Hessisches Ministerium der Finanzen

Grundsteuerreform: Erste Finanzämter mit 100 Prozent Erledigungsquote

Erste Finanzämter haben bereits zu sämtlichen Grundstücken einen Grundsteuermessbescheid versandt. Die Erledigungsquote für die neue Grundsteuer liegt für diese Ämter somit bei 100 Prozent. Auch hessenweit ist dieses Ziel fast erreicht: Die Erledigungsquote liegt bereits bei über 99 Prozent.

Mehr als 2,7 Millionen Grundsteuermessbescheide sind von den Finanzämtern versandt worden. Auch die Bearbeitung der Einsprüche geht schnell voran, insbesondere dank der KI-gestützten Bearbeitung.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Hessen hat das Ziel beim Mammutprojekt Grundsteuerreform ganz dicht vor Augen. Die ersten Finanzämter haben zu allen Grundstücken einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag versandt. Damit ist dort diese Aufgabe zu 100 Prozent erledigt.“

„Bürgerinnen, Bürger und Steuerverwaltung haben in diesen Finanzamtsbezirken gut zusammengearbeitet. An der Erledigungsquote von 100 Prozent haben alle ihren Anteil. Vielen Dank dafür! Auf Grundlage dieser Arbeit können die Kommunen ihre Grundsteuer für 2025 festsetzen.“

„In Hessen gab es nur in rund zehn Prozent aller Fälle Einsprüche. Das ist im Ländervergleich erfreulich wenig. Dank der gezielten Unterstützung durch Künstliche Intelligenz kommt die Steuerverwaltung auch bei diesem Arbeitsschritt gut voran. Hessenweit konnte so bereits die Marke von 100.000 abschließend bearbeiteten Einsprüchen erreicht werden.“

Zitate Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling:

„Auf die Hessische Steuerverwaltung ist Verlass. Die Umsetzung der größten Steuerreform der letzten Jahre lief nach Plan und war nur durch die hohe Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern möglich. Jetzt zahlt sich aus, dass wir frühzeitig personelle Vorsorge getroffen haben.“

„Die Reform bringt auch einen Digitalisierungsschub in der Zusammenarbeit zwischen der Steuerverwaltung und den Kommunen mit sich. Denn die in den Bescheiden festgesetzten neuen Grundsteuermessbetragsdaten stellt die Steuerverwaltung den hessischen Städten und Gemeinden ausschließlich elektronisch bereit. Das spart ganz nebenbei viel Papier und schont die Umwelt.“ 

Fragen und Antworten:

Folgende Finanzämter haben bereits eine Erledigungsquote von 100 Prozent: Alsfeld-Lauterbach, Dieburg, Eschwege-Witzenhausen, Friedberg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hanau, Hofheim, Langen, Schwalm-Eder, Wiesbaden, Gelnhausen, Kassel, Nidda und Hersfeld-Rotenburg. Weitere Ämter werden diese Quote in Kürze erreichen.  

Mit dem Abschluss der Veranlagung im Finanzamt beginnt die Arbeit in den Kommunen. Die Daten aus den Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag werden den Kommunen durch die Hessische Steuerverwaltung vollständig und tagesaktuell elektronisch bereitgestellt. Auf Grundlage der Messbetragsdaten sowie des in der jeweiligen Kommune beschlossenen Hebesatzes werden die Grundsteuer berechnet und Grundsteuerbescheide der Kommunen an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versandt.

Auf Seiten der Steuerverwaltung werden aktuell die nach dem Stichtag 1. Januar 2022 eingetretenen Eigentümerwechsel und baulichen Veränderungen durch die Finanzämter abgearbeitet. Gleiches gilt für die noch offenen Einsprüche.

Weiterhin ist grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster das Informationsportal zur Grundsteuerreform. Dort finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Grundsteuerreform, zur KI-gestützten Rechtsbehelfsbearbeitung sowie zu den Hebesatzempfehlungen des Landes.