„Die Schuldenbremse hat sich in der Krise bewährt“, sagen Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Prof. Dr. Dr. Lars P. Feld. Angesichts der aktuellen Debatte über die Zukunft der Schuldenbremse und anlässlich des 10.Jahrestags der Volksabstimmung in Hessen über die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung, haben beide in einem gemeinsamen Beitrag ihre Haltung zur Schuldenbremse formuliert. Prof. Feld ist Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg, Direktor des Walter Eucken Instituts und war bis Februar 2021 Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die Hessinnen und Hessen hatten am 27. März 2011 – also heute vor 10 Jahren – mit großer Mehrheit für die Schuldenbremse gestimmt.
„Die Auswirkungen der Corona-Krise stellen die Schuldenbremse vor ihre erste echte Bewährungsprobe. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Verfassungsregeln in diesen Krisenzeiten gut funktionieren. Jedenfalls steht die Schuldenbremse einer umfangreichen expansiven Fiskalpolitik zur Bewältigung der Pandemie nicht im Weg. Sie erlaubt es dem Staat, in der aktuellen Krise massiv Geld für pandemiebedingte Mehrbedarfe und zum Ausgleich wegbrechender Steuereinnahmen einzusetzen“, schreiben Boddenberg und Feld.
Ihre Haltung zur aktuellen Debatte ist eindeutig: „Es ist eine klare Vorgabe der Schuldenbremse, dass die Finanzpolitik eine Antwort darauf geben muss, wie sie die aufgenommenen Kredite in Zukunft zurückzahlen will. Die Forderungen nach einer dauerhaften Aufweichung der Schuldenbremse schaden hingegen der Glaubwürdigkeit der Finanzpolitik, die insbesondere die Generationengerechtigkeit im Blick haben muss.“
„Das Rütteln an der Schuldenbremse überrascht aber schon deshalb, weil sie in der Praxis sehr viel besser funktioniert als bisweilen behauptet“, sagen Boddenberg und Feld. Dafür sei die hessische Schuldenbremse ein gutes Beispiel. „Die hessische Regelung sieht analog zur Regelung des Grundgesetzes vor, dass sich das Land grundsätzlich nicht verschulden darf. Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot gelten lediglich zum Ausgleich von konjunkturellen Schwankungen sowie bei außergewöhnlichen Notsituationen. Dadurch konnte Hessen in der aktuellen Corona-Pandemie mit einem Bündel an Hilfen insbesondere zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen und staatlichen Strukturen, zur Unterstützung unserer Kommunen und zum Schutz der Gesundheit reagieren. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die aufgenommenen Kredite in konkreten Schritten wieder getilgt werden.“
„Anders als von ihren Kritikern behauptet, hat die Schuldenbremse in den vergangenen Jahren weder zu einem Kahlschlag bei den öffentlichen Ausgaben, noch zu einer Vernachlässigung der öffentlichen Investitionen geführt“, sind sich Boddenberg und Feld sicher.
Die Schuldenbremse habe zu einer beachtlichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beigetragen. Boddenberg und Feld kommen zu dem Schluss: „Die Schuldenbremse hat damit für die finanziellen Spielräume gesorgt, die Deutschland jetzt zur Bewältigung der Pandemie nutzen kann, ohne die finanzielle Tragfähigkeit der Staatsfinanzen aufs Spiel zu setzen. Die Schuldenbremse stärkt das Vertrauen in die Finanzpolitik und setzt die richtigen Anreize, um für künftige Krisen Vorsorge zu treffen. Wir sind daher klug beraten, nicht an der Schuldenbremse zu rütteln, sondern sollten das bestehende Regelwerk – nicht zuletzt mit Blick auf Europa – jetzt und in Zukunft konsequent anwenden.“