Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Gestiegene Energiepreise belasten die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die ehrenamtlich geführten, gemeinnützigen Vereine und Institutionen existenziell. Wir haben deshalb die Energiekostenhilfe für Vereine ins Leben gerufen, denn unsere Vereine sind uns wichtig. Wir konnten sie bislang bereits mit rund 2,3 Millionen Euro unterstützen.“
„Die Vereine in Hessen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hessen. Wir müssen und möchten sie erhalten. Die Energiekostenhilfe ist dazu ein Beitrag in schwierigen Zeiten.“
Zitat Vorsitzende des Tierschutzvereins, Henriette Hackl:
„Die Energiekostenhilfe von fast 12.000 Euro war für uns eine sehr gute Sache und hat uns und vor allem unseren Schützlingen weitergeholfen. Wir werden sicherlich noch einmal die Hilfe für 2023 anfordern.“
Fragen und Antworten:
Was ist die Energiekostenhilfe für Vereine?
Die Energiekostenhilfe für Vereine soll helfen, erhöhte Energiekosten bezahlen zu können, die vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2023 angefallen sind. Das Land reagierte damit auf die gestiegenen Kosten, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entstanden sind und auch Hessens Vereine getroffen haben. Diese Unterstützung ist Teil des Hilfspakets „Hessen steht zusammen“.
Wie sieht die Energiekostenhilfe aus?
Die Energiekostenhilfe ist in zwei Phasen aufgeteilt: Phase 1 deckt die Monate März 2022 bis Februar 2023 ab; Phase 2 die Monate März bis Dezember 2023. Pro Phase müssen die entstandenen Energiemehrkosten 1000 Euro überschreiten. Werden die 1000 Euro überschritten, werden von der Gesamtsumme der Mehrkosten 80 Prozent erstattet, höchstens jedoch 5000 Euro pro Förderphase.
Warum bekommen manche Vereine mehr Hilfe als die 5000 Euro?
In besonders begründeten Härtefällen kann die Energiekostenhilfe auch über den Höchstbetrag von 5000 Euro hinaus gewährt werden. Dies war beim Tierheim in Wiesbaden der Fall.
Was ist jetzt neu?
Vereine konnten bereits Anträge für Mehrkosten aus Phase 1 stellen. Ab sofort können auch Anträge für Phase 2 eingereicht werden, also für erhöhte Energierechnungen für die Monate März bis Dezember 2023. Die Vereine haben für alle Anträge Zeit bis zum 31. Mai 2024, unabhängig davon, auf welche Phase sie sich beziehen.
Wie können Vereine Anträge auf Energiekostenhilfe stellen?
Der Antrag kann beim jeweils fachlich zuständigen Ministerium mit dem auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung gestellten Formular nebst Anlagen gestellt werden. Das zuständige Ministerium bestimmt sich nach dem Satzungszweck des Vereins. Der Antrag muss vom Vorstand des Vereins unterzeichnet werden und ist ausschließlich in digitaler FormÖffnet sich in einem neuen Fenster oder über das Postfach des jeweils fachlich zuständigen Ministeriums einzureichen.
Wie sieht bislang die Zwischenbilanz der Energiekostenhilfe aus?
Es wurden bislang 700 Anträge bewilligt und rund 2,3 Millionen Euro ausgezahlt.
Wo gibt es weitere Informationen?
Informationen zum Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ finden Sie
hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.