Zitat Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Wir leben in herausfordernden Zeiten. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, dass sich auch die Länder mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts verschulden können, so wie es der Bund schon lange darf. Mit der nun vorliegenden gesetzlichen Grundlage können wir jetzt auch in Hessen ins Handeln kommen. Wir werden einen Nachtragshaushalt 2025 vorlegen. Zugunsten des Landes und vor allem seiner Kommunen werden wir auch den neu geschaffenen Spielraum nutzen. In welchem Umfang dies geschehen soll, darüber heute das Kabinett.“
Fragen und Antworten:
Was ist nötig, um noch in diesem Jahr einen Nachtrag zu verabschieden?
Um in diesem Jahr noch einen Nachtragshaushalt zu verabschieden, muss der Hessische Landtag noch dreimal über das Gesetz beraten. In den bisher angesetzten regulären Plenarsitzungen ist das zeitlich nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde ist eine Sondersitzung notwendig. Diese wurde seitens der Landesregierung beim Landtag beantragt.