Zu sehen ist eine Landkarte Deutschlands mit den Bundesländern im Bildvordergrund. Im Bildhintergrund sind verschiedene Geldscheine zu sehen.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Grundlegende Reform trotz Entlastung dringend notwendig

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes beschlossen. Er sieht unter anderem 400 Millionen Euro pro Jahr zur Entlastung der Geberländer im Finanzkraftausgleich vor. Diese müssen rund 20 Milliarden Euro für ärmere Bundesländer aufbringen.

Pro Kopf zahlt dabei niemand mehr als Bayern und Hessen. Die Entlastung ist willkommen, aber notwendig ist eine grundlegende Reform.

Zitat Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Gut, dass der Bund seine Zusage aus dem Koalitionsvertrag hält. Die Unterstützung nehmen wir gerne an, sie löst aber das grundlegende Problem des Finanzkraftausgleichs nicht. Ein System, das Leistung so stark belastet, braucht dringend eine Reform. Nicht nur für Hessen, sondern für ganz Deutschland. Kommt diese Reform nicht, sollten wir Ende 2030 den Ausgleich kündigen und Verhandlungen über eine Neuordnung des Finanzausgleichs verlangen, wie es das Grundgesetz ermöglicht. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern und unserer Verantwortung für den Haushalt schuldig.“

„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Geberländer des Finanzkraftausgleiches entlasten möchte. Aber der Blick auf die Zahlen zeigt, dass es hier nur um den sprichwörtlichen Tropfen auf dem heißen Stein geht: Rund 20 Milliarden Euro müssen die Geberländer abgeben, 400 Millionen erhalten sie nun vom Bund.“

„Ich bin gerne Finanzminister eines Geberlandes. Hessen kann stolz auf seine Wirtschaftskraft und Leistungsfähigkeit sein. Solidarität ist für mich selbstverständlich, aber sie hat Grenzen – und die sind überschritten. Wenn wir uns selber verschulden müssen, um Milliarden Euro an andere Länder abzugeben, ist das System defekt. Es muss grundlegend neu gestartet werden.“

Fragen und Antworten

Welche Entlastung sieht der Gesetzentwurf für die Geberländer des Finanzkraftausgleiches vor?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hinsichtlich der im Koalitionsvertrag angekündigten Entlastung der Geberländer eine entsprechende Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Für die Ausgleichsjahre 2026 bis 2029 ist eine jährliche Entlastung der finanzstarken Länder von jeweils 400 Millionen Euro vorgesehen. Hessen kann etwa mit einer jährlichen Entlastung zwischen 70 bis 80 Millionen Euro rechnen.

Welche Summen musste Hessen zuletzt für den Finanzkraftausgleich zahlen?

Hessen musste 2025 so viel wie noch nie an ärmere Bundesländer abgeben: 4 Milliarden Euro hat Hessen in den Finanzkraftausgleich eingezahlt. Pro Kopf waren das 638 Euro – ebenfalls ein neuer Rekord. Neben Hessen gehörten 2025 Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg zu den Geberländern.

Schlagworte zum Thema