Der Landtag berät heute über die Verlängerung der Umsetzungsfristen für die Kommunalinvestitionsprogramme KIP und KIP macht Schule! und könnte diese am Abend auch bereits beschließen. Es geht darum, die für KIP am 31. Dezember 2021 endende Frist auf den 31. Dezember 2023 und für KIP macht Schule! die am 31.Dezember 2023 endende Frist auf den 31. Dezember 2025 zu verlängern.
„Die Kommunen benötigen mehr Zeit, um auch noch die letzten von Land und Bund über die Kommunalinvestitionsprogramme zur Verfügung gestellten Euro sinnvoll in Schulen, Kitas und ihre Infrastruktur zu investieren. Diese Zeit sollten wir ihnen geben, denn wegen der Corona-Krise und der aktuellen Knappheit von Rohstoffen können nicht alle Projekte im ursprünglich geplanten Zeitraum beendet werden. Kein Neubau oder keine Sanierung soll aber aus diesen, von den Kommunen nicht verschuldeten Umständen, aus der Förderung fallen“, erläuterte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. „KIP und KIP macht Schule! sind echte Erfolgsprogramme, die in allen 443 Kommunen in Hessen sichtbar sind. Über 3400 kommunale Projekte für fast 1,7 Milliarden Euro sind mit Geld von Land und Bund bereits auf den Weg gebracht. Überall in Hessen wurde und wird noch angepackt, um die Infrastruktur vor Ort weiter zu verbessern.“
Hintergrund
KIP und KIP macht Schule! zusammen ermöglichen den Kommunen, Krankenhausträgern und Wohnungsbaugesellschaften in Hessen Investitionen von fast 1,6 Milliarden Euro. Da einzelne Projekte oftmals Anstoß für weitere Investitionen über die eigentlichen Programmmittel hinaus geben, kann das Investitionsvolumen noch höher liegen.
Bislang wurden im KIP 3.098 Projekte bewilligt. Das Investitionsvolumen liegt bei über einer Milliarde Euro: 720 Millionen Euro aus dem Programm haben 303Millionen Euro zusätzlich angestoßen.
Bei KIP macht Schule! sind 321 Projekte bewilligt. Das Investitionsvolumen liegt bei mehr als 650 Millionen Euro: 493 Millionen Euro aus dem Programm haben 163Millionen Euro zusätzlich angestoßen.
Hessen hatte bereits im August 2020 damals noch nicht abgerufenes Landesgeld in Höhe von 303 Millionen Euro aus den beiden Kommunalinvestitionsprogrammen vorzeitig pauschal an die Kommunen und Krankenhausträger ausgezahlt. So konnte inmitten der Corona-Krise die Liquidität der Kommunen und Krankenhäuser gestärkt werden.
Darüber hinaus entlastet das Land die Kommunen, indem seit dem Stichtag 31. Dezember 2020 in den Landesprogrammen auf das Berichtswesen verzichtet wird. Dadurch entfallen turnusgemäß von den Kommunen an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu erteilende Auskünfte zum Fortgang der Maßnahmen in den Kommunalinvestitionsprogrammen des Landes, sodass die Bediensteten in den kommunalen Verwaltungen weiter entlastet werden.