Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Für weniger Bürokratie braucht die Politik Mut. Den hat die Bundesregierung bereits mit dem Wachstumsbooster gezeigt, der einen Politikwechsel eingeläutet hat. Ich bin davon überzeugt, dass uns das auch in der Steuerpolitik gelingen kann: durch Automatisierung, Pauschalierung und Digitalisierung.“
„Mehr Automatisierung könnten wir dadurch erreichen, dass die Besteuerung von Alters- und Rentenzahlungen – natürlich ohne etwas an ihrer Höhe zu verändern – analog zum Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmenden zukünftig direkt an der Quelle erfolgt. So könnten beispielsweise die Rentenversicherungen die Steuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Millionen Rentnerinnen und Rentner wären damit von der Steuererklärungspflicht befreit und müssten später auch nichts mehr nachzahlen.“
„Es entlastet alle, wenn typische Kosten, wie beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Ausgaben fürs Heimbüro und Arbeitsmittel, schon beim Lohnsteuerabzug durch Pauschalbeträge berücksichtigt werden. Das Sammeln und Aufbewahren von Belegen übers ganze Jahr würde damit entfallen. Die heute üblichen Steuererstattungen würden bereits bei der Berechnung der monatlich abgeführten Lohnsteuer eingerechnet. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen ihre Erstattung früher oder verfügen sofort über mehr Netto. In vielen Fällen würde eine Steuererklärung zudem überflüssig.“
„Wir sollten uns die Digitalisierung zunutze machen: Wenn Spendenbescheinigungen automatisch und elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, müssen die Bürgerinnen und Bürger diese nicht mehr gesondert vorlegen. Den Spendenabzug erledigt dann das Rechensystem automatisch. Denken wir noch einen Schritt weiter: Automatisierte Veranlagungsvorschläge könnten die Steuererklärung für viele Menschen ganz entbehrlich machen, so wie wir es in diesem Jahr erstmals in einem Pilotprojekt beim Finanzamt Kassel testen.“
Fragen und Antworten:
Wie geht die Hessische Steuerverwaltung bei der Entbürokratisierung voran?
In diesem Jahr werden erstmals ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel einen Vorschlag für die Einkommensteuerveranlagung erhalten – ohne dass sie eine eigene Erklärung abgeben mussten. Mit diesem Pilotprojekt will die Hessische Steuerverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen. Das Verfahren bringt Vorteile auf beiden Seiten: Die Bürgerinnen und Bürger ersparen sich die Steuererklärung – und die Verwaltung steigert ihre Effizienz. Wertvolle Ressourcen können so eingespart werden. Auf diese Weise soll die Digitalisierung genutzt werden, um Bürokratie abzubauen und den Steuerpflichtigen einen noch besseren Service bieten zu können. Mehr zum Projekt erfahren Sie hier.
Welche Gesetzgebung des Bundes könnte zudem genutzt werden, um die hessischen Vorschläge aufzugreifen?
Das von der Koalition für den Herbst angekündigte zweite politische Steuergesetzesvorhaben, in dem unter anderem die vereinbarte Anhebung der Entfernungspauschale umgesetzt werden soll, bietet eine gute Gelegenheit, Vorschläge für Digitalisierung und Vereinfachung voranzubringen.
Welche Pauschalen gibt es derzeit bereits?
Es gibt bereits heute den Arbeitnehmerpauschbetrag, der als Werbungskostenpauschbetrag bei Lohneinkünften angesetzt werden kann. Haben die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger jedoch zum Beispiel lange Fahrtstrecken zur Arbeit, müssen sonstige Kosten (zum Beispiel auch für den Kauf eines einzelnen Kugelschreibers) einzeln nachgewiesen werden. Durch gesonderte Pauschbeträge für sonstige Kosten wäre der Einzelnachweis obsolet, ohne dass den Steuerpflichtigen Nachteile entstehen.
Zudem gibt es einen Pauschbetrag für Kosten, die Menschen durch eine Behinderung entstehen. Dieser richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Steuerbürgerinnen und Steuerbürger müssen zugleich bestimmte Kosten aufgrund der Behinderung zusätzlich einzeln nachweisen und bekommen derzeit hierfür keine Pauschale. Das Nebeneinander von Pauschbetrag und Einzelnachweis führt zu hohem Bürokratieaufwand.