Zitat Finanzstaatssekretär Dr. Till Kaesbach:
„Der Rheingau-Taunus-Kreis ist und bleibt ein wichtiger Standort für die Hessische Steuerverwaltung. Dort werden auch weiterhin rund 220 sichere und attraktive Arbeitsplätze angeboten.“
Fragen und Antworten:
Wo ist das Finanzamt Rheingau-Taunus derzeit untergebracht?
Das Finanzamt Rheingau-Taunus ist derzeit auf zwei Gebäude in Bad Schwalbach und Rüdesheim verteilt. Hauptsitz ist die Emser-Straße 27 in Bad Schwalbach. Ab Dezember arbeiten alle Beschäftigte des Finanzamts dort. Die bisherige Nebenstelle in der Hugo-Asbach-Straße 3-7 in Rüdesheim schließt zum 1. Dezember. Aktuell sind dort noch rund 30 Dienstposten angesiedelt.
Warum wird die Nebenstelle in Rüdesheim geschlossen?
Mobiles Arbeiten und andere Abwesenheiten führen dazu, dass im Finanzamtsgebäude in Rüdesheim regelmäßig nur noch wenige Beschäftigte das für bis zu 70 Personen ausgelegte Haus nutzen. Eine weiterhin so geringe Auslastung ist weder organisatorisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Der sorgsame Umgang mit Steuergeldern spricht eindeutig für die Schließung der Nebenstelle. Zudem müsste das Land kostenintensive Investitionen in die IT-Infrastruktur tätigen, um das Gebäude für die Steuerverwaltung nutzbar zu erhalten. Aufgrund der großen Menge und der Sensibilität der Daten gelten hier besonders hohe Anforderungen. Diese Investitionen sowie die laufenden Betriebskosten sind angesichts der geringen Auslastung nicht wirtschaftlich vertretbar.
Was bedeutet das für die Arbeitsplätze?
Die Konzentration auf einen Standort hat keine Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten. Alle aktuellen Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Was bedeutet es für die Bürgerinnen und Bürger?
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich praktisch nichts. Der Bürgerservice der Finanzämter erfolgt in Hessen fast ausschließlich digital oder telefonisch. In Rüdesheim wurden dementsprechend in den vergangenen Jahren durchschnittlich nur noch zwei Termine pro Monat wahrgenommen.
Was passiert mit dem zukünftig nicht mehr benötigten Gebäude?
Das Gebäude des Finanzamts in Rüdesheim gehört dem Land. Über eine Nutzung nach Auszug des Finanzamts ist noch nicht entschieden. Gemäß den üblichen Verfahren wird zunächst landesintern geprüft, ob eine eigene Nachnutzung durch das Land in Frage kommt. Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer Verwertung des Gebäudes, beispielsweise durch einen Verkauf, in Erwägung gezogen. Das Land wird darüber selbstverständlich auch mit der Stadt sprechen.