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Hessisches Ministerium der Finanzen

Veränderungen durch Landesentwicklungsplan

Finanzminister Boddenberg und Wirtschaftsminister Al-Wazir stellen Veränderungen durch Landesentwicklungsplan vor. 15 Kommunen gehören nicht mehr zum Ländlichen Raum, 48 Kommunen werden diesem neu zugeordnet. Kommunen, die nicht mehr im Ländlichen Raum liegen, erhalten für Übergangszeit insgesamt 37 Millionen Euro.

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„Der seit 2021 gültige Landesentwicklungsplan bildet die Struktur der hessischen Kommunen ab. Insgesamt werden im Vergleich zum vorherigen Landesentwicklungsplan 48 Städte und Gemeinden dem Ländlichen Raum neu zugeordnet, 15 Kommunen verlassen ihn – etwa wegen einer Zunahme von Arbeitsplätzen oder neuen Entwicklungsmöglichkeiten infolge einer besseren Verkehrsanbindung.  Da sie perspektivisch nicht mehr die Herausforderungen tatsächlich ländlich geprägter Orte zu bewältigen haben, entgehen ihnen künftig bestimmte Zuweisungen. Mit insgesamt 37 Millionen Euro federn wir den Übergang in den kommenden Jahren ab“, erklärten Finanzminister Michael Boddenberg und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir heute in Wiesbaden.

Finanzminister Michael Boddenberg: „Mit dem neuen Landesentwicklungsplan haben wir eine stabile Basis für die Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden geschaffen. Den Kommunen, die jetzt dem Verdichtungsraum zugeordnet werden, helfen wir für eine Übergangszeit mit Zahlungen aus dem Landesausgleichstock. Insgesamt fließen im ersten Jahr rund 8,1 Millionen Euro an die Kommunen. Jahr für Jahr nehmen diese zusätzlichen Zahlungen ab.“

Anpassung an den Wandel

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir: „Diese Aktualisierung war notwendig. Die bisherige Zuordnung der Kommunen stammte noch von vor der Jahrtausendwende. Seitdem hat sich Hessen aber beträchtlich gewandelt: Die Mobilität hat zugenommen, neue Arbeitsplätze sind entstanden und die Bevölkerung ist stark gewachsen. Mit der gründlichen Überarbeitung haben wir für eine gute Zukunft und Entwicklung unseres Bundeslandes dieses zentrale Planungsinstrument optimal ausgerichtet.“

Im Kommunalen Finanzausgleich werden die Änderungen durch den neuen Landesentwicklungsplan erstmals 2023 berücksichtigt. Wie hoch die Auswirkungen konkret ausfallen, hängt allerdings von den zukünftigen Einnahmen der einzelnen Kommunen und auch von der Entwicklung des Volumens des Kommunalen Finanzausgleichs insgesamt ab. Bei der Verabschiedung des neuen Landesentwicklungsplans im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung bereits angekündigt, die Kommunen, die den ländlichen Raum verlassen, für eine Übergangszeit weiter zusätzlich finanziell zu unterstützen. Die zusätzlichen Mittel werden dabei Jahr für Jahr abgeschmolzen. „Dieses Versprechen lösen wir nun ein. Der Landesausgleichsstock ist genau das richtige Instrument, um Härten für einzelne Kommunen ausgleichen zu können“, betonten die Minister.

Grundlage für Regionalpläne

Der Landesentwicklungsplan bildet als zentrales Instrument der Landesplanung die Grundlage für die Regionalpläne, in denen beispielsweise Wohn- und Gewerbegebiete oder Gebiete für die Landwirtschaft festgelegt werden. Er regelt die Raumordnung des Landes in verschiedensten Bereichen wie etwa Daseinsvorsorge, Umweltschutz, Infrastruktur oder Siedlungsentwicklung und teilt die Städte und Gemeinden dafür in bestimmte Kategorien. Dabei wird – abhängig unter anderem von der Einwohnerdichte und der Anzahl der Arbeitsplätze – auch zwischen ländlichem Raum und dem so genannten Verdichtungsraum unterschieden.

Diese Zuordnung der Kommunen im Landesentwicklungsplan hat direkte Auswirkungen auf die Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, über den das Land die Ertragskraft der hessischen Kommunen angleicht. So wird etwa den Städten und Gemeinden im ländlichen Raum seit 2014 eine Investitionspauschale gutgeschrieben, und ihre Zuweisung pro Einwohnerin oder Einwohner wird für die Berechnungen im Kommunalen Finanzausgleich um drei Prozent erhöht.

Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan sowie die gemeindescharfe Liste der vorgesehenen Zahlungen finden sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.