Bereits mit Kabinettsbeschluss vom 14. Juli 1998 hat die hessische Landesregierung die Einführung einer kaufmännischen Buchführung (Doppik) auf Landesebene beschlossen. Der mit der Eröffnungsbilanz des Landes Hessen auf den 1. Januar 2009 begonnene Weg des transparenten Ausweises der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach kaufmännischen Prinzipien wird mit dem Konzernabschluss des Landes zum 31. Dezember 2023 konsequent fortgeführt. Auch dieser Abschluss wurde im Auftrag des Rechnungshofs von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen bestätigt sowie vom Rechnungshof festgestellt. Die Landesbilanz erhält seit dem Abschluss 2013 ein uneingeschränktes Testat durch die beauftragten Wirtschaftsprüfer.
Im Zuge der Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO), welche erstmals für das Haushaltsjahr 2023 Anwendung findet, folgt das Land mit seiner Haushaltsbewirtschaftung nunmehr auch nach den Bestimmungen der LHO den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung (staatliche Doppik). Das Land Hessen erstellt danach neben der Haushaltsrechnung eine Konzernrechnung, die neben dem Kernhaushalt des Landes auch die Finanzberichte beziehungsweise Jahresabschlüsse von Landesbetrieben und Sondervermögen umfasst. Die Konzernrechnung stellt eine Anlage zur Haushaltsrechnung dar.
Darüber hinaus ist die Einführung der Doppik auch im internationalen Kontext von Bedeutung: Die aktuellen europäischen Bemühungen der EU-Kommission lassen eine Weiterentwicklung hin zu einer Einführung eines einheitlichen doppischen Rechnungssystems für den öffentlichen Bereich der europäischen Mitgliedsstaaten erwarten. Dafür hat sich mittlerweile der Begriff der „European Public Sector Accounting Standards“ (EPSAS) etabliert.