Hessisches Ministerium der Finanzen

Die gute Frühstartrente noch besser machen

Hessen unterstützt die von der Bundesregierung geplante Frühstartrente. Sie kann jedoch effizienter gestaltet werden. Dafür setzt sich auf Initiative Hessens nun auch der Finanzausschuss des Bundesrates ein. Er beschloss dazu heute mehrere hessische Anträge.

In den Anträgen geht es darum, mögliche Synergien zwischen den verschiedenen öffentlich organisierten kapitalgedeckten Elementen der Altersvorsorge zu heben und Doppelstrukturen zu vermeiden. Hessen setzt auf schlanke Strukturen und möchte den Finanzbildungscharakter der Frühstartrente stärken.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Wir können nicht früh genug anfangen, den Grundstein für die Altersvorsorge zu legen. Die Frühstartrente bietet dafür zweierlei: finanzielle Unterstützung und die Chance, die Rente schon bei Kindern und jungen Eltern ins Bewusstsein zu bringen. Gut gemacht, kann die Frühstartrente ein Meilenstein der Altersvorsorge sein. Diese Verbindung von Altersvorsorge und Finanzbildung liegt mir als hessischer Finanzminister und früherer Kultusminister besonders am Herzen.“

„Diese Bundesregierung packt die Rente an, um sie zukunftsfest zu machen. Sie setzt dabei auch auf den Kapitalmarkt. Zukünftige Rentnerinnen und Rentner an ihren Erträgen zu beteiligen ist wichtig, sozial und gerecht. Wir müssen nur aufpassen, jetzt keine Parallelstrukturen zu schaffen. Sie kosten Zeit und Geld. Mit schlankeren Prozessen sparen wir Kosten und schaffen Transparenz. Das muss jetzt passieren.“

„Die Frühstartrente ist sozial. Sie soll allen Kindern einen frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen - und zwar unabhängig vom Geldbeutel ihrer Familien. Sie führt Kinder an langfristiges Sparen am Kapitalmarkt heran und schafft ein Startkapital für die spätere private Vorsorge. Dafür reicht ein Frühstartrenten-Vertrag pro Kind aus. Wer darüber hinaus für ein Kind vorsorgen möchte, kann das selbstverständlich tun. Die mit einem Frühstartrenten-Vertrag einhergehenden Vorteile – so fallen in der Sparphase keine Steuern an – sollten sich aber auf den eigentlichen Zweck der Frühstartrente konzentrieren. Weitere Frühstartrenten-Verträge auf Kosten aller für diejenigen zu fördern, die sich das ohnehin aus eigener Kraft leisten können, ist nicht Aufgabe des Staates.“

„Finanzkompetenz ist Lebenskompetenz. Wenn Kinder frühzeitig lernen, wie ihr Vermögen wächst und welche Möglichkeiten sie haben, legen wir den Grundstein für eine selbstbestimmte Altersvorsorge. Auch Kinder, für die kollektiv angespart wird, sollen nachvollziehen können, wie sich das für sie angelegte Geld entwickelt. Allgemeine Informationen über Musterfälle reichen dafür nicht aus. Deshalb sollen sie regelmäßig direkt über den auf sie entfallenden Anteil und dessen Wertentwicklung informiert werden.“

„Es darf nicht passieren, dass das für ein Kind angesparte Vermögen der Frühstartrente mit 35 Jahren an den Bundeshaushalt zurückfällt, nur weil die Betroffenen nichts davon wussten. Deshalb müssen sie rechtzeitig persönlich über ihr Vermögen und die Möglichkeit informiert werden, es in einen individuellen Vertrag zu übertragen. Mit dieser Information sollten sie zugleich ein Angebot für das staatliche Standardprodukt in der privaten Altersvorsorge erhalten. So können sie das angesparte Vermögen einfach in einen individuellen Altersvorsorgevertrag überführen. So ermöglichen wir einen einfachen Übergang in die geförderte private Altersvorsorge.“

Fragen und Antworten:

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente ist ein von der Bundesregierung geplantes Finanzbildungs- und Altersvorsorgemodell. Sie knüpft an die neuen Standardprodukte in der privaten Altersvorsorge an. Eltern können für ihre Kinder solche Verträge abschließen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sind pro Kind bis zu zwei solcher Verträge möglich. Auf einen der beiden Verträge zahlt der Staat vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro ein – die Frühstartrente. Beide Verträge können von Eltern, Großeltern oder den Kindern selbst durch eigene Zuzahlungen von jeweils bis zu 6840 Euro freiwillig bespart werden. Alle Erträge innerhalb dieser Verträge bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei.

Das Geld wird über Fonds am Kapitalmarkt angelegt. Auf diese Weise sollen die Kinder frühzeitig mit der Kapitalanlage und ihrer Wertentwicklung vertraut gemacht werden. Sie sollen erfahren, wie sich langfristiges Sparen, Wertschwankungen und der Zinseszinseffekt über einen langen Anlagezeitraum auswirken.

Für Kinder, deren Eltern keinen Frühstartrenten-Vertrag abschließen, sieht der aktuelle Gesetzentwurf eine öffentlich organisierte Anlage vor. Der Bund wird die Frühstartrente von 10 Euro monatlich kollektiv am Kapitalmarkt anlegen. Die Deutsche Bundesbank verwaltet diesen kollektiven „Topf“ und führt die Kapitalanlage durch. Schließt das anspruchsberechtigte Kind bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres einen individuellen Vertrag ab, wird das kollektiv angesparte Vermögen auf diesen Vertrag übertragen. Nach Vollendung des 35. Lebensjahres fällt das kollektiv angesparte und nicht abgerufene Geld an den Bundeshaushalt zurück.

Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 starten. Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 sollen die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erhalten.

Warum setzt sich Hessen für Verbesserungen bei der Frühstartrente ein?

Hessen will sicherstellen, dass die Frühstartrente ihren Zweck optimal erfüllt. Deshalb stellte das Land im Finanzausschuss des Bundesrates heute hierzu drei Anträge, die allesamt beschlossen wurden. Sie sollen Synergien in der Altersvorsorge prüfen, die Zahl der Frühstartrentenverträge auf einen pro Kind beschränken und die Finanzkompetenz der Kinder und Eltern stärken.

Warum setzt sich Hessen dafür ein, Synergien bei den kapitalgedeckten Elementen der Alterssicherung noch in diesem Jahr zu prüfen?

Hessen möchte dafür sorgen, dass die drei neuen kapitalgedeckten Bausteine der Altersvorsorge – die öffentlich organisierte Anlage der Frühstartrente, das staatliche Standardprodukt in der privaten Altersvorsorge und die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Kapitalrente innerhalb der gesetzlichen Rente – nicht nebeneinanderstehen, sondern zu einem schlüssigen Gesamtsystem verbunden werden. Deshalb müssen diese öffentlich organisierten Elemente gemeinsam gedacht und mögliche Synergien genutzt werden. Die im Gesetzentwurf dafür bereits angekündigte Prüfung muss mit höchster Priorität und kurzfristig kommen. Sie muss abgeschlossen sein, bevor die maßgeblichen Strukturen festgelegt werden. Die Zeit hierfür drängt, da die neuen Produkte der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bereits ab dem 1. Januar 2027 am Markt verfügbar sein sollen. Um von Beginn an einen transparenten, vergleichbaren und wettbewerblich offenen Markt zu gewährleisten, sollte das staatliche Standardprodukt bereits zu diesem Zeitpunkt ebenfalls am Markt angeboten werden.

Aus hessischer Sicht bietet es sich zudem an, die Frühstartrente für Kinder, deren Eltern keinen individuellen Frühstartrenten-Vertrag abschließen, kollektiv über das staatliche Standardprodukt anzulegen, statt dafür ein gesondertes Konstrukt aufzulegen. So könnten unnötige Doppelstrukturen vermieden und ein nahtloser Übergang in die private Altersvorsorge ermöglicht werden. Für ein einfaches, kostengünstiges und transparentes Standardprodukt in öffentlicher Trägerschaft hat sich das Land bereits mit dem Konzept der Deutschland-Rente bei der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge starkgemacht. Hessen setzt diesen Kurs auch bei der Frühstartrente fort.

Warum setzt sich Hessen für die Beschränkung auf einen Frühstartrenten-Vertrag pro Kind ein?

Der Gesetzentwurf sieht derzeit zwei Beschränkungen vor: Einerseits ist die zulässige Anzahl steuerlich begünstigter Frühstartrenten-Verträge pro Kind in der Frühstartrentenphase auf zwei beschränkt. Andererseits können in jeden dieser Verträge jährlich bis zu 6840 Euro zusätzliche Einzahlungen erfolgen. Die staatliche Frühstartrente von monatlich 10 Euro wird dagegen nur auf einen der beiden Verträge gezahlt.

Auf Initiative Hessens schlägt nun der Bundesratsfinanzausschuss vor, die zulässige Anzahl steuerlich begünstigter Frühstartrenten-Verträge auf einen Vertrag pro Kind zu beschränken. Die Frühstartrente verfolgt nämlich zwei miteinander verbundene Ziele: Sie soll Kindern ein Startkapital für ihre spätere private Altersvorsorge geben und zugleich ihre Finanzkompetenz stärken. Beide Ziele können mit einem Vertrag erreicht werden. 

In einem Frühstartrenten-Vertrag können Kinder gemeinsam mit ihren Eltern verfolgen, wie die staatlichen Beiträge und mögliche private Einzahlungen angelegt werden, wie sich das Vermögen entwickelt und wie Rendite, Risiken, Wertschwankungen und der Zinseszinseffekt zusammenwirken. Dafür sind mehrere Verträge nicht erforderlich. Ein Vertrag bündelt vielmehr das Vermögen und macht seine Entwicklung leichter nachvollziehbar. Nach der Volljährigkeit kann er fortgeführt werden und ermöglicht so einen einfachen Übergang in die eigenständige private Altersvorsorge.

Mit möglichen privaten Einzahlungen von bis zu 6840 Euro jährlich bietet bereits ein Vertrag erheblichen Spielraum für einen zusätzlichen Vermögensaufbau. Weitere Sparmöglichkeiten für das Kind bleiben unberührt. Die besondere steuerliche Begünstigung während der Frühstartrentenphase sollte sich daher auf einen Vertrag konzentrieren.

Warum fordert Hessen, dass Kinder ohne eigenen Frühstartrenten-Vertrag direkt über den auf sie entfallenden Anteil an der kollektiven Anlage informiert werden?

Ein kompetenter Umgang mit den eigenen Finanzen ist nicht nur für die individuelle Lebensplanung wichtig, sondern sorgt auch gesamtgesellschaftlich für eine stabile Volkswirtschaft. Ziel Hessens ist es daher, mit maßgeschneiderten Angeboten die Finanzkompetenz der Bürgerinnen und Bürger für verschiedene Lebensphasen zu stärken. Ein Baustein ist die frühzeitige Information über die Vermögensentwicklung bei der Frühstartrente.

Bei einem individuellen Frühstartrenten-Vertrag können Kinder und ihre Eltern unmittelbar verfolgen, wie sich das eigene Vermögen entwickelt. Sie erleben, wie das am Kapitalmarkt angelegte Geld wächst oder auch temporäre Schwankungen nach unten erleidet und wie sich langfristiges Sparen auszahlt. Für Kinder, deren Frühstartrente kollektiv angelegt wird, ist dieser persönliche Einblick bislang nicht vorgesehen.

Der Regierungsentwurf sieht eine quartalsweise Veröffentlichung des Startkapitals von Musterkindern vor, getrennt nach Geburtsjahrgängen und Geburtsmonaten. Daneben sollen fortlaufend allgemeine und zielgruppengerecht aufbereitete Informationen zur Wertentwicklung der kollektiven Anlage veröffentlicht werden. Diese Informationen können auch im Schulunterricht genutzt werden. Das ist gut, stellt aber nicht sicher, dass die betroffenen Kinder und ihre Eltern die Informationen tatsächlich wahrnehmen und einen Bezug zur eigenen Altersvorsorge herstellen.

Auf Antrag Hessens schlägt der Bundesratsfinanzausschuss deshalb vor, kollektiv ansparende Kinder während der Frühstartrentenphase dreimal – beispielsweise alle vier Jahre – unmittelbar über den auf sie entfallenden Anteil und dessen Wertentwicklung zu informieren. Dadurch wird Finanzbildung persönlich und konkret. Die Kinder erfahren, wie sich der auf sie entfallende Anteil an der kollektiven Anlage entwickelt, und können die Auswirkungen langfristiger Kapitalanlage unmittelbar nachvollziehen. 

Eine direkte Information ist auch vor Vollendung des 35. Lebensjahres wichtig. Bis dahin nicht abgerufenes Vermögen aus der Frühstartrente fällt nämlich an den Bundeshaushalt zurück. Die Berechtigten sollten daher rechtzeitig persönlich über ihren Anspruch auf das Startkapital und die Möglichkeit informiert werden, dieses in einen individuellen Vertrag zu übertragen. Mit dieser Information sollte ihnen zugleich ein Angebot für das staatliche Standardprodukt in der privaten Altersvorsorge unterbreitet werden. So wird ein einfacher Übergang in die geförderte private Altersvorsorge ermöglicht und verhindert, dass Geld allein wegen fehlender Kenntnis nicht abgerufen wird. 

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