Eine Person sitzt mit einem Taschenrechner an einem Tisch. Vor ihr liegen Unterlagen auf einem Tisch. Außerdem steht auf dem Tisch ein Sparschwein und es liegen dort Münzstapel.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens Verbesserungsvorschläge zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge finden Zustimmung

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes beraten. Der Entwurf geht die Herausforderungen der privaten Altersvorsorge an. Was allerdings noch fehlt, ist ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente.

Weiteren Verbesserungsbedarf gibt es bei der Höhe des Sonderausgabenabzugs sowie beim Kreis der Förderberechtigten. Es gilt außerdem, Verschlechterungen für Familien mit niedrigem Einkommen zu vermeiden. Der Finanzausschuss hat heute den entsprechenden Vorschlägen Hessens zur Verbesserung des Gesetzes zugestimmt.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Sehr gut, dass es nun mit dem Altersvorsorgereformgesetz der Bundesregierung in Sachen private Altersvorsorge vorangeht. Eine Reform ist seit Jahren überfällig. Nun geht es darum, im Gesetzgebungsverfahren die guten Ansätze im Interesse der Sparerinnen und Sparer weiter zu verbessern.“

„Wenn wir die private Altersvorsorge wirklich stärken wollen, müssen wir den Sonderausgabenabzug von 1800 Euro auf 3000 Euro anheben, um allein den Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung im Jahr 2008 sicherzustellen. Die Reformüberlegungen der vergangenen Legislaturperiode waren da deutlich ambitionierter. Dass der Gesetzentwurf es möglich macht, das Altersvorsorgedepot zusätzlich mit ungeförderten Beiträgen zu besparen, ist hingegen eine gute Idee. Damit stärken wir die private Vorsorge zusätzlich.“

„Vereinfachungen dürfen nicht zulasten von Familien mit niedrigem Einkommen gehen. Wir dürfen die Hürden, um die volle Kinderzulage zu erhalten, nicht zu hoch legen!“

„Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe statt enger Zugangshürden. Daher mache ich mich im Finanzausschuss des Bundesrates dafür stark, den Kreis der Förderberechtigten etwa auf Selbständige oder am besten auf alle Menschen im erwerbsfähigen Alter zu erweitern.“

„Ein echtes Standardprodukt muss transparent, kosteneffizient und renditestark sein. Vor allem muss es eine echte Vergleichbarkeit im Dickicht der neuen Produktlandschaft ermöglichen. Das bietet das geplante Standard-Depot noch nicht. Unter dem Etikett eines Standardprodukts können künftig Millionen unterschiedlicher Fonds-Kombinationen angeboten werden. Dies geht zulasten der Transparenz und Vergleichbarkeit – und damit zulasten der Bürgerinnen und Bürger.“

„Die Lösung besteht in einem staatlich organisierten, aber privatwirtschaftlich geführten Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente. Es sorgt für echte Vergleichbarkeit und eröffnet die Möglichkeit, endlich ein Opt-Out-Modell in der privaten Altersvorsorge einzuführen. Andere Länder wie Großbritannien und Schweden zeigen seit Jahren, wie erfolgreich solche Standardprodukte in der Altersvorsorge funktionieren.“

Fragen und Antworten

Nach dem Gesetzentwurf wäre es möglich, unter dem Etikett eines Standardprodukts künftig Millionen unterschiedlicher Fonds-Kombinationen anzubieten – das schafft weder Transparenz noch Vergleichbarkeit und wird damit dem Anspruch nicht gerecht. Ein echtes Standardprodukt muss transparent, kosteneffizient und renditestark sein. Vor allem muss es eine echte Vergleichbarkeit im Dickicht der neuen Produktlandschaft ermöglichen. Das bietet das geplante Standard-Depot gerade nicht. Die Lösung hierfür ist ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente.

Wenn die private Altersvorsorge gestärkt werden soll, muss es auch spürbare Verbesserungen beim Sonderausgabenabzug geben. Hessen spricht sich für eine Anhebung des geplanten Höchstbetrags von 1800 Euro auf 3000 Euro aus. Das ist allein schon nötig, um den Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung des Sonderausgabenabzugs im Jahr 2008 sicherzustellen.

Nach dem Gesetzentwurf müssen Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen künftig zum Teil deutlich höhere eigene Beiträge als bisher leisten, um für ihre Kinder die volle Kinderzulage zu erhalten. Diese Verschlechterung lehnt Hessen ab.

Hessen fordert zudem im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Kreis der Förderberechtigten zu erweitern, etwa auf Selbständige oder am besten auf alle Menschen im erwerbsfähigen Alter. Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe statt enger Zugangshürden.

Der Finanzausschuss des Bundesrats hat heute Hessens entsprechenden Verbesserungsvorschlägen für das Gesetz des Bundes zugestimmt.

Die Hessische Landesregierung brachte bereits im März 2018 mit der Deutschland-Rente einen Antrag zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge in den Bundesrat ein. Die Deutschland-Rente soll nicht nur die Produkte verbessern, sondern auch die bestehenden Angebote durch den neu zu schaffenden Deutschlandfonds – einen privatwirtschaftlich geführten Fonds unter öffentlicher Aufsicht – ergänzen. Er soll ein einfaches, günstiges und renditestarkes Standardprodukt zum Selbstkostenpreis anbieten. Das bringt für die Altersvorsorge-Sparer Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Alle sollen beim Altersvorsorge-Sparen mitmachen, es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. Wie genau man spart, bleibt den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern überlassen. Doch für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst aktiv ein Produkt auswählen, braucht es bei einer solchen automatischen Einbeziehung mit Austrittsrecht („Opt-out“) eine Auffanglösung. Das darf aber keine Notlösung sein, sondern auch diese Sparerinnen und Sparer haben Anspruch auf ein renditestarkes Produkt. Das ist der zentrale Grund, warum der Deutschlandfonds nötig ist. Der Staat unterstützt – wie schon bisher bei der Riesterrente – durch Zulagen oder Steuervorteile. Mehr zur Deutschland-Rente finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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