Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz, im Hintergrund ein €-Symbol

Hessisches Ministerium der Finanzen

Brüssels barer Bürokratie-Blödsinn: EU droht Behörden mit Millionenkosten

Die EU plant eine Verordnung, die Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel stärkt. Das ist grundsätzlich begrüßenswert – aber ohne Ausnahme für Behörden müssten diese künftig auch Bargeld annehmen. Das würde für die Finanzämter deutschlandweit Millionenkosten, mehr Bürokratie und Sicherheitsrisiken verursachen. Hessens Finanzminister Lorz warnt vor den Folgen und fordert eine Ausnahmeregelung.

Zitate von Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Wir haben seit Jahren in den Finanzämtern keine Bargeldkassen mehr. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten dort auch keine, sondern zahlen und bekommen ihr Geld vollkommen selbstverständlich per Überweisung oder Bankeinzug. Es wäre wirklich barer Brüssels Bürokratie-Blödsinn, Finanzbehörden nun wieder mit Kosten und Aufwand ins Bargeld zu zwingen.“

„Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel im Alltag der Menschen zu erhalten ist gut. Behörden brauchen aber nicht mehr Bürokratie, sondern weniger – und nicht weniger Digitalisierung, sondern mehr. Gedankenlos verursachte Bargeld-Bürokratie braucht niemand.“

„Alle Behörden zur Annahme von Bargeld zu verpflichten, wäre Geldverbrennung in Zeiten knapper Haushalte.“

Zitate von Hessens Minister für Entbürokratisierung Manfred Pentz:

„Bargeld zu stärken ist richtig. Aber daraus darf kein neues Bürokratiemonster für die öffentliche Verwaltung entstehen. Finanzämter sind keine Banken: Sie brauchen keine Bargeldkassen, zusätzliches Personal und neue Sicherheitsvorkehrungen. Mein Grundsatz ist klar: Wo eine Regel keinen Mehrwert schafft, muss sie weg – und darf gar nicht erst entstehen.“

„Brüssel stärkt das Bargeld und schafft dabei neue Bürokratie – das ist ein Widerspruch in sich. Wenn künftig jede Behörde Bargeld annehmen muss, zahlt am Ende der Steuerzahler: für Kassen, Sicherheitskonzepte und Verwaltungsaufwand in Millionenhöhe. Wer Entbürokratisierung beim Wort nimmt, braucht die Ausnahme für die Verwaltung."

Fragen und Antworten

Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel stärken soll. Dieser sieht vor, dass Bargeld allgemein angenommen werden muss – auch von öffentlichen Stellen wie Finanzämtern. Bisher können Behörden Bargeldzahlungen ablehnen, was effizienter, kostengünstiger und sicherer ist.

Falls die Verordnung ohne Ausnahme für Behörden beschlossen wird, müssten diese Bargeld annehmen. Allein auf die Finanzämter in Hessen kämen dadurch Kosten in Millionenhöhe zu:  In allen Ämtern müsste die Infrastruktur, etwa durch den Einbau von Tresoren, geschaffen werden, und für Bargeldannahme, Verbuchung und Transport würde Personal benötigt. Der Verwaltungsaufwand würde beträchtlich steigen. Dabei sind unbare Steuerzahlungen seit Jahren Standard. 

Hessen setzt sich dafür ein, dass der Bund in den Trilog-Verhandlungen (EU-Kommission, Rat, Parlament) eine klare Ausnahmeregelung für öffentliche Stellen durchsetzt. Zudem fordert Hessen Transparenz über den Verhandlungsstand, um sich frühzeitig vorbereiten zu können. Tritt eine EU-Verordnung in Kraft, muss sie auch innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden.

Aktuell laufen die Trilog-Verhandlungen. Eine Entscheidung könnte noch in diesem Jahr fallen. Hessen wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Verordnung pragmatische Lösungen vorsieht – statt Bürokratie und Mehrkosten.

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