So soll das Frankfurter Justizzentrum zukünftig aussehen - der Bebauungsplan mit den geplanten Neubauten zeigt es.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Traditionsreiches Justizzentrum in Frankfurt wird fit gemacht für die Zukunft

Europaweite Ausschreibung für zwei Neubauten am Justizzentrum Konstablerwache. Erstmals nutzt das Land Hessen neues Modell für eine Partnerschaft mit einem privaten Partner.

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Hessen investiert in den nächsten Jahren kräftig in den traditionsreichen Justizstandort an der Konstablerwache in Frankfurt am Main: Neben der Sanierung bestehender Gebäude sollen zwei Neubauten für den größten hessischen Justizstandort entstehen. 2021 kann mit den ersten vorbereitenden Bauarbeiten begonnen werden und die Ausschreibung für die Neubauten steht an. „Für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft in der Frankfurter Innenstadt entstehen an dem historisch bedeutenden Justizstandort neue Gebäude mit exzellenten Arbeitsbedingungen für die Bediensteten. Die Landesregierung leistet so einen weiteren wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung eines modernen Justizstandortes. Im Februar wird das Bauprojekt europaweit ausgeschrieben“, informierten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

Hessenspezifische Weiterentwicklung des ÖPP-Modells

Für die europaweite Ausschreibung ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) zuständig. Die Neubauten sollen im Rahmen einer Öffentlichen-Privaten-Partnerschaft entstehen (kurz: ÖPP). Erstmals nutzt Hessen bei dem Bauprojekt ein weiterentwickeltes ÖPP-Modell. Hessens Finanzminister erläuterte: „Der über die Ausschreibung noch zu findende private Vertragspartner plant, baut und finanziert die Gebäude und bewirtschaftet sie für 30 Jahre. Das Land wird Mieter in den neuen Gebäuden. Neu an unserem ÖPP-Modell ist, dass das Land nach Ablauf des Mietvertrags vollumfänglich Eigentümer der Liegenschaft ist. Wir nutzen bei der Weiterentwicklung des hessischen ÖPP-Mietmodells die Vorteile des Erbbaurechts. Uns geht es darum, den Justizstandort in der Frankfurter Innenstadt langfristig zu sichern.“ Weiter erklärte der Minister: „Die Justiz nutzt diesen Standort schon seit über 100 Jahren und hat auch für die Zukunft ein langfristiges Nutzungsinteresse von weit mehr als 30 Jahren. Der Justizstandort in der Frankfurter Innenstadt hat eine besondere Tradition. Dieser Tradition beziehungsweise deren Fortführung sehen wir uns als Land besonders verpflichtet. Auch deshalb haben wir uns für das neue Modell entschieden.“

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte: „Die von der schwarzgrünen Koalition in der letzten Legislaturperiode beschlossene Modernisierung des größten hessischen Justizstandortes an der Konstablerwache in Frankfurt am Main geht voran, darauf bin ich stolz. Dies ist ein Meilenstein für die hessische Justiz. Neben der personellen Verstärkung in der hessischen Justiz und dem Ausbau der Digitalisierung sind moderne Gebäude mit digitaler Infrastruktur für eine fortschrittliche, leistungsfähige und bürgernahe Justiz von entscheidender Bedeutung. Ich freue mich sehr über den Projektstart in dem gerade begonnenen Jahr. Die europaweite Ausschreibung und die vorbereitenden Baumaßnahmen sind bedeutende Wegepunkte. Der Projektstart und die damit verbundenen großen Investitionen zeigen, welche wichtige Bedeutung der Rechtsstaat in Hessen genießt.“

„Hessen geht mit dem modifizierten ÖPP-Modell neue Wege und hält gleichzeitig langfristig an dem Standort fest. Das ist ein positives Signal, allen voran für die Bediensteten. Durch das neue Modell versprechen wir uns ein hohes Anbieterinteresse und wirtschaftlich sehr attraktive Angebote. Das Land ist im Rahmen des neuen ÖPP-Modells außerdem bereit, dem privaten Partner nach erfolgreicher Fertigstellung eine 100-prozentige Sicherheit zur Refinanzierung der Bauinvestition zu geben. Auch dadurch wird das Modell hessenspezifisch weiterentwickelt“, erklärt LBIH-Direktor Thomas Platte.

Neubauten reihen sich in Entwicklung des Gesamtstandortes ein

Im Neubau Z, der in der Heiligkreuzgasse entstehen soll, werden zukünftig Bedienstete der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, des Oberlandesgerichts sowie Prüfungsräume für das Justizprüfungsamt I untergebracht. Für das Gebäude Z ist eine Nutzungsfläche von rund 3.150 m2 vorgesehen. Im Neubau C, der in der Konrad-Adenauer-Straße entstehen soll, werden die Bediensteten der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die Bediensteten der Staatsschutzsenate des Oberlandesgerichts und zweier Staatsschutzkammern des Landgerichts sowie Bedienstete des Amtsgerichts untergebracht. Hier sind unter anderem zwei Hochsicherheits-Sitzungssäle unterschiedlicher Größe geplant, um den stetig steigenden Sicherheitsanforderungen bei Gerichtsverhandlungen auch zukünftig gerecht werden zu können. Für das Gebäude C ist eine Nutzungsfläche von rund 16.500 m2 vorgesehen.

Die Neubauten für die Gebäude C und Z sind allerdings nur der erste Schritt in der Gesamtentwicklung von Hessens größten Justizstandort. Hierzu bedarf es vorbereitender baulicher Maßnahmen, wie beispielsweise der Herrichtung eines neuen Sitzungssaals im Gebäude A des Amtsgerichts und in Gebäude E unter anderem der Herrichtung des Haftrichterbereichs. Dies ist erforderlich, um den Geschäfts- und Sitzungsbetrieb am Standort auch während der langfristigen Baumaßnahmen sicherzustellen. Geplanter Baubeginn der vorbereitenden Maßnahmen ist im Frühjahr 2021. Nach Abschluss der Neubauten für die Gebäude C und Z werden in der Folgezeit sukzessive die Bestandsgebäude saniert und modernisiert, um den Justizstandort langfristig als modernen Standort für die hessischen Justizbehörden zu sichern. Die Bauarbeiten am Gesamtstandort werden mehr als zehn Jahre dauern.

Weitere Informationen

Das ÖPP-Projekt für die Gebäude C und Z wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOB/A europaweit ab Februar 2021 ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie dann auf der Vergabeplattform des Landes Hessen, der Hessischen AusschreibungsdatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster.