„Die Wasserkuppe ist ein landschaftlich hinreißender und geschichtsträchtiger Ort. Das Land besitzt mit dem Groenhoff-Areal dort denkmalgeschützte Gebäude. Ich kann mir gut vorstellen, dass an diesem besonderen Ort, auf Hessens höchstem Berg und an der Wiege des Segelflugs inmitten der wunderschönen Rhön ein attraktiver Hotel- und Gastronomiebetrieb möglich ist. Wir möchten nun mit einer Konzeptvergabe tolle, überzeugende Ideen und eine langfristige, nachhaltige Nutzung ermöglichen. Deshalb setzen wir bei dem morgen beginnenden Interessenbekundungsverfahren nicht allein auf hohe Gebote, sondern auf überzeugende Konzepte, bei denen das bedacht wird, was auch uns wichtig ist: respektvoll mit der Natur, sachgerecht mit der historischen Bausubstanz und angemessen mit der Geschichte dieses Ortes umzugehen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute im Hessischen Landtag.
Der Start des Interessenbekundungsverfahrens steht am Ende jahrelanger Untersuchungen und Planungen. „Für Außenstehende hat sich an dieser prominenten Stelle seit Jahren nichts bewegt. Intern wurde aber, nun mit Erfolg, die äußerst komplexe Lage aus Denkmalschutz, komplizierten Baurechtsfragen und der eigentumsrechtlichen Situation auseinander gedröselt. Nun können wir endlich den nächsten Schritt gehen. Ich war selbst vor Ort, um interne Gespräche führen und mir ein Bild machen zu können. Es ist jammerschade, wie zäh manche Prozesse sind, gerade, wenn viele Stellen zu beteiligen sind. Jetzt geht mein Blick aber noch vorne, und das mit Vorfreude auf die Ideen, die nun hoffentlich zahlreich eingereicht werden“, sagte Boddenberg.
In drei Teil-Erbbaurechte geteilt
Das Land Hessen ist Eigentümer des so genannten Groenhoff-Areals auf der Wasserkuppe. Dieses Areal ist seit 2003 in drei Teil-Erbbaurechte geteilt. Die größte Fläche war der zwischenzeitlich insolvent gegangenen Jugendbildungsstätte Wasserkuppe gGmbH überlassen, die auf dem Gelände eine Jugendbildungsstätte betrieb. Die beiden anderen Teil-Erbbaurechte werden vom Land Hessen gehalten. Ein Teil wird vom Deutschen Wetterdienst genutzt; der andere diente zuletzt der Unterbringung der Verwaltungsstelle Biosphärenreservat Rhön, die 2020 interimsweise in eine leerstehende Schule in Hilders umgezogen ist und mittelfristig wieder – mit einem noch zu errichtenden Besucherzentrum – auf der Wasserkuppe untergebracht werden soll.
Die Jugendbildungsstätte verließ die von ihr genutzten Gebäude mit hohen grundbuchlichen Belastungen und mit einem erheblichen Instandhaltungsstau sowie vielfach nicht denkmalkonform durchgeführten Baumaßnahmen. Das Hessische Ministerium der Finanzen führte unter anderem mit dem Landkreis Fulda, dem Landesamt für Denkmalpflege und auch mit Interessenten an einer Entwicklung der Liegenschaft intensive Gespräche, um das Groenhoff-Areal wieder einer nachhaltigen langfristigen Nutzung zuzuführen. Außerdem wurden Gutachten zur vorhandenen Bausubstanz, auch in denkmalpflegerischer Hinsicht, erstellt.
Ob und an welcher Stelle sich die Verwaltungsstelle Biosphärenreservat Rhön mit Besucherzentrum auf dem Areal unterbringen lässt, wird im Rahmen des Prozesses der Konzeptvergabe mitberücksichtigt. Es ist vorgesehen, den Standort der Verwaltungsstelle in jedem Fall wieder zurück auf die Wasserkuppe zu verlagern, dies muss jedoch nicht zwingend unmittelbar auf dem Groenhoff-Areal realisiert werden, sondern gegebenenfalls auch an anderer, angrenzender Stelle.
Was bedeutet „Konzeptvergabe"?
Anders als beim Verkauf zum Höchstgebot spielt bei einer Konzeptvergabe neben dem angebotenen Preis auch das Gestaltungskonzept für die spätere Nutzung des Grundstücks eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung, welchem Interessenten das Grundstück letztlich verkauft wird.
Interessenten müssen daher ein Konzept einreichen, das die Eigenschaften des Hotels beziehungsweise des Beherbergungsbetriebs, der Gastronomie sowie gegebenenfalls konzeptabhängig weitere Nutzungsbausteine beschreibt und aufzeigt, wie sich diese sinnvoll in den Bestand des Groenhoff-Areals integrieren lassen. Dabei strebt das Land eine überzeugende architektonische Entwicklung des Gesamtareals an, die im Kontext des Denkmalschutzes und des naturlandschaftlich geprägten Umfeldes eine adäquate baulich-gestalterische Lösung bietet.
Besonderes Augenmerk wird hierbei insbesondere auf den für den gesamten Komplex bestehenden Denkmalschutz – speziell auch den historisch belasteten Teil der so genannten „Ehrenhalle“ mit dem Fliegerdenkmal aus der NS-Zeit – gelegt werden. Dabei wird nicht nur ein baulich- und nutzungsstrukturell überzeugendes Konzept, sondern auch eine langfristige, wirtschaftlich tragfähige Betreiberstruktur gesucht.
Bis wann können sich die Interessenten melden?
Eine Ausschlussfrist gibt es hier nicht. Als Rahmen für eine Reaktion auf die Interessenbekundung sind fünf Wochen bis Mitte August vorgesehen. Danach wird der Prozess fortgesetzt. Mit der Interessenbekundung haben Interessenten Gelegenheit, erste Vorstellungen zu der von ihnen erwogenen Nutzung mitzuteilen, und damit auch die weitere Gestaltung zu beeinflussen.
Weitere Schritte des Verfahrens und Abschluss
An die Interessenbekundungsphase schließt ein Ideenwettbewerb an, bei dem die Interessenten Gelegenheit haben, die Liegenschaft und die baurechtlichen Bedingungen vertieft zu untersuchen, ihr Konzept zu schärfen und dem Land vorzustellen. Im Anschluss wird das Land mit geeignet erscheinenden Interessenten vertiefende Gespräche führen. Das Land geht vom Abschluss des Verfahrens Ende Mai 2023 aus.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbetriebs Bau und Immobilien HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.