Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Wie nachhaltig ist ein Unternehmen? Die Antworten darauf werden immer wichtiger. Das ist gut und richtig, denn nur nachhaltiges Wirtschaften wird sich langfristig durchsetzen können. Dafür braucht es auch Berichte zur Nachhaltigkeit von Unternehmen. Was es nicht braucht, sind überbordende Anforderungen daran.“
„In Brüssel wurden für große Unternehmen Standards für Nachhaltigkeitsberichte entwickelt, die der Bundesgesetzgeber mit dem aktuell im Bundesrat zur Beratung anstehenden CSRD-Umsetzungsgesetz national umsetzt. Die Bundesregierung sieht in diesem Umsetzungsgesetz vor, dass Unternehmen bei der Erstellung des Lageplans zu ihrem Jahresabschluss Formalitäten und neue, zusätzliche Prozesse befolgen müssen. Der Bundesgesetzgeber muss im Interesse einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft hier die Bürokratie für die Unternehmen reduzieren und darauf verzichten, die Formalitäten und Prozesse zu verschärfen, um bei den Unternehmen weniger Zeit und Ressourcen für Bürokratie zu binden.“
„Von den EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nicht allein die großen Unternehmen betroffen. In der Lieferkette fragen diese Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichte Daten von den kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) ab. Diese sind daher von verschiedenen Seiten gefordert, Daten über ihre Nachhaltigkeit zu ermitteln und weiterzugeben. Das bindet erheblich Zeit und Personal bei den KMUs. Der EU-Gesetzgeber ist daher gefordert, die Anforderungen zu vereinfachen und das Ausufern der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerade für KMUs zu verhindern.“
„Die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent zu reduzieren und auch die Bundesregierung möchte mit ihrer so genannten Wachstumsinitiative unnötige Bürokratie abbauen. Beide können damit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung anfangen.“