Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Von dem für Hessen vorgesehenen Geld des Bundes aus dem Sondervermögen Infrastruktur gibt das Land 63 Prozent direkt an die Kommunen weiter. 4,7 Milliarden Euro können die Kommunen damit investieren.“
„Die Kommunen können das Geld unbürokratisch und weitestgehend frei nutzen. Damit ist Hessen so kommunalfreundlich wie wenige andere Länder. In gutem Miteinander haben wir es den Kommunalen Spitzenverbänden überlassen zu entscheiden, wie das Geld auf die Kommunen verteilt werden soll.“
„Zunächst werden drei Milliarden Euro auf die Kommunen verteilt. Damit können nun vor Ort zahlreiche Investitionen angeschoben werden. Voraussichtlich 2029 werden auf aktualisierter Datengrundlage weitere 1,7 Milliarden Euro zugewiesen. Das ist sinnvoll, da sich die Einwohnerzahlen, aber vor allem die Finanzkraftdaten und damit die Schlüsselzuweisungen über die Jahre zum Teil deutlich verändern können. Das sehen auch die Kommunalen Spitzenverbände so.“
„Eine Einschränkung gibt es noch: Der Hessische Landtag muss die vorgesehene Verteilung noch bestätigen. Aber das dürfte bei den fundierten Vorschlägen der Kommunalen Spitzenverbände, auf die die geplanten Regelungen zurückgehen, keine inhaltliche Hürde mehr sein. Das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz soll voraussichtlich im März 2026 verabschiedet werden.“
„Klar ist: Die 4,7 Milliarden Euro gehen komplett an die Kommunen.“
Fragen und Antworten:
Wie viel Geld erhalten Hessens Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes?
Der Bund hat das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder und ihre Kommunen vorgesehen. Hessen erhält daraus 7,4 Milliarden Euro. Hiervon erhalten – nach Abzug eines gemeinsam vereinbarten Betrags von 950 Millionen Euro zur Kofinanzierung der Krankenhaus-Transformation – die hessischen Kommunen 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Kommunalanteil an der ursprünglichen Gesamtsumme von 63 Prozent. Die Zuteilung erfolgt in zwei Tranchen: zunächst werden drei Milliarden Euro aufgeteilt, voraussichtlich 2029 weitere 1,7 Milliarden Euro.
Wie wird das Geld auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt?
Das Land möchte eine möglichst kommunalfreundliche Umsetzung. Es hat daher die Verteilung den Kommunalen Spitzenverbänden, also dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag sowie dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, überlassen. Demnach erfolgt die Verteilung nach einem Schlüssel, der auf die Einwohner abstellt und, wie vom Bund gefordert, auch die Finanzstärke der einzelnen Kommunen berücksichtigt.
Warum wird das Geld für die Kommunen in zwei Tranchen aufgeteilt?
Finanzstärke und Einwohnerzahl einer Kommune sind maßgeblich für die Summe, die sie aus dem Sondervermögen Infrastruktur erhält. Beide können sich im Laufe der Jahre verändern. Um diese Veränderungen abbilden zu können, wird voraussichtlich 2029 eine zweite Tranche auf Grundlage der dann aktuellen Daten verteilt.
Wofür können die Kommunen das Geld verwenden?
Die Kommunen erhalten das Geld unbürokratisch und sollen es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Wachstum und Lebensqualität werden damit gefördert. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden:
• Gesundheit und Pflege
• Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau
• Digitales
• Bildungsinfrastruktur (Schulbau)
• Betreuungsinfrastruktur
• Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation)
• Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr)
• Sportinfrastruktur
Die Förderung erfolgt trägerneutral. Die Kommunen können das Geld daher auch an so genannte kommunalersetzende Maßnahmenträger weitergeben. Das sind Träger von Einrichtungen, die kommunale Aufgaben übernommen haben.
Wo gibt es weitere Informationen?
In der interaktiven Kommunalfinanzkarte des Hessischen Finanzministeriums ist zu sehen, wie viel Geld jede einzelne Kommune aus der ersten Tranche erwarten kann.