Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Meine Steuer mach‘ ich online! Das ist in Hessen inzwischen zur Regel geworden, wie die Auswertung des vergangenen Jahres wieder belegt: Mehr als 84 Prozent der Einkommensteuererklärungen wurden über ELSTER eingereicht. Seit Jahren steigt dieser Anteil sukzessive – und die Steuererklärung in Papierform ist zur Ausnahme geworden.“
„Diese gute Quote ist der Lohn für die konsequente Digitalisierung der deutschen Steuerverwaltung. Hessen ist vorne mit dabei – und liegt mit seiner Quote im Vergleich der Bundesländer in der Spitzengruppe.“
„Neuer und daher weniger verbreitet als die Abgabe der Steuererklärung über das ELSTER-Portal ist der digitale Steuerbescheid. Auch hier merken wir eine deutliche Steigerung. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl sogar mehr als verdoppelt. Über 220.000 Bescheide wurden 2024 elektronisch zugestellt – und der ganze Prozess damit rundum digitalisiert.“
„Die Steuerverwaltung zeigt schon seit Jahren, wie Digitalisierung von Staat und Verwaltung in Deutschland funktionieren und dabei den Menschen dienen kann. Elektronische Steuererklärungen und -bescheide sparen für alle Beteiligten Zeit und Geld. Dabei sind sie sicherer und deutlich weniger fehleranfällig als die Papierform und schonen dazu noch die Umwelt. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen über das ELSTER-Portal zudem noch viele Service-Angebote zur Verfügung, die ständig weiterentwickelt und ausgebaut werden. Die jährliche Erledigung der Steuererklärung wird dadurch vielleicht nicht gerade zu einem Vergnügen – aber geht zumindest doch deutlich leichter von der Hand.“
Fragen und Antworten:
Wofür steht die Abkürzung ELSTER?
Der Begriff ELSTER steht in Kurzform für die Elektronische Steuererklärung.
Wie hat sich der Anteil elektronisch eingereichter Einkommensteuererklärungen in den vergangenen Jahren entwickelt?
Die Quote der Einkommensteuererklärungen, die in Hessen elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht wurden, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. So lag sie 2017 noch bei rund 62 Prozent, 2019 bei 71 Prozent und 2021 bei 77,5 Prozent. 2023 lag der Anteil bei rund 82 Prozent, bevor er im vergangenen Jahr auf genau 84,5 Prozent gestiegen ist. Hessen liegt damit über dem Bundesschnitt und sogar in der Spitzengruppe der Bundesländer.
Welche Funktionen bietet das ELSTER-Portal außer der Erklärungsabgabe?
Das Service-Angebot rund um das ELSTER-Portal wird kontinuierlich ausgebaut und verbessert. Inzwischen steht eine Reihe von Online-Diensten zur Verfügung, um die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Steuererklärung zu unterstützen. So können etwa Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, beim Ausfüllen der Erklärung automatisch übernommen werden. Außerdem ist beispielsweise auch eine direkte Kommunikation mit dem Finanzamt oder die Übermittlung von zusätzlichen Unterlagen problemlos möglich. Mit einfachELSTER wird Rentnerinnen und Rentnern sowie Pensionärinnen und Pensionären ein erleichterter Zugang zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung angeboten. Dabei wird die Steuererklärung weitgehend vorausgefüllt und bei einer einfachen Benutzerführung in Interview-Form ergänzt.
Gibt es dafür auch eine App?
Das ELSTER-Portal selbst ist nur über eine Webseite erreichbar, allerdings gibt es zwei Apps für mobile Endgeräte, welche die Benutzerfreundlichkeit des Portals deutlich erhöhen: Mit MeinELSTER+ können Belege das ganze Jahr über bequem per Smartphone eingescannt und die Beträge automatisch erfasst werden. Bei Bedarf können die Belege dann später digital an das Finanzamt übermittelt werden. Mit ElsterSecure können sich Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach mit verschiedenen Geräten – wie zum Beispiel auch einem Smartphone oder Tablet – beim ELSTER-Portal anmelden.
Wie können Bürgerinnen und Bürger in Hessen Unterstützung bei steuerlichen Fragen erhalten?
Bürgerinnen und Bürger finden beim Digitalen Finanzamt der Hessischen Steuerverwaltung unter finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster ein breites Informationsangebot. Bei offenen Fragen steht zudem die kostenfreie Servicehotline für ELSTER und allgemeine steuerliche Fragen unter 0800 522 533 5 von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus haben alle Finanzämter telefonische Servicestellen für fallbezogene Fragen eingerichtet. Auch sie sind wochentags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummern aller Finanzämter sind ebenfalls auf finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, innerhalb der vorgenannten Servicezeiten einen Rückruf durch das Finanzamt individuell zu buchen.