- Frist zur Abgabe endete am 31. Januar 2023
- Abgabe ist weiterhin möglich
- Erst Erinnerungsschreiben, dann Schätzung
- Service der Steuerverwaltung gefragt
- Land hat seine Erklärungen fristgerecht abgegeben
„Vielen Dank an alle, die fristgerecht ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben! Bei unseren Finanzämtern in Hessen sind über zwei Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht rund 77 Prozent der in Hessen fälligen Erklärungen. Drei von vier Hessinnen und Hessen haben damit schon ihren Teil dazu beigetragen, dass die Grundsteuer ab 2025 auf aktuellen Daten fußt, damit gerechter erhoben werden und für unsere Kommunen weiterhin eine wichtige Einnahme bleiben kann“, sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg heute nach Ablauf der Abgabefrist zur Grundsteuererklärung.
„Hessen ist mit seiner Abgabequote - bezogen auf den elektronischen Erklärungseingang und im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einheiten - von Anfang an bis heute in der Spitzengruppe aller Länder geblieben. Diese Daten lieferte das ELSTER-Portal aus Bayern. Besonders erfreulich ist die digitale Beteiligung an dieser größten Steuerreform der Nachkriegsgeschichte: mehr als 92 Prozent der Erklärungen wurden elektronisch abgegeben“, sagte Boddenberg.
„Wir haben versucht, die Erklärungsabgabe so einfach wie möglich zu gestalten und so viel Unterstützung wie möglich zu geben. Ich weiß, dass es dennoch für viele Menschen Überwindung, Nerven und Zeit gekostet und manchen Ärger verursacht hat. Umso mehr danke ich allen, die sich diesen Mühen innerhalb der vorgesehenen Frist unterzogen haben. Mit dem Zwischenergebnis zum Fristende können wir gut leben. Unsere Erwartungen wurden erfüllt“, so der Finanzminister.
Frist zur Abgabe endete am 31. Januar
Bis zum 31. Januar sind in Hessen 2.189.793 Erklärungen eingegangen. Über 92 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.026.986. Weniger als 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 162.807. Insgesamt sind damit rund 77 Prozent der Erklärungen eingegangen.
Abgabe ist weiterhin möglich
„Die Frist ist rum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und nötig. Jeder und jede Grundsteuerpflichtige muss eine Erklärung abgeben. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger ja nicht dazu auf, weil wir sonst nichts mit unserer Zeit anzufangen wüssten, sondern weil es eine gesetzliche Abgabepflicht gibt, die die Rechtsprechung von Deutschlands höchstem Gericht umsetzt“, erläuterte Boddenberg. „Aus den zahlreichen Rückmeldungen gerade aus den vergangenen Tagen weiß ich, dass sich ganz viele mit Blick auf das Fristende an die Arbeit gemacht haben. Ich hoffe daher, dass auch in den kommenden Tagen und Wochen ein Erklärungseingang zu verzeichnen bleibt. Die Abgabe ist weiterhin uneingeschränkt möglich.“
Erst Erinnerungsschreiben, dann Schätzung
„Ich habe immer wieder gehört, dass dem Staat bereits alle Daten für die Grundsteuererklärung vorliegen würden. Das stimmt allerdings nicht. Es liegen eben nicht alle Daten vor und nicht alle vorliegenden Daten sind aktuell, insbesondere soweit es keine Pflicht für die Bürgerinnen und Bürger gibt, Änderungen zu melden. Wenn es also darum geht, die Grundsteuer auf neue Füße zu stellen und dabei die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen, dann müssen Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung jeweils ihren Teil dazu beitragen“, erläuterte Boddenberg. „Weil dabei so viele gefordert sind, wird es auch zunächst keine Nachteile für diejenigen geben, die die Frist nun nicht einhalten konnten.“
„Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein“, erklärte der Finanzminister. „Wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden und es kann niemand wollen, dass es soweit kommt.“
Service der Steuerverwaltung gefragt
„Nicht nur die Abgabe ist weiterhin möglich: Auch der Service der Hessischen Steuerverwaltung steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Nutzen Sie ihn! Die Informationsseite grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster wird auch zukünftig fortlaufend aktualisiert. Mehr als 3,5 Millionen Mal wurde diese Seite bislang besucht. Bei allen hessischen Finanzämtern sind seit Beginn der Abgabefrist im vergangenen Juli rund 640.000 Anrufe zur Grundsteuer eingegangen, unsere hessenweite Servicenummer konnte seitdem mehr als 115.000 Anrufe zum Thema Grundsteuer und elektronische Erklärungsabgabe beantworten“, sagte Roßberg.
Land hat seine Erklärungen fristgerecht abgegeben
„Das Land Hessen selbst hat als Grundstückseigentümer inzwischen mehr als 5.400 Grundsteuererklärungen abgeben. Bereits vor dem Fristende am 31. Januar haben wir 100 Prozent der Erklärungen für unsere steuerpflichtigen Grundstücke abgegeben. Die Frist zur Erklärungsabgabe galt für alle Steuerpflichtigen bundesweit: für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch für die öffentliche Verwaltung. Wir haben alles darangesetzt, diese Frist zu halten und haben es geschafft“, sagte Finanzminister Boddenberg.
„Wenn Politik Fristen setzt, sollte sie diese auch selbst halten. Das sollte selbstverständlich sein. Ich kann Unmut verstehen, wenn diese Frist zwar für Bürgerinnen und Bürger gelten soll, die Verwaltung diese aber reißt“, so Boddenberg.
Erklärungseingänge in den Finanzämtern
Nach Finanzamtszuständigkeit gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die Anzahl der Erklärungseingänge zum 31. Januar 2023. Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim am Taunus (82,5 Prozent), Rheingau-Taunus (81,4 Prozent), Darmstadt (80,8 Prozent), Friedberg (79,7 Prozent) und Dieburg (79,5 Prozent) sind dabei hessenweite Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe.
Hier die Zahlen der Finanzämter im Überblick:
Finanzamt* |
Sollwert** |
Istwert*** |
% |
Alsfeld-Lauterbach |
70.449 |
52.123 |
74,0% |
Bad Homburg |
113.613 |
89.694 |
78,9% |
Bensheim |
126.585 |
99.284 |
78,4% |
Darmstadt |
129.406 |
104.527 |
80,8% |
Dieburg |
62.907 |
50.033 |
79,5% |
Dillenburg |
79.116 |
56.791 |
71,8% |
Eschwege-Witzenhausen |
65.747 |
48.972 |
74,5% |
Frankfurt am Main III |
200.506 |
147.722 |
73,7% |
Friedberg |
104.694 |
83.436 |
79,7% |
Fulda |
102.451 |
77.153 |
75,3% |
Gelnhausen |
96.579 |
73.374 |
76,0% |
Gießen |
134.482 |
102.917 |
76,5% |
Groß-Gerau |
105.863 |
80.760 |
76,3% |
Hanau |
106.621 |
84.062 |
78,8% |
Hersfeld-Rotenburg |
66.741 |
50.427 |
75,6% |
Hofheim am Taunus |
107.801 |
88.910 |
82,5% |
Kassel |
183.596 |
140.488 |
76,5% |
Korbach-Frankenberg |
94.382 |
69.063 |
73,2% |
Langen |
68.276 |
52.473 |
76,9% |
Limburg-Weilburg |
101.282 |
72.609 |
71,7% |
Marburg-Biedenkopf |
127.299 |
94.427 |
74,2% |
Michelstadt |
61.105 |
45.644 |
74,7% |
Nidda |
54.300 |
39.332 |
72,4% |
Offenbach am Main II |
123.643 |
95.422 |
77,2% |
Rheingau-Taunus |
99.826 |
81.293 |
81,4% |
Schwalm-Eder |
96.690 |
73.735 |
76,3% |
Wetzlar |
80.219 |
63.128 |
78,7% |
Wiesbaden |
93.451 |
71.994 |
77,0% |
Hessen |
2.857.630 |
2.189.793 |
76,6% |
* aufgeführt sind nur die Finanzämter mit Bewertungsstellen, da nur dort Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingehen und bearbeitet werden
** Sollwert: Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten, für die eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben ist
*** Istwert: Anzahl der eingegangenen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag