Das Gesetz enthält auch wichtige Verbesserungen, die Hessen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Vermarktung des staatlich organisierten kostengünstigen Standarddepots spätestens zum 1. Januar 2027 erfolgen kann.
Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„2026 muss das Jahr der Rente werden. Es wird höchste Zeit, dass wir diesem sozialen Sicherungssystem die Sicherheit geben, die es braucht, damit Bürgerinnen und Bürger ihr weiterhin langfristig vertrauen können. Eine verlässliche Alterssicherung gibt jedem einzelnen und damit auch der Gesellschaft Stabilität.“
„Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates ist ein weiterer wichtiger Schritt erfolgt, damit 2026 auch tatsächlich das Jahr der Rente wird. Im parlamentarischen Verfahren zum Altersvorsorgereformgesetz sind dabei zentrale hessische Vorschläge umgesetzt worden, die der Bundesrat heute mit seiner Zustimmung zum Gesetz bestätigt hat. Mit diesen grundlegenden Verbesserungen hat die private Altersvorsorge nun das Potenzial, vielen Menschen mehr Sicherheit zu geben.“
„Die gesetzliche Rente ist sicher, aber für ein auskömmliches Leben im Alter gehören die betriebliche und die private Altersvorsorge mehr denn je dazu. Die private Altersvorsorge nun zu stärken, ist wichtig. Das Altersvorsorgereformgesetz setzt an den richtigen Stellschrauben an: Durch flexiblere Garantievorgaben werden erstmals auch vollständig garantiefreie Produkte wie das Altersvorsorge- und das Standard-Depot ermöglicht. Das eröffnet höhere Aktienanteile und damit bessere langfristige Ertragschancen in der privaten Altersvorsorge.“
„Hessen setzt sich seit Jahren für eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge ein. Mit der Deutschland-Rente haben wir bereits 2018 ein umfassendes Konzept vorgelegt und dieses seither konsequent weiterentwickelt. Dass nun ein staatlich organisiertes Standarddepot möglich wird, ist ein Erfolg für Hessen – vor allem aber für viele Bürgerinnen und Bürger.“
„Nun ist wichtig, dass die Vermarktung des staatlich organisierten Standarddepots spätestens zum 1. Januar 2027 aufgenommen wird. Nur das gewährleistet von Beginn an einen transparenten, vergleichbaren und wettbewerblich offenen Markt. Jetzt kommt es darauf an, dieses Vorhaben kurzfristig auszugestalten. Hessen wird diesen Weg weiterhin konstruktiv begleiten und steht mit seiner Expertise aus der Deutschland-Rente bereit.“
„Wir haben frühzeitig deutlich gemacht, dass Vereinfachungen der privaten Altersvorsorge nicht zulasten von Familien mit niedrigem Einkommen gehen dürfen. Es ist daher ein wichtiges Signal, dass die Förderung für Familien und Geringverdiener deutlich verbessert wird und die Hürden für eine volle Kinderzulage spürbar gesenkt werden.“
„Eine moderne Altersvorsorge muss möglichst viele Menschen erreichen und darf keine unnötigen Zugangshürden aufbauen. Dass künftig auch Selbständige in die Förderung einbezogen werden, ist ein Erfolg.“
Fragen und Antworten
Was soll mit der Reform der privaten Altersvorsorge erreicht werden?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz soll die private Altersvorsorge grundlegend modernisiert, die zuletzt rückläufige Zahl privater Altersvorsorgeverträge wieder belebt und ihr Verbreitungsgrad erhöht werden. Durch renditestärkere und kostengünstigere Produkte, vereinfachte Förderstrukturen sowie mehr Transparenz und Flexibilität sollen bestehende Hemmnisse abgebaut und die zusätzliche Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten attraktiver werden. So sollen mehr Menschen in die Lage versetzt werden, ergänzend zur gesetzlichen Rente Vermögen aufzubauen und ihren Lebensstandard im Alter besser abzusichern.
Welche Änderungen am Altersvorsorgereformgesetz sind auf hessische Vorschläge zurückzuführen?
Antwort. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung an wichtigen Stellen weiterentwickelt und verbessert. Dabei sind auch zentrale hessische Vorschläge in das Gesetz eingeflossen, denen der Bundesrat heute zugestimmt hat.
So wurde mit dem nun vorgesehenen kostengünstigen Standarddepot ein zentrales Anliegen Hessens aufgegriffen. Hessen hatte sich bereits seit 2018 für ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt eingesetzt. Damit wird nach jahrelangem hessischem Engagement nun eine zentrale hessische Forderung umgesetzt.
Zudem wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert: Künftig werden unter anderem auch Selbständige in die Förderung einbezogen. Hessen hatte sich frühzeitig dafür eingesetzt, die private Altersvorsorge breiter zugänglich zu machen und unnötige Zugangshürden abzubauen. Die hessische Forderung wird nun konkret umgesetzt.
Auch bei der Förderung von Familien und Geringverdienern wurden im parlamentarischen Verfahren wichtige Verbesserungen erreicht, denen der Bundesrat heute zugestimmt hat. Für kleine Sparbeiträge wird die Förderung deutlich angehoben, und Familien profitieren früher von der vollen Kinderzulage, die künftig bereits bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat gewährt wird. Hessen hatte frühzeitig darauf hingewiesen, dass Vereinfachungen nicht zulasten von Familien mit geringem Einkommen gehen dürfen, und sich für eine entsprechende Anpassung eingesetzt. Diese Bedenken wurden im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen und ausgeräumt.
Was ist die Deutschland-Rente?
Die Hessische Landesregierung brachte bereits im März 2018 mit der Deutschland-Rente einen Antrag zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge in den Bundesrat ein. Die Deutschland-Rente soll nicht nur die Produkte verbessern, sondern auch die bestehenden Angebote durch den neu zu schaffenden Deutschlandfonds – einen privatwirtschaftlich geführten Fonds unter öffentlicher Aufsicht – ergänzen. Er soll ein einfaches, günstiges und renditestarkes Standardprodukt zum Selbstkostenpreis anbieten. Das bringt für die Altersvorsorge-Sparer Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Alle sollen beim Altersvorsorge-Sparen mitmachen, es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. Wie genau man spart, bleibt den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern überlassen. Doch für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst aktiv ein Produkt auswählen, braucht es bei einer solchen automatischen Einbeziehung mit Austrittsrecht („Opt-out“) eine Auffanglösung. Das darf aber keine Notlösung sein, sondern auch diese Sparerinnen und Sparer haben Anspruch auf ein renditestarkes Produkt. Das ist der zentrale Grund, warum der Deutschlandfonds nötig ist. Der Staat unterstützt – wie schon bisher bei der Riesterrente – durch Zulagen oder Steuervorteile. Mehr zur Deutschland-Rente finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.