Finanzminister Michael Boddenberg zum heutigen Cum-Ex-Urteil des Bundesgerichtshofs:
„Das Urteil des Bundesgerichtshof ist wegweisend. Nun ist höchstrichterlich entschieden: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Wer sich einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten lässt, nutzt nicht bloß geschickt eine Gesetzeslücke aus. Er begeht einen Steuerbetrug und muss dafür bestraft werden. Diese Rechtsauffassung vertritt die Hessische Steuerverwaltung seit jeher. Das Urteil ist daher eine Bestätigung für alle hessischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder sowie Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer, die in speziellen Ermittlungsgruppen unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt seit Jahren mit der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte befasst sind. Sie werden ihre erfolgreiche Arbeit im Kampf gegen Steuerkriminalität nun mit dem Rückenwind aus Karlsruhe fortsetzen können.“