Ein Aktenordner mit der Aufschrift "Steuern" sowie ein Taschenrechner und Geldscheine.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Bearbeitungszeit für Erklärungen in Hessens Finanzämtern 2022 stabil und nur leicht gestiegen

Finanzminister Boddenberg: „Trotz der erheblichen Mehrbelastung in den Finanzämtern im vergangenen Jahr konnte die Bearbeitungszeit der Steuererklärungen in Hessen insgesamt stabil gehalten werden und hat sich im Schnitt nur um etwa vier Tage auf rund 50 Tage verlängert.“

Im Vergleich zum Vorjahr ist 2022 die Bearbeitungszeit der Einkommensteuererklärungen in den hessischen Finanzämtern erstmals seit Jahren leicht gestiegen. Im Durchschnitt wurden die insgesamt über 1,6 Millionen eingereichten Erklärungen für 2021 in rund 50 Tagen bearbeitet. Im Vorjahr war mit einer Bearbeitungsdauer von rund 46 Tagen noch eine neue Bestmarke aufgestellt worden. Insgesamt ist der Trend bei der Bearbeitungszeit der Einkommensteuererklärungen in den vergangenen Jahren positiv: 2018 hatte diese noch durchschnittlich 58 Tage betragen. Finanzminister Michael Boddenberg sagte dazu: „Die Kolleginnen und Kollegen in den hessischen Finanzämtern haben im vergangenen Jahr viele zusätzliche Aufgaben bewältigt und die Bürgerinnen und Bürger nach besten Kräften unterstützt – von den steuerlichen Hilfen zur Bewältigung der Folgen von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg bis zur beginnenden Umsetzung der Grundsteuerreform. Auch wenn eine moderate Verlängerung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit bei den Einkommensteuerklärungen zu verzeichnen ist: Der Hessischen Steuerverwaltung ist es trotz gewichtiger Mehrbelastungen gelungen, die Bearbeitungszeit der Einkommensteuerklärungen insgesamt konstant zu halten. Sie stellt damit einmal mehr unter Beweis, wie leistungsfähig sie ist.“

Boddenberg betonte weiter, dass die Geschwindigkeit bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen variieren könne und nicht das wichtigste Ziel sei: „Es freut mich selbstverständlich, wenn die Finanzämter effizient arbeiten und die Erklärungen schnell bearbeiten können, denn natürlich weiß ich, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf die Bescheide und mögliche Steuerrückzahlungen warten. Durchschnittlich erhielten alle Steuerpflichtigen 2022 nach ihrem Steuerbescheid rund 731 Euro zurück. Gleichzeitig gilt aber auch: Wichtiger als das Tempo sind Sorgfalt und Qualität bei der Bearbeitung der Erklärungen. Diese nehmen vor dem Hintergrund eines immer komplexer werdenden Steuersystems und immer anspruchsvolleren steuerrechtlichen Verfahren einen hohen Stellenwert ein. Eine Vielzahl von Einkommensteuererklärungen können dank der Digitalisierung und der kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen in den Finanzämtern trotzdem schneller und teils sogar automatisiert bearbeitet werden. In bestimmten Fällen, etwa bei besonders hohen Erträgen, können aber umfassendere Überprüfungen erforderlich sein.“

Hintergrund

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuerklärungen sind in Hessens Finanzämtern in den vergangenen Jahren insgesamt gesunken. So betrugen diese 2018 im Schnitt noch 58 Tage. 2019 verkürzte sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Einkommensteuerklärungen auf 52 Tage, 2020 auf 47 Tage und erreichte 2021 mit 46 Tagen eine vorläufige Bestmarke. Die Bearbeitungsdauer schwankt dabei innerhalb normaler Parameter. Sie ist unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls – wie zum Beispiel der Komplexität des Sachverhalts –, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben, sowie eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Eingang der Erklärungen. Was regelmäßig die Bearbeitung vereinfacht und auch beschleunigen kann, ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ELSTER.