„Eine Stadt, ein Amt: Das gilt nun auch in Wiesbaden. Die Fusion der beiden bisher selbständigen Wiesbadener Finanzämter ist wie angekündigt zum Oktober erfolgreich vollzogen worden“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. „Die für Außenstehende oftmals nur schwer nachzuvollziehende Aufteilung auf zwei Finanzämter ist damit Geschichte: Wir sorgen am Standort Wiesbaden für einen einheitlichen Ansprechpartner!“
„Ganz im Sinne der Steuergerechtigkeit bündeln wir die Aufgabe. Wir schaffen damit Synergieeffekte und nutzen die dadurch entstehenden Potenziale, um uns als Steuerverwaltung fachlich noch stärker als bisher aufzustellen“, sagte Boddenberg. „Es war auch inhaltlich sinnvoll, diese Strukturen zu verändern und den Schritt zur Zusammenlegung zu gehen. Wie in Wiesbaden wurden auch in Kassel die bisherigen Finanzämter zu einem zusammengelegt.“
Zum 1. Oktober erfolgte in Wiesbaden auch der Umzug in das neue Bürogebäude am Abraham-Lincoln-Park 3. Es setzt in Sachen Technik, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Ausstattung neue Maßstäbe für modernes Arbeiten. „Wir bieten als Hessische Steuerverwaltung attraktive Bedingungen für unsere Kolleginnen und Kollegen“, so Boddenberg.
Für den Steuerpflichtigen gibt es zukünftig mit dem Finanzamt Wiesbaden einen Ansprechpartner vor Ort. Die bisherige Aufteilung auf die zwei Wiesbadener Finanzämter entfällt, ansonsten ändert sich für die Steuerpflichtigen – außer der Anschrift des neuen Amts – nichts. Die Steuernummern der betroffenen Steuerpflichtigen bleiben dabei zunächst noch unverändert und werden im Laufe des Jahres 2023 vereinheitlicht. Bereits zum 1. Dezember 2022 ändern sich jedoch die Steuernummern für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Steuererklärungen ab diesem Zeitpunkt beim Finanzamt Hersfeld-Rotenburg bearbeitet werden. Die betroffenen Steuerpflichtigen bekommen dann eine neue Steuernummer mitgeteilt.
Hintergrund: Zum 1. Dezember wird die ursprüngliche Zuständigkeit des bisherigen Finanzamts Wiesbaden II für die Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen an das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg übergehen. Damit wird unter dem Motto „Arbeit zu den Menschen und in die Heimat bringen“ der ländliche Raum gestärkt, indem die ländlich gelegenen Finanzämter aufgewertet und attraktive Arbeitsplätze mit guten Perspektiven für die Beschäftigten auch dort geschaffen werden. Die Bearbeitung der Steuererklärung ist ortsungebunden möglich, vor allem da die Steuerverwaltung eine der digitalsten Verwaltungen ist.
Auch im neuen Wiesbadener Amt wird Bürgerservice großgeschrieben. Der telefonische Bürgerservice steht von 8 Uhr bis 18 Uhr den Steuerpflichtigen in allen Fragen rund um den persönlichen Steuerfall zur Verfügung: 0611 – 813 0.
Ein besonderes Angebot auch des Wiesbadener Finanzamts ist der Rückrufservice. Unter https://finanzamt.hessen.de/Service/Anrufservice-buchenÖffnet sich in einem neuen Fenster kann ein Anruf des Finanzamts in einem bestimmten Zeitfenster gebucht werden. Ohne Wartschleife und zum Wunschtermin können dann Anliegen gezielt und effektiv bearbeitet werden. Zudem gibt es nach wie vor die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort im Finanzamt zu vereinbaren.
Für allgemeine Fragen rund um die elektronische Steuererklärung steht darüber hinaus zentral die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung unter 0800 522 533 5 zur Verfügung.