Zu sehen sind Geflüchtete mit Gepäckstücken auf einem Feldweg.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Land und Kommunen benötigen vom Bund mehr Geld zur Finanzierung

Hessen unterstützt 2023 seine Kommunen mit 670 Millionen Euro.

„Die Hilfe für Flüchtlinge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der das Land und die Kommunen mit großem Engagement und finanziellem Einsatz nachkommen. Die Zahl der nach Deutschland und Hessen kommenden Flüchtlinge können aber nur der Bund und die Europäische Union beeinflussen. Daher ist auch der Bund in besonderer Weise verpflichtet, die Flüchtlingshilfe zu finanzieren. Dieser Aufgabe kommt er leider nicht im erforderlichen Maß nach. Wir hoffen darauf, dass sich das morgen mit dem Gespräch der Länderchefs mit dem Bundeskanzler ändert. Leider lassen die vorbereitenden Unterlagen bisher nicht erkennen, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht werden will“, sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose heute.

„Hessen steht zu seiner Verantwortung und gibt seinen Kommunen weitaus mehr Geld für die Flüchtlingshilfe, als der Bund zur Verfügung stellt. Darüber hinaus trägt das Land auch eigene Kosten etwa für die Erstaufnahme und die zusätzlichen Anstrengungen in Hessens Schulen“, sagten die Minister.

Hier die Zahlen für das vergangene und das laufende Jahr im Überblick (gerundet):

 

2022

2023

Ausgaben des Landes für Flüchtlinge

1,15 Milliarden Euro

1,15 Milliarden Euro

Davon fließen an die Kommunen

800 Millionen Euro

670 Millionen Euro

Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingsausgaben des Landes und seiner Kommunen

328 Millionen Euro

205 Millionen Euro

„Die Zeit drängt. Viele Kommunen sind am Limit, auch finanziell. Um ihre Liquidität zu stärken, ist das Land gerade erst in Vorleistung gegangen und hat bereits über 50 Millionen Euro vorab an die Kommunen überwiesen, die der Bund zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt hat“, sagten Boddenberg, Beuth und Klose. „Der Bund muss sich verstetigt und dynamisch an den Integrationskosten beteiligen. Dabei geht es um Unterkünfte, aber auch um Folgekosten etwa für Kitaplätze, Integrations- und Erstorientierungskurse. Insbesondere bei der Finanzierung der Migrationsberatung, der Sprachmittlung und von Integrations- und Erstorientierungskursen fordern die Länder mehr Engagement des Bundes.“