„Eine Stadt, ein Amt: Das soll zukünftig in Frankfurt gelten. Wir legen die bisher fünf Finanzämter zu einem zusammen. Dadurch entsteht in Frankfurt nach München das zweitgrößte Finanzamt Deutschlands“, teilte heute Hessens Finanzminister Michael Boddenberg mit. Er stellte die vierte und vorerst abschließende Runde der Strukturreform der Hessischen Steuerverwaltung vor.
„Wer in Kassel, Offenbach oder Wiesbaden wohnt, muss wissen, welches der jeweils zwei Finanzämter für sie oder ihn zuständig ist. In Frankfurt ist die Situation mit fünf selbstständigen Finanzämtern bisher sogar noch etwas unübersichtlicher. Das wird sich ändern, denn in den Großstädten soll die Devise eine Stadt, ein Amt gelten. Was uns dabei besonders antreibt: Ist Steuergerechtigkeit in einer Stadt besser zu gewährleisten, wenn die Aufgabe auf mehrere Ämter aufgeteilt ist? Nein, im Gegenteil. Durch die Fusionen können wir unnötige Doppelstrukturen abbauen und uns fachlich noch stärker aufstellen“, sagte Boddenberg. „Die Aufteilung auf mehrere Finanzämter war bisher für Außenstehende schon schwer nachvollziehbar. Da durch die Strukturreform der Steuerverwaltung die Großstadtämter an Größe verlieren, ist es erst recht sinnvoll, nun auch den Schritt zur Zusammenlegung zu gehen.“
Den Beginn machen die Finanzämter in Wiesbaden und in Kassel am 1. Oktober 2022. Die Fusionen der Finanzämter in Frankfurt und in Offenbach folgen im Frühjahr 2024.
„In Frankfurt entsteht das nach München zweitgrößte Finanzamt Deutschlands“, erläuterte der Finanzminister. Der Standort am Hauptbahnhof bleibt erhalten. Bereits bekannt ist, dass die Verwaltungsstelle in Frankfurt-Höchst geschlossen wird.
Die Strukturreform hat das Ziel, die Hessische Steuerverwaltung noch moderner und zukunftsfest aufzustellen. Wo immer sinnvoll möglich, sollen dabei Arbeitsplätze aus dem Ballungsraum in ländlichere Regionen verlagert werden. Unterm Strich aller Reformschritte werden zukünftig rund 200 Menschen weniger in Frankfurt und dafür heimatnäher in ländlicheren Finanzämtern arbeiten. Einige Aufgaben werden aber auch bewusst in Frankfurt gebündelt, um der Bedeutung der Stadt als wichtiger Wirtschafts- und Finanzmetropole gerecht zu werden. Diese Veränderungen bringt die vorerst letzte Runde der Reform für Frankfurt auch noch mit sich:
Konzentrierte Unternehmensprüfung
„Die Prüfung von großen Unternehmen und Konzernen ist eine besonders anspruchsvolle Aufgabe. Sie wird derzeit an 14 Finanzämtern in Hessen geleistet. Zukünftig wollen wir die Expertise noch stärker bündeln und die auch fiskalisch bedeutsame Prüfung in sechs Finanzämtern konzentrieren. Durch diesen gezielten Personaleinsatz wird die Steuerverwaltung noch schlagkräftiger. Klar, dass dies in Ämtern erfolgen muss, wo die meisten Unternehmen ihren Sitz haben. Frankfurt wird daher eine der zentralen Prüfstellen sein“, sagte der Finanzminister.
Weitere Prüfstellen werden in Darmstadt, Gießen, Kassel, Offenbach und Wiesbaden sein. Begonnen wird zum 1. Januar 2022 in Darmstadt, Gießen und Kassel. 2023 soll diese Zentralisierung abgeschlossen sein.
Bearbeitung der Lohnsteuer wird regionalisiert
„Nur noch neun Finanzämter werden sich künftig um die Bearbeitung der Lohnsteuer kümmern. Bislang tut dies jedes Finanzamt. Auch hier sorgen wir durch die Bündelung von Kompetenzen für einen fachlich noch besser aufgestellten und Demografie-festen Arbeitsbereich. Natürlich schauen wir auch bei dieser Regionalisierung darauf, sie dort vorzunehmen, wo viele Arbeitgeber sitzen. Der größte Regionalstandort wird daher zukünftig in Frankfurt sein. Wir vereinfachen damit auch die Arbeiten vieler großer Unternehmen, denn sie können zukünftig die Bearbeitung der Lohnsteuer an einer Stelle einfordern. Das ist ein Abbau unnötiger Bürokratie“, erläuterte Boddenberg.
Weitere Standorte der Lohnsteuer-Bearbeitung werden folgende Finanzämter sein: Bensheim, Fulda, Gießen, Hanau, Hofheim, Kassel, Langen und Marburg-Biedenkopf. Auch hier beginnt die Umsetzung schrittweise bis 2023. Sie hat zum 1. Dezember bereits in Fulda, Frankfurt und Marburg-Biedenkopf begonnen.
Steuererklärungen werden auf dem Land bearbeitet
„Elf Finanzämter im ländlichen Raum werden zukünftig nicht nur die Steuererklärungen der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Einzugsgebiet bearbeiten, sondern auch die der Bürgerinnen und Bürger aus Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden. Dies betrifft beinahe 500.000 gültige Steuerkonten und sorgt für rund 300 zusätzliche Arbeitsplätze auf dem Land“, sagte der Finanzminister. „Die Bearbeitung der Steuererklärung ist inzwischen dank der volldigitalisierten Abläufe ortsungebunden möglich. Erklärungen aus Frankfurt werden dann beispielsweise im Finanzamt Korbach-Frankenberg oder in Michelstadt bearbeitet. Für die Bürgerinnen und Bürger bringt das keine wirklich spürbaren Veränderungen mit sich. Der Bürgerservice bleibt vor Ort und vor allem telefonisch erhalten. Die Erfahrungen unseres in den vergangenen Monaten neu ausgerichteten Bürgerservice zeigen zudem: Fast alle Fragen lassen sich telefonisch oder in unserem digitalen Finanzamt finanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster klären.“
Zielfinanzämter dieser Verlagerung sind: Alsfeld-Lauterbach, Dieburg, Dillenburg, Eschwege-Witzenhausen, Gelnhausen, Hersfeld-Rotenburg, Korbach-Frankenberg, Limburg-Weilburg, Michelstadt, Nidda und Wetzlar. Die Verlagerung wird nach und nach erfolgen. Bereits zum 1. Dezember wurde mit der Verlagerung aus Wiesbaden nach Limburg-Weilburg und aus Offenbach nach Gelnhausen begonnen. Die Verlagerung wird im Dezember 2023 beendet.
Grundgedanken und Ziele der Reform gelten auch in der vierten Runde
„Die Hessische Steuerverwaltung ist eine der innovativsten in ganz Deutschland. Die Herausforderungen immer komplexer werdender Steuerfälle geht sie beherzt an. Dabei nutzen wir die Chancen der Digitalisierung für mehr Steuergerechtigkeit, mehr Service und für moderne Arbeitsbedingungen, auch und gerade auf dem Land. Mit der Reform der Steuerverwaltung verlagern wir mindestens 1200 Arbeitsplätze aufs Land und schaffen moderne, zukunftsfeste Strukturen“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg. „Mit der Strukturreform erreichen wir zwei wichtige Ziele: Wir stellen die Steuerverwaltung zukunftsfest und effizient auf. In den Großstädten, aber auch im ländlichen Raum. Denn wir bringen Arbeit zu den Menschen in ihre Heimat. Das können Bürgerinnen und Bürger wie Beschäftigte von uns erwarten. Die Steuerverwaltung sorgt dafür, dass Steuern gerecht erhoben werden und somit unser aller Gemeinwesen finanziert werden kann. Dafür ist sie in Hessen auch in Zukunft bestens gerüstet.“
„Wir bündeln Aufgaben und vergrößern somit das Fachwissen dort, wo sie bearbeitet werden. Ist dies ortsungebunden möglich, verlagern wir diese Arbeiten und damit attraktive und sichere Arbeitsplätze aufs Land. Ist es hingegen sinnvoller, Aufgaben an einem bestimmten Ort zu bearbeiten, machen wir das. So werden Hessens größte Unternehmen zentral in den großen Finanzämtern geprüft, dort, wo diese Unternehmen meistens sitzen. Wichtig dabei ist und bleibt: Die Kolleginnen und Kollegen folgen nur dann mit ihrem Arbeitsbereich in ein anderes Finanzamt, wenn sie das möchten. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Raum klappt bisher hervorragend, denn viele unserer Kolleginnen und Kollegen wollen heimatnäher arbeiten“, beschrieb Finanzminister Boddenberg die Grundgedanken der Reform.
„Mit der vierten Runde stoßen wir die Verlagerung von rund 500 Arbeitsplätzen in ländlichere Ämter an. Wir bündeln die Bearbeitung der Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ländlichen Raum. Ebenso fassen wir die Bearbeitung der Lohnsteuer zusammen: Immer, wenn es zielführend ist, regionalisieren wir auch diese im ländlichen Raum. Gleichzeitig modernisieren wir die Finanzamtsstrukturen in den Ballungszentren. Dort gilt bald: eine Stadt, ein Amt. In Kassel, Offenbach und Wiesbaden legen wir die bisher jeweils zwei selbstständigen Finanzämter zu je einem, in Frankfurt die bisher fünf Finanzämter zu einem Finanzamt zusammen. Damit bauen wir Doppelstrukturen ab und werden durch die dadurch mögliche weitere fachliche Spezialisierung noch schlagkräftiger“, fasste Boddenberg die heute vorgestellten Veränderungen zusammen.
Die Umsetzung der Reform im Überblick
Die Steuerverwaltung hat 2017 mit ihrer Strukturreform begonnen und seitdem in drei, mit heute nun in vier Runden unterschiedliche Reformschritte vorgestellt. Aus den ersten drei Runden wurden bereits zahlreiche Projekte umgesetzt: 500 Beschäftigte können schon heimatnäher arbeiten. Die Verlagerung weiterer rund 200 Arbeitsplätze wurde bereits angestoßen. Nun kommen rund 500 weitere dazu.
„Land hat in Hessen Zukunft. Die Steuerverwaltung trägt dazu mit vielen weiteren sicheren und modernen Arbeitsplätzen bei. Das ist gut für unsere Beschäftigten und ihre Familien, gut für die Umwelt und für viele Städte und Gemeinden in allen Teilen Hessens“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.