Hessisches Ministerium der Finanzen

Strukturmaßnahmen der Hessischen Steuerverwaltung: Regionalisierung der Lohnsteuerstellen

Zukunftsfähig, effektiv und attraktiv: Die Hessische Steuerverwaltung reformiert ihre Strukturen mit dem Ziel, sich noch besser und noch effektiver aufzustellen. Die Chancen der Digitalisierung werden für mehr Steuergerechtigkeit, mehr Service und moderne Arbeitsbedingungen genutzt, auch und gerade im ländlichen Raum. Deshalb werden die Lohnsteuerarbeitgeberstellen und die Lohnsteuer-Außenprüfung an dann hessenweit nur noch neun Standorten zu finden sein. Bisher war die Bearbeitung der Lohnsteuer auf alle Finanzämter verteilt.

„Wo immer es sinnvoll ist, bündeln wir Aufgaben in Finanzämtern in ländlichen Regionen Hessens. Arbeit zu den Menschen und in die Heimat zu bringen ist unser Ziel, das Hand in Hand geht mit einer modernen und effektiven Steuerverwaltung. Die Regionalisierung der Lohnsteuerarbeitgeberstellen und der Lohnsteuer-Außenprüfung gehört dazu. Damit erreichen wir eine höhere fachliche Qualität und schaffen stabile Organisationsstrukturen für die Zukunft“, erklärt Hessens Finanzminister Michael Bodenberg.

Die Regionalfinanzämter übernehmen künftig die Aufgaben des lohnsteuerlichen Betriebsstättenfinanzamts. Hierzu gehören die Bearbeitung der Lohnsteuer-Anmeldungen, die Erteilung von Anrufungsauskünften, die Erstellung von Bescheinigungen im Lohnsteuer-Abzugsverfahren und die Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen.

Die Regionalisierung erfolgte in drei Stufen. 2021 wurde bereits eine entsprechende Regionalisierung in den Finanzämtern Frankfurt am Main IV, Fulda und Marburg-Biedenkopf realisiert. Im vergangenen Jahr folgte die Übertragung von rund 155.000 Steuerfällen auf die vier Regionalstandorte Hofheim, Kassel, Bensheim und Gießen und mit dem 1. Dezember 2023 werden die Regionalisierungen der Lohnsteuerstellen in den Finanzämtern Hanau und Langen abgeschlossen. „Mit Abschluss der Strukturreform der Steuerverwaltung werden letztlich insgesamt etwa 1200 Arbeitsplätze auf das Land verlagert und moderne, zukunftsfeste Strukturen geschaffen“, erklärt der Finanzminister.

Eine detaillierte Auflistung mit Kontaktdaten der neuen Regionalfinanzämter kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Zum 1. Dezember 2021 ergaben sich folgende Änderungen:

bisher zuständiges Finanzamt

neues Regionalfinanzamt

Kontaktdaten

Alsfeld-Lauterbach

Hersfeld-Rotenburg

Fulda

Finanzamt Fulda
Königstraße 2
36037 Fulda
Tel.: 0661/924-01

Frankfurt am Main I
Frankfurt am Main II
Frankfurt am Main III

Frankfurt am Main V – Höchst

Frankfurt am Main IV

Finanzamt Frankfurt am Main IV
Gutleutstraße 118
60327 Frankfurt am Main
Tel.: 069/2545-0

Dillenburg

Korbach-Frankenberg

Marburg-Biedenkopf

Finanzamt Marburg-Biedenkopf
Robert-Koch-Straße 7
35037 Marburg
Tel.: 06421/798-0

Zum 1. Oktober 2022 ergaben sich folgende Änderungen:

bisher zuständiges Finanzamt

neues Regionalfinanzamt

Kontaktdaten

Rheingau-Taunus

Wiesbaden I und II

Hofheim

Finanzamt Hofheim am

Taunus
Nordring 4-10
65719 Hofheim am Taunus
Tel.: 06192 - 9600

Kassel I

Kassel II-Hofgeismar

Eschwege-Witzenhausen

Schwalm-Eder

Kassel

Finanzamt Kassel
Altmark 1
34125 Kassel
Tel.: 0561 7208 - 0

Zum 1. Dezember 2022 ergaben sich folgende Änderungen:

bisher zuständiges Finanzamt

neues Regionalfinanzamt

Kontaktdaten

Groß-Gerau

Darmstadt

Dieburg

Michelstadt

Bensheim

Finanzamt Bensheim
Berliner Ring 35
64625 Bensheim
Tel.: 06251 - 150

Wetzlar

Limburg-Weilburg

Friedberg (Hessen)

Bad Homburg vor der Höhe

Gießen

Finanzamt Gießen
Schubertstraße 60
35392 Gießen
Tel.: 0641 4800 100


Zum 1. Dezember 2023 ergeben sich folgende Änderungen:

bisher zuständiges Finanzamt

neues Regionalfinanzamt

Kontaktdaten

Gelnhausen

Nidda

Hanau

Finanzamt Hanau
Am Freiheitsplatz 2

63450 Hanau
Tel.: 06181 - 1010

Offenbach am Main I und II

Langen

Finanzamt Langen
Zimmerstraße 27
63225 Langen
Tel.: 06103 - 59101

Infolge der Zuständigkeitsänderung erfolgt die Anmeldung der Lohnsteuer bei den jeweils neu zuständigen Regionalfinanzämtern. Die betroffenen Arbeitgeber wurden diesbezüglich mit einem persönlichen Schreiben informiert.

Für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum persönlichen Steuerfall stehen wie gewohnt die Servicestellen der Hessischen Finanzämter zur Verfügung.

Ein besonderes Angebot aller Hessischen Finanzämter ist der Rückrufservice. Unter diesem LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster kann ein Anruf des Finanzamts in einem bestimmten Zeitfenster gebucht werden. Ohne Wartschleife und zum Wunschtermin können dann Anliegen der Hessinnen und Hessen gezielt und effektiv bearbeitet werden.

Zudem gibt es nach wie vor die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort im Finanzamt zu vereinbaren.

Allgemeine steuerliche Fragen beantwortet Hessens offizielle Servicehotline kostenlos unter 0800 522 533 5.

Informationen zum Übergang der Zuständigkeiten finden Sie außerdem auf dem Internetauftritt der hessischen FinanzämterÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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