Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Altersvorsorgereformgesetz die seit Jahren überfällige Reform der privaten Altersvorsorge in Gang setzt. Noch im ersten Regierungsjahr sendet sie damit ein wichtiges Signal an die junge Generation: Auch ihre Alterssicherung hat in dieser Legislaturperiode Priorität – nicht nur die der Ruheständler von heute.“
„Wenn wir die private Altersvorsorge wirklich stärken wollen, müssen wir den Sonderausgabenabzug von 1800 Euro auf 3000 Euro anheben, um allein den Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung im Jahr 2008 sicherzustellen. Die Reformüberlegungen der vergangenen Legislaturperiode waren da deutlich ambitionierter. Zudem müssen auch nicht geförderte Beiträge in das Altersvorsorgedepot fließen können, um die private Vorsorge weiter zu stärken.“
„Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe statt enger Zugangshürden. Daher sollte der Kreis der Förderberechtigten etwa auf Selbständige oder am besten auf alle Menschen im erwerbsfähigen Alter erweitert werden.“
„Man kann nicht früh genug anfangen, den Grundstein für die Altersvorsorge zu legen. Daher begrüße ich es sehr, dass es jetzt auch mit der Frühstart-Rente vorangeht. Die beschlossenen Eckpunkte bieten eine gute Basis, damit auch hier bald ein Gesetzentwurf steht.“
„Ein echtes Standardprodukt muss transparent, kosteneffizient und renditestark sein. Vor allem muss es eine echte Vergleichbarkeit im Dickicht der neuen Produktlandschaft ermöglichen. Das bietet das geplante Standard-Depot gerade nicht. Unter dem Etikett eines Standardprodukts können künftig Millionen unterschiedlicher Fonds-Kombinationen angeboten werden. Dies geht zulasten der Transparenz und Vergleichbarkeit.“
„Die Lösung liegt auf der Hand: ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente. Es sorgt für echte Vergleichbarkeit und eröffnet die Möglichkeit, endlich ein Opt-Out-Modell in der privaten Altersvorsorge einzuführen. Andere Länder wie Großbritannien und Schweden zeigen seit Jahren, wie erfolgreich solche Standardprodukte in der Altersvorsorge funktionieren. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werde ich mich mit Nachdruck für ein solches Standardprodukt einsetzen.“
Fragen und Antworten:
Was ist die Deutschland-Rente?
Die Hessische Landesregierung brachte bereits im März 2018 mit der Deutschland-Rente einen Antrag zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge in den Bundesrat ein. Die Deutschland-Rente soll nicht nur die Produkte verbessern, sondern auch die bestehenden Angebote durch den neu zu schaffenden Deutschlandfonds – einen privatwirtschaftlich geführten Fonds unter öffentlicher Aufsicht – ergänzen. Er soll ein einfaches, günstiges und renditestarkes Standardprodukt zum Selbstkostenpreis anbieten. Das bringt für die Altersvorsorge-Sparer Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Alle sollen beim Altersvorsorge-Sparen mitmachen, es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. Wie genau man spart, bleibt aber den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern überlassen. Das Standardprodukt findet damit nur für diejenigen Anwendung, die entweder gar keine eigene Entscheidung treffen oder sich bewusst für das Standardprodukt entscheiden. Der Staat unterstützt – wie schon bisher bei der Riesterrente – durch Zulagen oder Steuervorteile. Mehr zur Deutschland-Rente finden Sie hier: www.deutschlandrente.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Wo sieht Finanzminister Lorz noch Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf der Bundesregierung?
Bei der Höhe des Sonderausgabenabzugs und beim Kreis der Förderberechtigten gibt es noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Auch beim sogenannten Standard-Depot, das als zentrales Standardprodukt dienen soll, bleibt die Reform hinter ihrem Anspruch zurück. Unter dem Etikett eines Standardprodukts können künftig Millionen unterschiedlicher Fonds-Kombinationen angeboten werden – das schafft weder Transparenz noch Vergleichbarkeit und wird damit dem Anspruch nicht gerecht.
Wie können Verbesserungen erreicht werden?
Wenn die private Altersvorsorge gestärkt werden soll, muss auch der Sonderausgabenabzug angemessen angepasst werden. Eine Anhebung des geplanten Höchstbetrags von 1800 Euro auf 3000 Euro, um allein den Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung im Jahr 2008 sicherzustellen, wäre notwendig.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte der Kreis der Förderberechtigten erweitert werden, etwa auf Selbständige oder am besten auf alle Menschen im erwerbsfähigen Alter. Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe statt enger Zugangshürden.
Ein echtes Standardprodukt muss transparent, kosteneffizient und renditestark sein. Nur dann kann es auch die Funktion erfüllen, als Auffanglösung für die Fälle zu fungieren, in denen Menschen keine eigene, aktive Anlageentscheidung treffen. Die Lösung hierfür ist ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente.