„Frankfurter Steuererklärungen bringen weitere Arbeitsplätze nach Michelstadt. Die Bearbeitung der Steuererklärung ist ortsungebunden möglich, vor allem da die Steuerverwaltung eine der digitalsten Verwaltungen ist. Wo immer es sinnvoll ist, bündeln wir daher Aufgaben in Finanzämtern in ländlichen Regionen Hessens. Arbeit zu den Menschen und in die Heimat zu bringen ist unser Ziel, das Hand in Hand geht mit einer modernen und effektiven Steuerverwaltung. Steuerklärungen von Frankfurterinnen und Frankfurtern werden daher zukünftig auch im Odenwald bearbeitet“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Er stellte die vierte und vorerst abschließende Runde der Strukturreform der Hessischen Steuerverwaltung vor.
Steuererklärungen werden auf dem Land bearbeitet
„Elf Finanzämter im ländlichen Raum werden zukünftig nicht nur die Steuererklärungen der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Einzugsgebiet bearbeiten, sondern auch die aus Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden. Dies betrifft beinahe 500.000 gültige Steuerkonten und sorgt für rund 300 zusätzliche Arbeitsplätze auf dem Land“, sagte der Finanzminister. „Davon profitieren auch das Finanzamt Michelstadt und vor allem Beschäftigte aus der Region, die zukünftig heimatnäher arbeiten können. Wir werden rund 20 weitere Arbeitsplätze vor Ort anbieten können.“ Die Verlagerung soll zum Dezember 2023 erfolgen.
Weitere Zielfinanzämter der Verlagerung sind: Alsfeld-Lauterbach, Dieburg, Dillenburg, Eschwege-Witzenhausen, Gelnhausen, Hersfeld-Rotenburg, Korbach-Frankenberg, Limburg-Weilburg, Nidda und Wetzlar. Die Verlagerung wird nach und nach erfolgen. Bereits zum 1. Dezember wurde mit der Verlagerung aus Wiesbaden nach Limburg-Weilburg und aus Offenbach nach Gelnhausen begonnen.
Michelstadt ist große Gewinnerin der Reform
„Die Stadt Michaelstadt ist eine der größten Gewinnerinnen unserer Reform. Unterm Strich aller Reformschritte wollen wir dort zusätzliche rund 100 heimatnahe Arbeitsplätze anbieten. Nur unser Finanzamt im Vogelsberg profitiert noch ein wenig mehr von der Verlagerung von Arbeitsplätzen in ländlichere Gegenden. In Michelstadt wurde bereits eine der wenigen Finanzkassen in Hessen eingerichtet. Eine von hessenweit nur noch sieben Bewertungsstellen für die Grundsteuer soll 2025 folgen. Wir stärken damit ganz bewusst den ländlichen Raum“, stellte Finanzminister Boddenberg fest.
Grundgedanken und Ziele der Reform gelten auch in der vierten Runde
„Die Hessische Steuerverwaltung ist eine der innovativsten in ganz Deutschland. Die Herausforderungen immer komplexer werdender Steuerfälle geht sie beherzt an. Dabei nutzen wir die Chancen der Digitalisierung für mehr Steuergerechtigkeit, mehr Service und für moderne Arbeitsbedingungen, auch und gerade auf dem Land. Mit der Reform der Steuerverwaltung verlagern wir mindestens 1200 Arbeitsplätze aufs Land und schaffen moderne, zukunftsfeste Strukturen“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg. „Mit der Strukturreform erreichen wir zwei wichtige Ziele: Wir stellen die Steuerverwaltung zukunftsfest und effizient auf. In den Großstädten, aber auch im ländlichen Raum. Denn wir bringen Arbeit zu den Menschen in ihre Heimat. Das können Bürgerinnen und Bürger wie Beschäftigte von uns erwarten. Die Steuerverwaltung sorgt dafür, dass Steuern gerecht erhoben werden und somit unser aller Gemeinwesen finanziert werden kann. Dafür ist sie in Hessen auch in Zukunft bestens gerüstet.“
„Wir bündeln Aufgaben und vergrößern somit das Fachwissen dort, wo sie bearbeitet werden. Ist dies ortsungebunden möglich, verlagern wir diese Arbeiten und damit attraktive und sichere Arbeitsplätze aufs Land. Ist es hingegen sinnvoller, Aufgaben an einem bestimmten Ort zu bearbeiten, machen wir das. So werden Hessens größte Unternehmen zentral in den großen Finanzämtern geprüft, dort, wo diese Unternehmen meistens sitzen. Wichtig dabei ist und bleibt: Die Kolleginnen und Kollegen folgen nur dann mit ihrem Arbeitsbereich in ein anderes Finanzamt, wenn sie das möchten. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Raum klappt bisher hervorragend, denn viele unserer Kolleginnen und Kollegen wollen heimatnäher arbeiten“, beschrieb Finanzminister Boddenberg die Grundgedanken der Reform.
„Mit der vierten Runde stoßen wir die Verlagerung von rund 500 Arbeitsplätzen in ländlichere Ämter an. Wir bündeln die Bearbeitung der Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ländlichen Raum. Ebenso fassen wir die Bearbeitung der Lohnsteuer zusammen: Immer, wenn es zielführend ist, regionalisieren wir auch diese im ländlichen Raum. Gleichzeitig modernisieren wir die Finanzamtsstrukturen in den Ballungszentren. Dort gilt bald: eine Stadt, ein Amt. In Kassel, Offenbach und Wiesbaden legen wir die bisher jeweils zwei selbstständigen Finanzämter zu je einem, in Frankfurt die bisher fünf Finanzämter zu einem Finanzamt zusammen. Damit bauen wir Doppelstrukturen ab und werden durch die dadurch mögliche weitere fachliche Spezialisierung noch schlagkräftiger“, fasste Boddenberg die heute vorgestellten Veränderungen zusammen.
Die Umsetzung der Reform im Überblick
Die Steuerverwaltung hat 2017 mit ihrer Strukturreform begonnen und seitdem in drei, mit heute nun in vier Runden unterschiedliche Reformschritte vorgestellt. Aus den ersten drei Runden wurden bereits zahlreiche Projekte umgesetzt: 500 Beschäftigte können schon heimatnäher arbeiten. Die Verlagerung weiterer rund 200 Arbeitsplätze wurde bereits angestoßen. Nun kommen rund 500 weitere dazu.
„Land hat in Hessen Zukunft. Die Steuerverwaltung trägt dazu mit vielen weiteren sicheren und modernen Arbeitsplätzen bei. Das ist gut für unsere Beschäftigten und ihre Familien, gut für die Umwelt und für viele Städte und Gemeinden in allen Teilen Hessens“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.