Zitate Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:
„Der Schuldenbericht 2023 ist ohne Beanstandungen durch den Hessischen Rechnungshof geblieben. Im vergangenen Jahr wurden – wie in allen Jahren zuvor – im Kreditgeschäft des Landes alle haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Das bestätigt der Schuldenbericht.“
„Wir erfüllen die Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers zur Herstellung von Planungssicherheit und haben in der Vergangenheit – auch aus heutiger Sicht – klug vorgesorgt. Dank des vorausschauenden Schuldenmanagements und einer soliden Haushaltspolitik konnten wir das Zinsniveau unserer Kredite und Derivate 2023 trotz steigender Kapitalmarktzinsen stabil halten. Diese verantwortungsbewusste Finanzpolitik hilft uns nicht nur bei den Haushaltsplanungen der Gegenwart, sondern entlastet auch zukünftige Generationen.“
Fragen und Antworten:
Was sind die Ergebnisse des Landesschuldenberichts 2023?
Im Kreditmanagement des Landes Hessen wurden aufgrund des zwischenzeitlichen Rückgangs des Zinsniveaus seit 2013 bislang Zinsersparnisse von rund 5,36 Milliarden Euro realisiert. Auch das wirtschaftliche Ergebnis bereits beendeter Derivate liegt seit 2009 bei 337,2 Millionen Euro. Seit 2022 ist ein deutlicher Anstieg der Kapitalmarktzinsen zu verzeichnen. Aufgrund der vorausschauenden Entscheidung des Landes für eine lange Zinsbindungsdauer – aktuell 10,3 Jahre – kommen die steigenden Zinsen auch weiterhin erst sukzessive als Belastung im Haushalt an. Die durchschnittliche Verzinsung des hessischen Kredit- und Derivateportfolios ist mit 1,71 Prozent nach wie vor niedrig und hat sich seit 2022 nicht verändert.
Was ist der Landesschuldenausschuss?
Der Landesschuldenausschuss prüft jährlich die Kreditaufnahme, den Derivateeinsatz und die Schuldenverwaltung des Landes und berät über den Landesschuldenbericht des Hessischen Rechnungshofs, der vom Landtag bestätigt werden muss. Er tagt unter dem Vorsitz des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes und ist mit je einem Vertreter aller Landtagsfraktionen besetzt. Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welche die Verwaltung ihrer Schulden durch einen unabhängigen Schuldenausschuss kontrollieren lassen – und das bereits seit 1952.