Drei Jahre nach dem Start des ersten Corona-Hilfsprogramms für Unternehmen, der Corona-Soforthilfe, haben der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und der hessische Finanzminister Michael Boddenberg in Wiesbaden eine positive Bilanz gezogen: „Heute können wir sagen: Die hessische Wirtschaft hat die Coronakrise gemeistert. Hessen hat gezeigt: Unsere Wirtschaft ist robust und wettbewerbsfähig“, so Al-Wazir und Boddenberg. „Die Folgen des Lockdowns und der strengen Corona-Regeln, die für viele Branchen einem zeitweiligen Berufsverbot gleichkamen, waren außergewöhnlich und existenzbedrohend. Die staatlichen Hilfsprogramme waren aber wirksam.“
Insgesamt 17,8 Milliarden Euro Unterstützung aus Bundes- und Landesmitteln seien seit Beginn der Corona-Pandemie hessischen Unternehmen und Soloselbstständigen gewährt worden. Dazu zählten Zuschüsse, Darlehen, Kredite, Bürgschaften und zum größten Teil vorübergehende steuerliche Erleichterungen. „Die zahlreichen Hilfsprogramme von Bund und Land haben sehr viel abfedern können und dafür gesorgt, dass die hessische Wirtschaft erstaunlich gut durch die Coronakrise gekommen ist“, so die beiden Minister. So erholte sich der Arbeitsmarkt bereits im Laufe des Jahres 2021 und die Zahl der Erwerbstätigen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg wieder an und ist jetzt sogar höher als vor der Coronakrise. Auch das hessische Bruttoinlandsprodukt lag im Jahr 2021 wieder im Plus (+3,1 Prozent). „Das macht uns Mut für die Bewältigung der nächsten Krise, der Energiekrise, die erneut viele Betriebe in Hessen belastet“, so Al-Wazir und Boddenberg.
Hessens Wirtschaft von Folgen der Coronapandemie stärker betroffen
Wegen der großen Bedeutung der Messe- und Veranstaltungsbranche, der Logistik und dem Frankfurter Flughafen als einem der größten Arbeitgeber Hessens hatte die Corona-Pandemie die Wirtschaft in Hessen zum Teil allerdings zunächst härter getroffen als andere Teile Deutschlands: „Vor allem publikumsintensive und kontaktnahe Branchen haben unter den pandemiebedingten Einschränkungen gelitten. Dazu zählten Gastronomiebetriebe wie Hotels und Restaurants, aber auch die Taxibranche und Frisörsalons und Kosmetikstudios“, sagte Al-Wazir und bezog sich auf die Studie „Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen in Hessen“, die die Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums erstellt hat.
Hohe Umsatzverluste in Gastronomie, Veranstaltungsbranche und am Frankfurter Flughafen
So erlebte das Gastgewerbe 2020 im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzrückgang von 37 Prozent. Bei Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern war es sogar ein Minus von 65 Prozent. Andere Wirtschaftszweige litten deutlich weniger oder konnten sogar wirtschaftlich profitieren. „Das Baugewerbe oder die Pharmabranche haben sich als krisenfest erwiesen. Das Gesundheits- und Sozialwesen hat seinen Umsatz von 2019 bis 2020 um 22 Prozent, der Online-Handel um 21 Prozent steigern können“, so Al-Wazir.
Insgesamt gab es aber einen deutlichen Einbruch. Umso wichtiger waren die staatlichen Wirtschafts- und Finanzhilfen, um die Folgen für die Betriebe abzufedern, die mit den Folgen der Corona-Regelungen zu kämpfen hatten. So gab es neben den Bundeshilfen wie der vom Land aufgestockten Soforthilfe, den Überbrückungshilfen, der November- und Dezemberhilfe sowie der Neustarthilfe zusätzlich einige hessische Landesprogramme: „Unser Ziel war stets: ein flächendeckendes Betriebesterben verhindern und Arbeitsplätze erhalten. Wir haben daher mit eigenen Zuschuss-, Darlehens- und Bürgschafts- oder Beteiligungsprogrammen wichtige Lücken geschlossen. Und es hat sich gezeigt: Die Hilfen haben gewirkt, die Wirtschaft hat sich erholt“, sagte Al-Wazir und Boddenberg.
Mehr als eine Million Anträge wurden bewilligt
„Bei allem Leid, das Corona gebracht hat, hatten wir doch auch Grund, mit Zuversicht nach vorne zu schauen. Hessen, seine Wirtschaft, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verwaltung sind widerstandsfähig und können zusammen viel bewegen. Auch das belegen die Zahlen drei Jahre nach Ausbruch der Krise eindrucksvoll“, sagte Boddenberg. „Über eine Million Anträge wurden in den verschiedenen Hilfsprogrammen bewilligt. Fast 18 Milliarden Euro an Unterstützung konnten Land und Bund zeitweise zur Verfügung stellen.“
Im Einzelnen verteilen sich die Zahlen wie folgt:
Bundeshilfen: 299.435 Anträge und 6105 Millionen Euro
Landeshilfen: 11.913 Anträge und 1255,1 Millionen Euro
Steuerliche Hilfen: 737.241 Anträge und 10.488 Millionen Euro
„Das Land hat 2020 bis 2022 insgesamt rund 4,4 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Krise aufgebracht. Die Wirtschaftshilfen waren davon nur ein Teil. Diese Summe stellte eine gewaltige Belastung für den Landeshaushalt dar. Auch weil Land und Bund in ungekanntem Ausmaß geholfen und damit die allermeisten Betriebe gerettet haben, mussten wir allerdings nur im ersten Corona-Jahr 2020 massive Einbrüche bei den Steuereinnahmen hinnehmen. So blieb 2020 auch das einzige Jahr, in dem sich das Land neu verschulden musste. 2021 kamen wir bereits wieder ohne neue Schulden aus. 2022 konnten wir sogar bereits erneut 200 Millionen Euro alter Schulden tilgen“, bilanzierte der Finanzminister.
Die Branchen, die am meisten von den Zuschuss- und Darlehensprogrammen von Bund und Land profitiert haben, waren das Gastgewerbe, der Handel, Logistik und Verkehr, das verarbeitende Gewerbe und Dienstleistungen. Die einzelnen Hilfen wurden unterschiedlich stark in Anspruch genommen. So ging der größte Teil der Soforthilfen in Hessen an Dienstleistungsbetriebe (35 Prozent), weitere 14 Prozent an das Gastgewerbe. Bei den Überbrückungshilfen stammten bis zu 43 Prozent der genehmigten Anträge aus dem Gastgewerbe, aber auch Handel und Verkehr und Logistik profitierten (bis zu 17 Prozent). Die Neustarthilfe floss in viele unterschiedliche Branchen. Schwerpunkte lagen auf freien, wissenschaftlichen und technische Dienstleistungen (bis zu 19 Prozent) – zum Beispiel Werbeagenturen, Designerinnen, Fotografen und Übersetzungsbüros – sowie auf der Kulturbranche und sonstigen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Frisörsalons (jeweils bis zu 17 Prozent).
Landesprogramme erreichten kleine und mittlere Unternehmen
Ein Viertel der Darlehen aus dem hessischen Programm Hessen-Mikroliquidität wurde Betrieben aus dem Gastgewerbe genehmigt. Aber auch Betriebe aus dem Handel und Dienstleistungsbetriebe beantragten diese Form der Liquiditätshilfe (17 bzw. 15 Prozent). „Das Programm richtete sich vor allem an kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten. Genau diese haben wir unterstützen können: 92 Prozent der genehmigten Anträge kamen aus Betrieben mit ein bis zehn Beschäftigten“, sagte Al-Wazir. Insgesamt wurden 257 Millionen Euro für knapp 9500 Anträge bewilligt. „Das zeigt: Dieses Programm war passgenau und unbürokratisch.“ Die Soforthilfe für Gastronomiebetriebe – ein Zuschuss für energiesparende Kühlschränke, Spülmaschinen und Herde – wurde in Höhe von 2,4 Millionen Euro ausgezahlt. 40 Prozent der insgesamt 1635 Anträge kam von Betrieben aus Nord- und Mittelhessen. „Hier ging es oft um eine direkte Finanzspritze für Betriebe im ländlichen Raum, wo viele Gastronomiebetriebe unter dem Lockdown und den Corona-Maßnahmen gelitten haben“, sagte Al-Wazir.
Das zweite hessische Darlehensprogramm – Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen – wurde deutlich weniger nachgefragt. Insgesamt wurden 140 Anträge bewilligt und 21 Millionen Euro ausgezahlt. Hier lag ein Schwerpunkt auf dem Handel (24 Prozent) und dem verarbeitenden Gewerbe (20 Prozent).
„Jeder Betrieb, dem wir helfen konnten, rechtfertigt jedes einzelne Programm. Denn sie alle waren unverschuldet in die Krise geraten. Trotzdem mussten wir dafür sorgen, dass die Hilfsprogramme betrugssicher ausgestaltet werden. Das führte zum Teil zu Unmut über bürokratische Anforderungen an die Antragsstellerinnen und Antragssteller – insgesamt aber konnte die Verwaltung zeigen, wie sie in sehr kurzer Zeit steuer-, verwaltungs- und beihilferechtlich anspruchsvolle Programme auflegen und abwickeln konnte“, betonten Al-Wazir und Boddenberg. „Unser Dank gilt allen, die dies in den Ministerien, den Regierungspräsidien und der gesamten hessischen Landesverwaltung, in der Wirtschafts- und Infrastrukturbank sowie den beratenden Industrie- und Handelskammern und der Bürgschafts- und Beteiligungsbank Hessen möglich gemacht haben.“