„Alleinerziehende sind während der Corona-Pandemie häufig besonders belastet und leisten viel. Mit der Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.008 Euro helfen auch wir in Hessen alleinerziehenden Müttern und Vätern steuerlich – und das ganz unbürokratisch. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Steuerklasse II müssen keinen Antrag stellen. Die hessischen Finanzämter hinterlegen den erhöhten Entlastungsbetrag rückwirkend zum 1. Juli 2020 für sie im System. Die Erhöhung wird automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.“, berichtete heute Hessens Finanzminister Michael Boddenberg zu der Maßnahme, die im Rahmen des Konjunkturpakets des Bundes zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie beschlossenen wurde.
Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für alleinerziehende Mütter und Väter gilt befristet für die Jahre 2020 und 2021. Beim Lohnsteuerabzug profitieren davon rund 63.000 hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, andere Alleinerziehende können den nun erhöhten Entlastungsbetrag wie bisher im Veranlagungsverfahren erhalten.