Für Unternehmen, die aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, gilt momentan noch die Aussetzung der Pflicht zum Insolvenzantrag. Nach derzeitiger Rechtslage ist diese Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die einen Antrag auf staatliche Hilfsgelder gestellt, aber noch nicht vollständig erhalten haben, auf den 31. Januar 2021 befristet. Da sich die Auszahlung der Bundeshilfen verzögert hat, setzt sich Hessen deshalb im Bundesrat sowie bei der Bundesregierung dafür ein, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiter verlängert wird.
„Das Land hat sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken“, teilten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg mit. Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit soll eine entsprechende Initiative schon am kommenden Montag in die Sondersitzung des Bundesrates von Hessen eingebracht und auf die Tagesordnung gesetzt werden. Im Anschluss müsste rasch ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Bundestag gefasst werden, um eine Verlängerung der Frist zu bewirken. „Wir wissen, dass das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen ein hohes Gut und für ein funktionierendes Wirtschafssystem unabdingbar ist. Deshalb plädieren wir für eine moderate Verlängerung der Ende Januar nach geltender Rechtslage auslaufenden Regelung um zunächst zwei Monate und erinnern daran, dass die Aussetzung nur für die Unternehmen gilt, die staatliche Hilfsgelder erwarten und durch diese einen Insolvenzantrag vermeiden könnten“, so die Minister.
„Wir wollen weiter verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Corona-Krise in die Insolvenz rutschen. Aus diesem Grund fordern wir den Bund auf, unverzüglich zu handeln: Abhilfe kann hier nur eine Fortführung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar 2021 hinaus schaffen. Es wäre ja absurd, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dieses Geld die Insolvenz verhindern würde, aber wegen der verzögerten Auszahlung trotzdem Insolvenz anmelden muss. Dieser Schritt wäre nicht mehr rückgängig zu machen, weil die Hilfsgelder an ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren nicht mehr ausgezahlt werden dürften“, erklärten Al-Wazir und Boddenberg heute gemeinsam in Wiesbaden.
Sie hatten sich bereits mit einem entsprechenden Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt. „Bleibt die Rechtsgrundlage unverändert, müssten entsprechend betroffene Unternehmen ab dem 1. Februar 2021 trotz bestehender Ansprüche auf die staatlichen Liquiditätshilfen nach den regulären Vorschriften der Insolvenzordnung einen Insolvenzantrag stellen“, mahnen darin Al-Wazir und Boddenberg.
„Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und des verlängerten Lockdowns sind vielfach Unternehmen an uns herangetreten, die aufgrund finanzieller Lücken durch die Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sind. Unser Ziel ist es, auch weiterhin eine Insolvenzwelle dieser unverschuldet in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Unternehmen nach Kräften abzuwenden“, betonten die Minister.
Gemeinsam mit dem Bund habe Hessen erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, damit betroffene Firmen die Chance haben, die derzeit schwierige Phase zu überstehen. „Diesen Kurs sollte die Bundesregierung unbedingt durch eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht unterstützen und sehr zeitnah eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen“, so Al-Wazir und Boddenberg abschließend.