Prof. Dr. Alexander Lorz

Hessisches Ministerium der Finanzen

„Schuldenbremse tut Hessen gut!“

Hessens Finanzminister bekräftigt anlässlich einer im Hessischen Landtag geplanten Debatte die Bedeutung der Schuldenbremse für das Land.

Lesedauer:5 Minuten

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Die Schuldenbremse tut Hessen gut! Unser Haushalt ist auch deshalb in guter Verfassung, weil die Schuldenbremse auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in unserer guten Verfassung steht und die Politik daher zum sorgsamen Umgang mit dem Geld der Steuerzahlenden verpflichtet.“

„Die Schuldenbremse ermöglicht unseren Kindern, ihre Zukunft selbst zu gestalten. Sie verhindert, dass zukünftige Generationen vor allem Schuldenberge abbauen müssen und nicht mehr die Investitionen anpacken können, die ihnen wichtig sind. Auch wenn man über Anpassungen jederzeit reden kann, ist für mich klar: Eine Haushaltspolitik ohne Schuldenbremse wäre eine Zukunftsbremse.“

„Die Schuldenbremse ist kein Schuldenstopp. Sie lässt in begründeten Ausnahmefällen neue Schulden zu, ist daher nicht dogmatisch, sondern praxistauglich. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass wir in jeder Zeit die Hilfe organisieren können, die notwendig ist – auch mit neuen Schulden. Die Schuldenbremse hat sich daher nicht nur in Schönwetter-Lagen, sondern auch im Sturm bewährt.“

„Die Schuldenbremse ist bislang keine Investitionsbremse. Hessen investiert seit Jahren auf hohem Niveau. Wenn es nicht gelingt, Investitionen umzusetzen, dann liegt es nicht am Geld, sondern meist am fehlenden Personal oder überbordenden Regelungen. Mehr Fachkräfte und weniger Bürokratie sorgen für mehr Investitionen, nicht weniger Schuldenbremse.“

„Hessens Haushalt ist in guter Verfassung. Damit er es bleibt, werden wir uns angesichts zahlreicher Krisen und Unsicherheiten allesamt anstrengen müssen. Die Schuldenbremse hilft dabei, Prioritäten zu setzen. Sie wird daher auch zukünftig Leitlinie hessischer Haushaltspolitik sein.“

Fragen und Antworten

Die Schuldenbremse hat in Hessen Verfassungsrang. Sie steht in Artikel 141 der Hessischen Verfassung. Dort heißt es unter anderem: „Der Haushalt ist ungeachtet der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung des Landtags und der Landesregierung grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen.“ Es soll also ohne Neuverschuldung ausgekommen werden. Ausnahmen sind aber möglich, denn weiter heißt es: „Bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung kann (…) abgewichen werden. (…) Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann (…) abgewichen werden.“

Im März 2011 stimmte bei einer Volksabstimmung zur Verfassungsänderung eine Mehrheit von 70 Prozent für die Schuldenbremse und deren Aufnahme in die Verfassung. Einzelheiten der Schuldenbremse regelt das so genannte Ausführungsgesetz, das seit 2015 gilt.

Nein. Die Schuldenbremse ist kein Schuldenstopp, denn in Ausnahmefällen sind neue Schulden möglich. Die Schwarze Null ist erreicht, wenn in einem Jahr keine neuen Schulden aufgenommen werden mussten. Sie ist grundsätzlich das Ziel der Schuldenbremse, muss und kann aber nicht jedes Jahr erreicht werden. Für das Haushaltsjahr 2023 zum Beispiel erlaubt die Schuldenbremse neue Schulden bis zu 226 Millionen Euro. Das Land plante mit rund 211 Millionen Euro. Wie das Haushaltsjahr tatsächlich gelaufen ist, wird gerade mit dem Haushaltsabschluss ermittelt. Er wird voraussichtlich Ende Februar vorliegen.

Ja. Hessen befolgt seit 2015 die Regeln der Schuldenbremse. Jedes Jahr berichtet die Landesregierung über ihre Einhaltung – und jedes Jahr wird die Schuldenbremse eingehalten.

Die Schuldenbremse verpflichtet die Politik, sorgsam mit dem Geld der Steuerzahlenden umzugehen und im Grundsatz nicht mehr auszugeben, als vorhanden ist. Sie schützt nachfolgende Generationen vor immer größeren Schuldenbergen, die abgezahlt werden müssen. Das funktioniert: Hessen hat zwischen 2016 und 2022 nur im Corona-Jahr 2020 neue Schulden aufgenommen. Das Haushaltsjahr 2023 ist noch nicht abgeschlossen.  

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Hessischen Finanzministeriums: Dort können neben dem Verfassungsartikel auch das Gesetz zur Ausführung der Schuldenbremse sowie der jährliche Bericht über die Einhaltung der Schuldenbremse eingesehen werden.

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