„Derzeit gibt es noch keinen zugelassenen Impfstoff gegen das Corona-Virus für Kinder unter zwölf Jahren. Um diese Gruppe in Schulen und Kitas dennoch bestmöglich zu schützen, haben wir auf Basis eines neuen Förderprogramms der Bundesregierung in dieser Woche eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen, die explizit die Anschaffung mobiler Luftfilter für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit vorsieht. Die Umsetzung dieses Förderprogramms trägt der Auffassung des Umweltbundesamtes Rechnung, das den Einsatz mobiler Luftfilter in nicht ausreichend zu lüftenden Räumen empfiehlt, um die Virenlast wirksam zu reduzieren. Die Schulträger erhalten damit vom Land noch mehr finanziellen Spielraum, um die Lufthygiene in unseren Schulen und Kitas zu steigern und damit das Risiko vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu minimieren“, erklärten Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Finanzminister Michael Boddenberg und Sozialminister Kai Klose heute in Wiesbaden.
„Das neue Förderprogramm des Bundes hat ein Volumen von 200 Millionen Euro, von denen rund 14,9 Millionen Euro auf Hessen entfallen. Land und Schulträger zusammen ergänzen diese Förderung durch Mittel in derselben Höhe, sodass durch dieses Programm insgesamt weitere rund 30 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte in Hessen zur Verfügung stehen“ sagte Finanzminister Michael Boddenberg. Antragsberechtigt sind Träger von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Dazu zählen allgemeinbildende Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Gefördert werden können Maßnahmen, die seit dem 1. Mai 2021 begonnen worden sind.
Das gemeinsame Förderprogramm bildet den dritten Baustein für mehr Sicherheit durch saubere Luft in Hessens Schulen und Kitas: Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung ein Sofortprogramm über insgesamt 100 Millionen Euro (inkl. Eigenanteil) aufgelegt, das die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas umzusetzen. Dazu zählen etwa Investitionen in mobile Luftreinigungsgeräte für Räume, in denen das Lüften nicht möglich ist, CO2-Ampeln, die Ertüchtigung von Fenstern und Türen sowie der Einbau von Zu- und Abluftsystemen beziehungsweise festinstallierten Raumluftanlagen. „Diese Mittel wurden bereits im Dezember 2020 ausgezahlt und seitdem erfolgreich zum Schutz der Kinder und Jugendlichen eingesetzt“, sagte Kultusminister Lorz. Darüber hinaus können Träger von Schulen und Kitas seit einiger Zeit beim Bund Fördermittel von bis zu 500.000Euro pro Einrichtung für den Einbau fest installierter Raumluftanlagen beantragen. „Nach allen vorliegenden Erkenntnissen waren und sind Schulen und Kitas keine besonderen Treiber der Pandemie. Das Programm soll dazu beitragen, dass das auch so bleibt“, betonten die drei Minister abschließend.