Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen können auch über den 30. Juni hinaus die Liquiditätshilfe für hessische KMU beantragen. Das Hessische Finanzministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die erneute Verlängerung des Hilfsprogramms bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.
„126 vor allem kleinen Unternehmen konnten wir alleine mit diesem Programm mit mehr als 17 Millionen Euro durch die Krise helfen. Die Hilfe wird angenommen, wirkt und steht daher den kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen weiterhin zur Verfügung“, sagten Finanzminister Michael Boddenberg und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Auch wenn wir jetzt angesichts niedriger Inzidenzen diskutieren können, wann und wo die Maske vielleicht nicht mehr getragen werden muss, werden viele Unternehmerinnen und Unternehmer noch eine ganze Weile mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise kämpfen müssen. Dabei können sie weiterhin auf das Land zählen.“
Aktuell wurden insgesamt 17.219.000 Euro Liquiditätshilfe für hessische KMU bewilligt, wobei in den Main-Kinzig-Kreis, die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Stadt Kassel die meisten Mittel flossen. So z.B. auch in die Revolute GmbH aus Kassel. Das Unternehmen mit seinen sieben Mitarbeitenden entwickelt auf Basis einer patentierten innovativen Getriebetechnologie Antriebssysteme für E-Bikes, hybride PKW und reine elektrische PKW. Dabei verfolgt Revolute das Ziel, die Elektromobilität effizienter und für die Nutzer attraktiver zu gestalten. Die Corona-Pandemie ging auch am Kasseler Unternehmen nicht spurlos vorbei: Benötigte Werkzeuge aus China konnten nicht geliefert werden bzw. sind verspätet angekommen, was die ursprüngliche Planung um einige Monate zurückgeworfen hat. Ebenso konnten zugekaufte Bauteile für Prototypen und Muster nicht geliefert werden, da das Personal der Hersteller zum Teil in Kurzarbeit war. Darüber hinaus mussten Termine zur Produktvorstellung bei potenziellen Kunden ausfallen.
Generell ist der Antragstellendenkreis für die Liquiditätshilfe sehr heterogen. Rund 30 Prozent der Antragstellenden kommen aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel und Großhandel. Auch die Betriebsgröße der antragstellenden Betriebe variiert sehr und reicht von einem bis hin zu mehr als 50 Mitarbeitenden. So haben 70 Prozent der geförderten Firmen 1-20 Beschäftigte, während 30 Prozent mehr als 20 Menschen beschäftigen. Die durchschnittliche Bewilligungssumme liegt bei 136.659 Euro.
Die Liquiditätshilfe für hessische KMU ist das erste hessische Corona-Hilfsprogramm, das Unternehmerinnen und Unternehmer seit Beginn der Pandemie beantragen konnten, um durch die Corona-Krise bedingte Liquiditätsengpässe aufzufangen. Dafür kann über die Hausbank ein Nachrangdarlehen in Höhe von 5.000 bis 500.000 Euro beantragt werden. Die Hausbank ist verpflichtet, ein Darlehen in Höhe von mindestens 20 Prozent des Nachrangdarlehens als frei strukturierbare Ko-Finanzierung auszureichen. Die Fördermittel sollen der Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und den Unternehmen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen. Die Darlehenslaufzeit beträgt entweder zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 0,90 % p.a. nominal (2 Jahre) oder 1,10 % p.a. nominal (5 Jahre).