ist bis heute kein einziges Klageverfahren bei dem Hessischen Finanzgericht anhängig, welches umfassend die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes in Frage stellt. Daher werden die hessischen Finanzämter in Kürze damit beginnen, geeignete Rechtsbehelfsverfahren mittels Einspruchsentscheidungen abzuschließen. Dabei handelt es sich um Rechtsbehelfe gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag im Grundvermögen, mit denen ausschließlich Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes vorgebracht wurden.

Mit Hilfe der KI hat die Hessische Finanzverwaltung die rund 261.000 Einsprüche gegen die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2022 kategorisiert und aufbereitet. Für die für eine Massenbearbeitung geeignete Fallkategorie „Einsprüche gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes“ hat die KI anschließend Vorschläge für Einspruchsentscheidungen erstellt. 

Nein, wegen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben darf die finale Entscheidung selbst nicht durch die KI erfolgen. Im Rahmen der Gesamtfallüberprüfung trifft eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter die finale Entscheidung über Inhalt und Freigabe der zu erlassenden Einspruchsentscheidung.

Der Versand der Einspruchsentscheidungen startet ab dem 21. Mai 2024.

Auf der Seite www.grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster informieren wir Sie aktuell über alle wichtigen Fragen rund um die Grundsteuerreform in Hessen.

Pressekontakt

Laura Kulisch

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main