Hessens Finanzminister Michael Boddenberg

Hessisches Ministerium der Finanzen

Steuerliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise

Hessens Finanzminister zur gestrigen Verabredung des Koalitionsausschusses im Bund: „Ich wünsche mir einen wesentlich klareren Blick auf die steuerpolitische Realität. Der Beschluss greift zu kurz und muss zügig nachgebessert werden.“

Lesedauer:3 Minuten

Der Koalitionsausschuss im Bund hat am Mittwochabend weitere Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Teil der Einigung ist unter anderem, dass Unternehmen – neben der Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersteuersatzes für Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022 – von einer Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags profitieren sollen: Der geltende steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden.

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg begrüßt grundsätzlich eine Verdoppelung der Höchstbeträge für den Verlustrücktrag, mahnt zugleich aber an: „Ich hätte mir in dieser schweren Krise eine noch deutlichere Anhebung gewünscht. Für mittelständische Unternehmen ist der Höchstbetrag auch nach der Erhöhung auf 10 oder 20 Millionen Euro aktuell noch immer zu knapp bemessen. Denn es sind gerade Unternehmen jenseits dieser Grenze, die bei den bisherigen Hilfen häufig durch das Raster fallen. Die Fixkostenzuschüsse fallen für sie zu niedrig aus, denn hier gibt es beihilferechtliche Hürden. Und die KfW-Hilfsprogramme richten sich überwiegend an Großunternehmen.“

Deutliche Worte findet Boddenberg für die Entscheidung, den Rücktragzeitraums nur bei einem Jahr zu belassen: „Das halte ich für einen Fehler! Denn es führt dazu, dass Pandemie-bedingte Verluste aus 2021 nur in das Krisenjahr 2020 zurückgetragen werden können. Damit läuft in der Mehrzahl der Fälle der Verlustrücktrag aus 2021 ins Leere, denn Unternehmen, die 2021 Corona-bedingt Verluste erleiden, haben auch 2020 keinen Gewinn erzielt.“

Nur durch eine Ausweitung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre können Verluste aus 2021 in das Gewinnjahr 2019 rückgetragen werden. Zudem könnten Unternehmen dann auch die Verluste aus 2020 bereits mit Gewinnen aus 2018 verrechnen und in der Vergangenheit gezahlte Steuer zurückerhalten. Boddenberg: „Auch für die öffentlichen Haushalte wäre das eine gute Lösung, denn Verluste, die jetzt mit den Gewinnen der Vergangenheit verrechnet werden, sind verbraucht. Damit würden Unternehmen in der Zukunft sehr viel schneller wieder zu Steuerzahlern. Für den Staat ist das Ganze daher ein temporärer Effekt und wesentlich günstiger, als immer höhere Zuschüsse zu zahlen, die nie mehr zurückgezahlt werden. An dieser wichtigen Stelle hätte ich mir im Koalitionsausschuss einen wesentlich klareren Blick auf die steuerpolitische Realität gewünscht!“

Finanzminister Michael Boddenberg erklärte, dass die Ausweitung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre notwendig sei, um die Liquidität der besonderes von der Corona-Krise betroffen Branchen zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zum Überleben dieser Unternehmen zu leisten: „Es freut mich, dass der Koalitionsausschuss erkannt hat, wie wichtig Verbesserungen beim Verlustrücktrag sind. Hessen hatte hierauf schon mehrfach hingewiesen. Der gestrige Beschluss greift jedoch zu kurz. Hier muss zügig nachgebessert werden.“

Schlagworte zum Thema