Zukunftsfähig, effektiv und attraktiv: Die Hessische Steuerverwaltung reformiert ihre Strukturen mit dem Ziel, sich noch besser und noch effektiver aufzustellen. Die Chancen der Digitalisierung werden für mehr Steuergerechtigkeit, mehr Service und moderne Arbeitsbedingungen genutzt, auch und gerade im ländlichen Raum. Deshalb werden die Lohnsteuerarbeitgeberstellen und die Lohnsteuer-Außenprüfung an dann hessenweit nur noch neun Standorten zu finden sein. Bisher war die Bearbeitung der Lohnsteuer auf alle Finanzämter verteilt.
„Wo immer es sinnvoll ist, bündeln wir Aufgaben in Finanzämtern in ländlichen Regionen Hessens. Arbeit zu den Menschen und in die Heimat zu bringen ist unser Ziel, das Hand in Hand geht mit einer modernen und effektiven Steuerverwaltung. Die Regionalisierung der Lohnsteuerarbeitgeberstellen und der Lohnsteuer-Außenprüfung gehört dazu. Damit erreichen wir eine höhere fachliche Qualität und schaffen stabile Organisationsstrukturen für die Zukunft“, erklärt Hessens Finanzminister Michael Bodenberg.
Die Regionalfinanzämter übernehmen künftig die Aufgaben des lohnsteuerlichen Betriebsstättenfinanzamts. Hierzu gehören die Bearbeitung der Lohnsteuer-Anmeldungen, die Erteilung von Anrufungsauskünften, die Erstellung von Bescheinigungen im Lohnsteuer-Abzugsverfahren und die Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen.
Die Regionalisierung erfolgte in drei Stufen. 2021 wurde bereits eine entsprechende Regionalisierung in den Finanzämtern Frankfurt am Main IV, Fulda und Marburg-Biedenkopf realisiert. Im vergangenen Jahr folgte die Übertragung von rund 155.000 Steuerfällen auf die vier Regionalstandorte Hofheim, Kassel, Bensheim und Gießen und mit dem 1. Dezember 2023 werden die Regionalisierungen der Lohnsteuerstellen in den Finanzämtern Hanau und Langen abgeschlossen. „Mit Abschluss der Strukturreform der Steuerverwaltung werden letztlich insgesamt etwa 1200 Arbeitsplätze auf das Land verlagert und moderne, zukunftsfeste Strukturen geschaffen“, erklärt der Finanzminister.
Eine detaillierte Auflistung mit Kontaktdaten der neuen Regionalfinanzämter kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zum 1. Dezember 2021 ergaben sich folgende Änderungen:
bisher zuständiges Finanzamt |
neues Regionalfinanzamt |
Kontaktdaten |
Alsfeld-Lauterbach |
Fulda |
Finanzamt Fulda |
Frankfurt am Main I |
Frankfurt am Main IV |
Finanzamt Frankfurt am Main IV |
Dillenburg |
Marburg-Biedenkopf |
Finanzamt Marburg-Biedenkopf |
Zum 1. Oktober 2022 ergaben sich folgende Änderungen:
bisher zuständiges Finanzamt |
neues Regionalfinanzamt |
Kontaktdaten |
Rheingau-Taunus Wiesbaden I und II |
Hofheim |
Finanzamt Hofheim am Taunus |
Kassel I Kassel II-Hofgeismar Eschwege-Witzenhausen Schwalm-Eder |
Kassel |
Finanzamt Kassel |
Zum 1. Dezember 2022 ergaben sich folgende Änderungen:
bisher zuständiges Finanzamt |
neues Regionalfinanzamt |
Kontaktdaten |
Groß-Gerau Darmstadt Dieburg Michelstadt |
Bensheim |
Finanzamt Bensheim |
Wetzlar Limburg-Weilburg Friedberg (Hessen) Bad Homburg vor der Höhe |
Gießen |
Finanzamt Gießen |
Zum 1. Dezember 2023 ergeben sich folgende Änderungen:
bisher zuständiges Finanzamt |
neues Regionalfinanzamt |
Kontaktdaten |
Gelnhausen Nidda |
Hanau |
Finanzamt Hanau 63450 Hanau |
Offenbach am Main I und II |
Langen |
Finanzamt Langen |
Infolge der Zuständigkeitsänderung erfolgt die Anmeldung der Lohnsteuer bei den jeweils neu zuständigen Regionalfinanzämtern. Die betroffenen Arbeitgeber wurden diesbezüglich mit einem persönlichen Schreiben informiert.
Für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum persönlichen Steuerfall stehen wie gewohnt die Servicestellen der Hessischen Finanzämter zur Verfügung.
Ein besonderes Angebot aller Hessischen Finanzämter ist der Rückrufservice. Unter diesem LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster kann ein Anruf des Finanzamts in einem bestimmten Zeitfenster gebucht werden. Ohne Wartschleife und zum Wunschtermin können dann Anliegen der Hessinnen und Hessen gezielt und effektiv bearbeitet werden.
Zudem gibt es nach wie vor die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort im Finanzamt zu vereinbaren.
Allgemeine steuerliche Fragen beantwortet Hessens offizielle Servicehotline kostenlos unter 0800 522 533 5.
Informationen zum Übergang der Zuständigkeiten finden Sie außerdem auf dem Internetauftritt der hessischen FinanzämterÖffnet sich in einem neuen Fenster.