„Das, was Hessen schon seit vielen Jahren fordert, und mittlerweile auch von der Mehrheit der Bundesländer unterstützt wird, greift nun erstmals auch die Bundesregierung in ihrem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung auf: Mehr Telekommunikationsüberwachung für Fälle besonders schwerer Steuerkriminalität. Die heutige Zustimmung des Finanzausschusses des Bundesrates ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gesetzesänderung und damit ein weiterer Schritt hin zu noch mehr Steuergerechtigkeit.“ Das erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.
“Auch die Panama Papers und weitere Daten-Leaks haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass zur Strafverfolgung alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel eingesetzt werden müssen. Ein solches Mittel ist für mich auch die Telekommunikationsüberwachung, sollten andere Maßnahmen nicht zum gewünschten Ziel führen. Wir brauchen mehr Ermittlungsmöglichkeiten, als dies bislang der Fall ist. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen“, so Boddenberg.
Mit dieser klaren Forderung und eigenen Vorschlägen setzt sich Hessen bereits seit 2017 im Kampf gegen Steuerkriminalität für die Ausweitung des Einsatzes von Telekommunikationsüberwachung ein. Im November vergangenen Jahres ist dabei ein wichtiger Zwischenschritt erreicht worden: Der Bundesrat hat sich mehrheitlich für einen Einsatz der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen. Boddenberg: „Wir müssen diese Chance nun endlich beim Schopf packen und den Kampf gegen Steuerkriminalität weiter stärken. Es reicht nicht, nur darüber zu reden, die Aufklärungsinstrumente verbessern zu wollen. Es muss auch entsprechend gehandelt werden. Die Länder haben im Bundesrat ihren Teil beigetragen und gesetzliche Verschärfungen formuliert. Die Bundesregierung greift diese Forderungen nun erstmals mit einem Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung auf. Das begrüße ich sehr! Das Vorhaben kann sich auch weiterhin meiner Unterstützung sicher sein. Weniger sicher dürfen sich dagegen viele Steuerkriminelle fühlen, wenn das Vorhaben endlich Gesetz wird. Genau das wollen wir und dem kommen wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nun auch immer näher.“
Nach derzeitiger Rechtslage ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Nach Auffassung Hessens und der Mehrheit der Bundesländer sowie nach den neuen Plänen der Bunderegierung soll dies künftig auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung und insbesondere unabhängig von der Steuerart möglich sein.