Zusehen ist der Schatten einer flüchtenden Person mit einem Geldkoffer.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Zehn Jahre internationales Abkommen gegen Steuerkriminalität

Vor zehn Jahren, am 29. Oktober 2014, unterzeichneten 51 Staaten in Berlin ein Abkommen zum gegenseitigen Informationsaustausch über Auslandskonten. Die Vereinbarung war ein Meilenstein im Kampf gegen internationale Steuerkriminalität und läutete für viele Länder das Ende des Bankgeheimnisses für Auslandskonten ein.

Zitate Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:

„Der 29. Oktober ist ein Feiertag für alle, die internationale Steuerkriminalität bekämpfen. Für Kriminelle ist es zum Glück nur noch ein Gedenktag an frühere Möglichkeiten. Das Abkommen zum gegenseitigen Informationsaustausch über Auslandskonten hat Steuerkriminalität nicht erledigt, aber Fahnderinnen und Fahnder schlagkräftiger gemacht.“

„Wegen des Bankgeheimnisses blieben ausländische Bankkonten von Steuerkriminellen früher oft vor dem Fiskus und den Strafverfolgungsbehörden verborgen. Mit der Umsetzung des Abkommens bekam unsere Steuerverwaltung erstmals automatisiert und zuverlässig Informationen zu den Auslandskonten der Steuerpflichtigen. Das war ein Meilenstein im Kampf gegen internationale Steuerkriminalität und ein bedeutsamer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit – auch hier bei uns in Hessen.“

„Wolfgang Schäuble war es, dem damals als Bundesfinanzminister dieser Durchbruch in den internationalen Verhandlungen gemeinsam mit seinen europäischen Partnern gelang. Heute ist der internationale Informationsaustausch über Auslandskonten ein wesentlicher Baustein der internationalen Zusammenarbeit der Steuerbehörden und sorgt für deutlich mehr Transparenz.“

„Mittlerweise tauschen die Steuerbehörden von über 100 teilnehmenden Staaten und Gebieten automatisch Kontoinformationen aus. Dieser Austausch trägt maßgeblich zum Kampf gegen internationale Geldwäsche und Steuerkriminalität bei. Nicht zuletzt wirkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzbehörden auch abschreckend, denn für Kriminelle besteht in den beteiligten Ländern dadurch ein deutlich höheres Entdeckungsrisiko.“
 

Fragen und Antworten

Das Abkommen war vor allem auch deshalb ein Meilenstein bei der Bekämpfung internationaler Steuerkriminalität, weil es sowohl von wichtigen Finanzzentren wie der Schweiz, Liechtenstein und Singapur als auch von mehreren einschlägig bekannten Überseeterritorien und Inseln unterzeichnet wurde. Darüber hinaus wurde die Vereinbarung unter anderem auch von allen EU-Staaten unterzeichnet und wird mittlerweile von über 100 Ländern befürwortet. 

Die Vereinbarung basiert auf Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Austausch von Kontoinformationen zur Steuererhebung. Steuerbehörden erhalten dadurch Informationen über die Auslandskonten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Zu diesen Daten gehören Informationen über Guthaben und Einkünfte aus Dividenden, Zinsen oder Verkaufserlösen. Damit können Steuerbehörden prüfen, ob Einnahmen rechtmäßig versteuert wurden. Von dem automatischen Austausch sind alle Auslandskonten von Privatpersonen betroffen.

Vor dem Abkommen mussten Steuerfahnder für jede Auskunft zu Auslandskonten einzelne Hilfeersuchen an die Finanzbehörden des jeweiligen Landes stellen. Die Ersuchen mussten dabei mit einem konkreten Verdacht begründet werden – und wurden von manchen Ländern trotzdem oftmals abgewiesen. Neben dem automatischen Informationsaustausch ist mit der Vereinbarung nun auch explizit ausgeschlossen, dass Finanzbehörden die Beantwortung der Anfragen ausländischer Steuerfahnder verweigern.

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