Prof. Dr. R. Alexander Lorz am Podium einer Pressekonferenz

Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessen fordert steuerliche Entlastung für Bürger und Wirtschaft

Hessen setzt sich dafür ein, Bürgerinnen und Bürger mit dem vollständigen Ausgleich der Kalten Progression zu entlasten sowie für eine wettbewerbsfähige Besteuerung von Personenunternehmen zu sorgen. Entsprechende Anträge zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 stellt oder unterstützt Hessen morgen im Finanzausschuss des Bundesrates.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Einkommenszuwächse, die lediglich die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen, dürfen für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu einer stillen Steuererhöhung durch die Kalte Progression führen. Wir müssen die Menschen vor solchen heimlichen Steuererhöhungen schützen und die Kalte Progression vollständig ausgleichen, so wie es seit vielen Jahren bei Tarifreformen Gang und Gäbe ist.“

„Die Zeiten verlangen von uns keine halben Sachen, wie es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht, sondern konsequente Schritte. Es ist schlicht nicht in Ordnung, wenn der Staat an Lohnerhöhungen mitverdient, die lediglich die Inflation ausgleichen. Die Kalte Progression gehört daher komplett abgeschafft, nicht nur ein bisschen.“

„Deutschland muss international wettbewerbsfähig sein. Wir dürfen den Menschen, die mit dem eigenen Unternehmen ins volle Risiko gehen, nicht zusätzliche finanzielle Lasten aufbürden, sonst begünstigen wir die Abwanderung von Unternehmen in andere Staaten.“

„Die geplante Erhöhung der Steuerlast auf bis zu 49 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag belastet Personenunternehmen und gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze in Deutschland. Deshalb müssen für Personenunternehmen wie oftmals Handwerker und Freiberufler die Thesaurierungsbegünstigung und die Körperschaftsteueroption attraktiver und marktgängiger werden.“

„Hohe Steuerlasten wirken den Bemühungen der Bundesregierung entgegen, Deutschland als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten. Wir brauchen Nachbesserungen bei der Einkommensteuerreform, um Investitionsanreize zu schaffen und Wachstum zu fördern.“

Fragen und Antworten

Kalte Progression entsteht, wenn bei der Besteuerung des Nominaleinkommens nicht berücksichtigt wird, dass sein realer Gegenwert durch Inflation gemindert ist. Je stärker die Inflationsrate, desto stärker schlägt die Kalte Progression zu. Jemand der eine Lohnerhöhung erhält, die genau die Inflation ausgleicht, der also real gar nicht mehr in der Tasche hat, zahlt prozentual trotzdem mehr Einkommensteuer. Aber auch jemanden ohne Lohnerhöhung trifft die Kalte Progression. Denn auch ihm nimmt der Staat weiterhin einen unveränderten Teil des Nominaleinkommens als Einkommensteuer weg, obwohl seine reale Kaufkraft durch die Inflation gesunken ist. Die Kalte Progression wird deshalb auch stille oder heimliche Steuererhöhung genannt. 

Seit 2016 bis einschließlich 2026 haben alle Bundesregierungen und Koalitionen jährliche Tarifanpassungen zum Ausgleich der Kalten Progression vorgenommen. Sie haben damit die Bürgerinnen und Bürger vor inflationsbedingten heimlichen Steuererhöhungen geschützt. Das muss auch ab 2027 so bleiben, damit den Bürgerinnen und Bürgern mehr Netto vom Brutto bleibt. 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht eine Ausweitung und Erhöhung der so genannten Reichensteuer vor, die auch Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften betrifft. Aktuell zahlen Personenunternehmer wie oftmals Handwerker oder Freiberufler bis zu 47 Prozent an Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Mit der Reform soll ihre Gesamtbelastung auf bis zu 49 Prozent steigen. Dies widerspricht dem Ziel, Arbeitskräfte und Wachstumspotenzial langfristig in Deutschland zu halten, und wirkt den Bemühungen entgegen, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch steuerliche Anreize zu stärken.

Hessen setzt sich im Finanzausschuss des Bundesrates für Verbesserungen für Personenunternehmen bei der Thesaurierungsbegünstigung und dem Optionsmodell zur Körperschaftsteuer ein. Hessen will – wie im Übrigen schon der schwarz-rote Koalitionsvertrag im Bund – diese Regelungen attraktiver machen, damit mehr Unternehmerinnen und Unternehmer sie nutzen und für ihre im Unternehmen verbleibenden Gewinne ein international wettbewerbsfähiges Steuerniveau erreichen können. Dadurch werden Investitionen gefördert, Arbeitsplätze gesichert und der Standort Deutschland im globalen Wettbewerb gestärkt.

Bei der Thesaurierungsbegünstigung geht es darum, einen ermäßigten Steuersatz nutzen zu können, solange Gewinne im Unternehmen behalten statt für private Zwecke entnommen werden. Thesaurieren heißt ansparen. Gewinnen können so zum Beispiel verstärkt für Investitionen in das Unternehmen genutzt werden.

Die Körperschaftsteueroption ist eine Wahlmöglichkeit für Personenunternehmen, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Ihre Gewinne werden dann mit rund 30 Prozent auf der Unternehmensebene besteuert. Gewinnentnahmen werden steuerlich nachbelastet. 

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