Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz überreicht das Bundesverdienstkreuz am Bande an Professorin Dr. Marietta Auer aus Frankfurt.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Professorin Dr. Marietta Auer aus Frankfurt erhält Bundesverdienstkreuz am Bande

Professorin Dr. Marietta Auer hat für ihr mehr als 20-jähriges Engagement in der wissenschaftlichen Selbstorganisation den Bundesverdienstorden in der Ordensstufe „Verdienstkreuz am Bande“ erhalten. Finanzminister Lorz hat der Frankfurter Rechtswissenschaftlerin heute das Ehrenabzeichen des Bundespräsidenten bei einer Feierstunde in Wiesbaden überreicht.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Professorin Dr. Marietta Auer steht wie kaum eine andere für die Verbindung von exzellenter Wissenschaft und gesellschaftlicher Verantwortung. Ihr ehrenamtliches Engagement in Gremien wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder dem European Law Institute zeigt, wie wichtig ihr die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die internationale Vernetzung der Rechtswissenschaft sind. Persönlichkeiten wie sie prägen nicht nur die Forschung, sondern auch unsere Gesellschaft als Ganzes.“

„Ihre Arbeit als Direktorin am Frankfurter Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie und als Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen ist ein Beleg für ihre herausragende Expertise. Doch besonders beeindruckend ist, wie sie ihre Zeit und ihren außerordentlichen Wissensschatz auch außerhalb dienstlicher Belange zugunsten der wissenschaftlichen Gemeinschaft einbringt – sei es als Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder in ihrer langjährigen Mitgliedschaft in Fachgesellschaften.“

„Mit dem Verdienstkreuz am Bande ehren wir heute nicht nur eine der prägendsten Rechtswissenschaftlerinnen unserer Zeit, sondern auch eine Frau, die durch ihr interdisziplinäres Denken und ihr unermüdliches Engagement Maßstäbe setzt. Sie ist ein Vorbild für uns alle – und ganz besonders für junge Wissenschaftlerinnen, die sich nach wie vor in einem traditionell männlich dominierten Feld behaupten müssen.“

Fragen und Antworten

Professorin Dr. Marietta Auer, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) München und schloss ihr Studium mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Zusätzlich erwarb sie den Titel Master of Laws (LL.M.) an der Harvard Law School (USA) sowie den Doctor of Juridical Science (S.J.D.). Parallel dazu absolvierte sie ein Zweitstudium in Philosophie und Soziologie, das sie mit dem Mastergrad abschloss. Ihre akademische Laufbahn führte sie von der Promotion zum Dr. jur. in München über die Habilitation an der LMU bis zur Professur für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Justus-Liebig-Universität Gießen (2013–2020). Dort fungierte sie zudem von 2016 bis 2019 als Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Seit 2020 ist sie Direktorin am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main und gleichzeitig Professorin für Privatrecht und Rechtsgrundlagen an der Justus-Liebig-Universität.

Professorin Auer engagiert sich seit mehreren Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Selbstorganisation: Bereits seit 2004 ist sie Mitglied der deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR), davon war sie mehrere Jahre Geschäftsführerin und stellvertretende Vorsitzende. Seit 2007 engagiert sie sich als Mitglied im Münchner Kompetenzzentrum Ethik (MKE). Zudem ist sie seit 2012 Mitglied der Zivilrechtsvereinigung und war hier auch zeitweise Teil des erweiterten Vorstands. Als Mitglied des European Law Institute bringt sie sich seit 2017 ehrenamtlich ein sowie seit 2018 als Mitglied des Deutschen Juristentages. Weiterhin ist sie im Research Council des European University Institute zu Florenz sowie im Senats- und Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingebunden. Im Jahr 2022 wurde sie zur Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft gewählt.

Nein. Professorin Dr. Marietta Auer wurde bereits mehrfach für ihre wissenschaftlichen Leistungen ausgezeichnet: 2004 erhielt sie den Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der LMU für ihre Dissertation. Diese wurde zudem 2005 als Juristisches Buch des Jahres ausgezeichnet, ebenso wie ihre Habilitationsschrift 2015. Ferner wurde ihre Arbeit 2006 mit dem Preis für Gute Lehre an Bayerns Universitäten gewürdigt. 2017 erhielt Professorin Auer den Preis der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Grundlagen des Rechts und der Wirtschaft. Der Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft wurde der Geehrten im Jahr 2022 zugesprochen.

Schlagworte zum Thema