Hessisches Ministerium der Finanzen

42 Millionen für 19 weitere kommunale Projekte

Das Sondervermögen Infrastruktur des Bundes ermöglicht Hessens Kommunen Investitionen von rund 4,7 Milliarden Euro zur Modernisierung ihrer Infrastruktur. Im Juli wurden die ersten vier Projekte hessischer Kommunen auf die Förderliste des Landes gesetzt. Im August kommen nun 19 weitere hinzu.

Die Gemeinden Künzell, Reiskirchen, Birstein, Edertal, Guxhagen und Haina (Kloster), in den Städten Kassel und Bad-Hersfeld sowie in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Hersfeld-Rotenburg profitieren. Die Förderungen der 19 Projekte ermöglichen Investitionen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 42 Millionen Euro.

Ausführliche Informationen zur Umsetzung des Sondervermögens in Hessen finden Sie bei uns im Internet. Dort wird monatlich die Liste aller geförderten Projekte aktualisiert. Die Liste enthält auch die in dieser Pressemitteilung erwähnten Projekte. In der interaktiven Kommunalfinanzkarte des Hessischen Finanzministeriums ist zu sehen, wie viel Geld jede einzelne Kommune aus der ersten Tranche des Sondervermögens erwarten kann.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Hessens Kommunen bekommen 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für ihre Infrastruktur. Kaum ein Bundesland reicht einen so hohen Anteil des Geldes weiter wie Hessen: 63 Prozent. Es ist schön zu sehen, dass die Investitionen vor Ort nun angegangen werden.“

„Gemeinsam mit den hessischen Kommunen gehen wir im August einen weiteren Schritt in der Umsetzung des Sondervermögens für unser Land. Nach dem Start im vergangenen Monat ist die Förderliste mittlerweile auf 23 Projekte angewachsen. Viele weitere kommunale Ideen zur Modernisierung der Infrastruktur in Hessen werden folgen und demnächst auf der Förderliste erscheinen.“

„Bereits jetzt dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger in Reiskirchen über den Neubau einer Kindertagesstätte freuen, in Birstein über die Sanierung des derzeit geschlossenen Freizeitbades und in Bad Hersfeld über die Sanierung von maroden Straßen und die Erweiterung des Kindertagesstättenangebots. Im Landkreis Limburg-Weilburg ermöglicht das Geld aus dem Sondervermögen den Neubau eines Mensagebäudes an der Johann-Christian-von-Senckenberg-Schule in Runkel. Im Landkreis Limburg-Weilburg kann die Sanierung der Kreissporthalle Bad Camberg beginnen. Diese und weitere Projekte profitieren vom Sondervermögen Infrastruktur des Bundes und davon, dass das Land den Kommunen den Löwenanteil davon überlässt.“

„Die Kommunen wissen am besten, wo sie für ihre Bürgerinnen und Bürger investieren müssen. Wir geben ihnen daher nicht nur den Großteil des Geldes, das der Bund dem Land zur Verfügung stellt, sondern auch größtmögliche Freiheit, es in ihrem Sinne einzusetzen. Uns allen sollte dabei bewusst sein, dass in diesem Programm alle Projekte schuldenfinanziert sind und daher besonders sorgsam abgewogen werden müssen. Vor Ort ist der Blick dafür, was wirklich notwendig ist, am klarsten.“

 

Fragen und Antworten

Damit die Kommunen vom Sondervermögen des Bundes profitieren können, müssen sie mit der WIBank einen Zuwendungsvertrag schließen. Der Vertrag ist ein Rahmenvertrag und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Nach Vertragsschluss können die Kommunen ihre Projekte bei der WIBank anmelden. Nachdem die Projekte in die Förderliste aufgenommen wurden, können die Kommunen Geld abrufen. Wichtig zu wissen ist: Die Kommunen können ihre Projekte bereits vor der Antragstellung planen und mit der Umsetzung beginnen. Maßgeblich ist, dass diese im Förderzeitraum zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2042 umgesetzt werden. 

Der Bund hat das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder und ihre Kommunen vorgesehen. Hessen erhält daraus rund 7,4 Milliarden Euro. Hiervon bekommen – nach Abzug eines Betrags von 950 Millionen Euro zur Kofinanzierung der Krankenhaus-Transformation – die hessischen Kommunen rund 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Kommunalanteil an der ursprünglichen Gesamtsumme von 63 Prozent. Hessen ist bei der Unterstützung seiner Städte, Gemeinden und Landkreise damit bundesweit in der Spitzengruppe.

Das Land möchte eine möglichst kommunalfreundliche Umsetzung. Es hat daher die Verteilung den Kommunalen Spitzenverbänden, also dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag sowie dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, überlassen. Demnach erfolgt die Verteilung nach einem Schlüssel, der auf die Einwohnerzahl abstellt und, wie vom Bund gefordert, auch die Finanzstärke der einzelnen Kommunen berücksichtigt. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat Hessens Finanzminister Lorz den Kommunen mitgeteilt, welche Beträge die einzelnen Kommunen aus der ersten Tranche erhalten sollen. Mit dem im März dieses Jahres verabschiedeten Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz hat der Landesgesetzgeber die Verteilung des Geldes bestätigt. 

Ja. Die Zuteilung erfolgt in zwei Tranchen: Zunächst werden drei Milliarden Euro kontingentiert, voraussichtlich 2029 werden weitere 1,7 Milliarden Euro verteilt. Finanzstärke und Einwohnerzahl einer Kommune sind maßgeblich für die Summe, die sie aus dem Sondervermögen Infrastruktur erhält. Beide können sich im Laufe der Jahre verändern. Um diese Veränderungen abbilden zu können, soll 2029 eine zweite Tranche auf Grundlage der dann aktuellen Daten verteilt werden.

Die Kommunen erhalten das Geld unbürokratisch und sollen es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Wachstum und Lebensqualität werden damit gefördert. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden:

  • Gesundheit und Pflege
  • Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau
  • Digitales
  • Bildungsinfrastruktur
  • Betreuungsinfrastruktur
  • Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation)
  • Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr)
  • Sportinfrastruktur

Die Förderung erfolgt trägerneutral. Die Kommunen können das Geld daher auch an so genannte kommunalersetzende Maßnahmenträger weitergeben. Das sind Träger von Einrichtungen, die kommunale Aufgaben übernommen haben.